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Mietspiegel

Die Stadt Ludwigsburg verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel entsprechend den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Mietspiegel informiert Sie über die ortsübliche Vergleichsmiete.

Mit Hilfe des Mietspiegels können Sie also ermitteln, wie hoch die ortsübliche Miete für eine Wohnung ist. Als Miete wird die monatliche Nettomiete errechnet, in denen die ortsüblichen Betriebskosten nicht enthalten sind. Besonderheiten bei der Ausstattung, der Beschaffenheit, der Art der Wohnung und der Wohnlage werden über individuelle Zu- und Abschläge berücksichtigt.

Laut Mietspiegel 2025 liegt die  Durchschnittsmiete über alle Wohnungsgrößen hinweg bei 10,66 Euro pro Quadratmeter.

Online-Mietenberechner

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Gedruckter Mietspiegel

Der gedruckte Mietspiegel kostet 8 Euro pro Stück. Sie können den Mietspiegel online oder telefonisch unter 07141 910-2221 bestellen.

Wir versenden den Mietspiegel nur gegen Vorauskasse. Sobald die Zahlung bei uns eingegangen ist, schicken wir Ihnen den Mietspiegel zu.

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Mietpreisbremse

In Ludwigsburg gilt die Mietpreisbremse für neue Mietverträge bis zum 31. Dezember 2026 fort.
Grundlage ist die Verordnung des Landes Baden-Württemberg zur Bestimmung der Gebiete mit Begrenzung der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn (Mietpreisbegrenzungsverordnung), die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt und bis zum 31. Dezember 2026 befristet ist. Unabhängig hiervon gelten die bundesrechtlichen Vorschriften zur Mietpreisbremse nach§ 556d BGB weiterhin bis zum 31. Dezember 2029.

Bei Abschluss eines neuen Mietvertrags darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nur um höchstens 10 Prozent übersteigen – es sei denn, die Miete lag schon zuvor über diesem Niveau.
Verlangt der Vermieter mehr Geld, kann der Mieter die zu viel gezahlte Miete ab Mietbeginn zurückfordern.

Die Regelungen zur Mietpreisbremse gelten nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden. Sie gelten auch nicht für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung der Wohnung.

Kappungsgrenze

In Ludwigsburg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze bis zum 31.12.2026 fort.
Grundlage ist die Verordnung des Landes Baden-Württemberg zur Bestimmung der Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen  (Kappungsgrenzenverordnung), die am 01. Januar 2026 in Kraft tritt und bis zum 31. Dezember 2026 befristet ist.

Sie besagt, dass Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent (anstatt 20 Prozent) erhöht werden dürfen. Diese Bestimmungen gelten nicht für Mieterhöhungen infolge Modernisierung sowie gestiegener Betriebskosten.

Weitere Informationen gibt es beim städtischen Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe, Soziales und Sport.

Mietspiegel
Obere Marktstraße 1
71634 Ludwigsburg
Telefon 07141 910-2221
Fax 07141 910-2544

Dokumentation zum Mietspiegel 2025

Mietspiegel-Archiv

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