Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Ludwigsburg möchte allen Menschen Service bieten.
Dieser Service soll verständlich und persönlich sein.
In unseren Webauftritten und mobilen Anwendungen finden Sie viele Informationen.
Jede Person soll diese Informationen finden und verstehen können.
Ein barrierefreier Zugang zu den Informationen ist uns daher besonders wichtig.
Daher ist die Stadt Ludwigsburg bemüht, diese Webauftritte und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Anforderungen der Barrierefreiheit
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), Paragraph 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 BITV 2.0.
Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA).
Eine Website oder mobile Anwendung gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Sie gilt weiterhin als WCAG 2.1 konform, wenn sie alle Kriterien der Stufe AA der WCAG 2.1 erfüllt.
Bedarfsanmeldung
Diese Erklärung gilt für die Bedarfsmeldung über https://parent.ludwigsburg.nemborn.de/admission-form?typeOfCare=kindergarten
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bislang nur teilweise mit Paragraph 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Tabnavigation
Bei Tabnavigation zeigen sich bei den Einrichtungen die Einrichtungslinks über der Detailansicht. Der Inhalt wird damit überlagert.
Kontraste
Die Links zu den Einrichtungen erfüllen nicht das notwendige Kontrastverhältnis.
Schaltflächen ohne Funktion
Bei den Bildern der Einrichtungen sind Schaltflächen zum Bildwechsel angedeutet (Pfeil nach Links, Pfeil nach rechts). Diese sind ohne Funktion, sofern nur ein Bild hinterlegt ist.
Inhalte die nicht in den Bereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen
- Online-Karten
Die zur Navigation nötigen Informationen geben wir in der Regel als Text dazu an. - Inhalte Dritter
Für die Inhalte Dritter sind die jeweiligen Betreiber selbst verantwortlich.
Webanwendung
Diese Erklärung gilt für den Webauftritt https://parent.ludwigsburg.nemborn.de/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bislang nur teilweise mit Paragraph 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Hauptsprache
Obwohl deutschsprachige Texte eingepflegt sind, ist laut HMTL als Hauptsprache Englisch ausgewiesen. Anderssprachige Worte und Texte sind nicht separat ausgewiesen.
Tab-Navigation und Fokusverlust
Die Navigation mit der Tab-Taste ist noch nicht überall durchgängig. Zwischendurch kommt es zum Fokusverlust.
Strukturelemente
Überschriften sind nicht entsprechend ausgewiesen. Die Seitenstrukturierung ist nicht überall gleichermaßen gegeben. Lediglich in den Nutzungsbedingungen ist 2x h2 ausgewiesen.
Kontraste
Die Kontraste sind noch nicht an allen Stellen ausreichend.
Alternativtexte
Es fehlen teilweise noch Alternativtexte für Bedienelemente, Grafiken und Objekte.
Zoom und Umbruch von Inhalten
Je nach Zoom-Faktor brechend die Inhalte nicht sauber um. Es erfolgt auch keine Silbentrennung.
Teilweise werden Inhalte ganz abgeschnitten und sind nicht mehr zugänglich.
Verlinkungen
Nicht alle Verlinkungen sind als solche erkennbar und ausgewiesen. Beispiel: Kalendereinträge
Sichtbare Beschriftung ist Teil des zugänglichen Namens
Felder sind mit Aria-Label ausgezeichnet und haben Platzhalter, die den Inhalt des Feldes (mehr oder weniger gut) vermitteln. Es gibt keine sichtbaren Feldbezeichnungen
Konsistente Bezeichnung
Sich wiederholende Funktionen in verschiedenen Bereichen des Webauftritts sind nicht durchgängig aussagekräftig und einheitlich benannt. Beispiel:
Karteikarte enthält die Schaltflächen "Zurücksetzen" und "Submit" Abwesenheiten enthält die Schaltflächen "Abbrechen" und "Abwesenheit erstellen". Nachrichten hat nur eine Schaltfläche mit einem Pfeil, der das Versenden auslöst. Diese Schaltfläche ist jedoch nicht durch Alt-Attribut oder Aria-Laben bezeichnet.
Benutzerdefinierte Einstellungen
Die über den Browser vorgenommenen benutzerdefinierte Einstellungen werden nicht beibehalten.
Zugangswege und Suche
Die Suchfunktion ist noch keine Volltextsuche. Es kann nur nach bestehenden Menüpunkten (gesucht) werden. Inhalte sind damit über diesen Weg nicht zugänglich/auffindbar.
Inhalte die nicht in den Bereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen
- Online-Karten
Die zur Navigation nötigen Informationen geben wir in der Regel als Text dazu an. - Inhalte Dritter
Für die Inhalte Dritter sind die jeweiligen Betreiber selbst verantwortlich.
App
Diese Erklärung gilt für die mobile Anwendung.
Download der App für Apple
Download der App für Android
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bislang nur teilweise mit Paragraph 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Zoom
Nicht möglich.
Erfassung und Änderungen von Daten
An mehreren Stellen lassen sich eigene Daten nicht ändern oder löschen.
Beispiele: Urlaub, Krankheit, Einstellungen-Kontaktdaten, ...
Kontraste
Die Kontraste sind noch nicht an allen Stellen ausreichend.
(Schaltflächen, Nachrichten, Icons, Namensküzel, ...)
Konsistente Bezeichnung
Der Menüpunkt "Kinderdaten" führt zu den Einverständniserklärungen, Medizinischen Informationen und der Erfassung des Notfallkontaktes. Jedoch nicht zu den eigentlichen Daten des Kindes.
Zugangswege und Suche
Die Suchfunktion ist noch keine Volltextsuche. Es kann nur nach bestehenden Menüpunkten (gesucht) werden. Inhalte sind damit über diesen Weg nicht zugänglich/auffindbar.
Inhalte die nicht in den Bereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen
- Online-Karten
Die zur Navigation nötigen Informationen geben wir in der Regel als Text dazu an. - Inhalte Dritter
Für die Inhalte Dritter sind die jeweiligen Betreiber selbst verantwortlich.
Informationen zur Handhabung
Wir arbeiten am Webauftritt und passen ihn hinsichtlich der Barrierefreiheit kontinuierlich an.
Leichte Sprache
Wir erklären die Handhabung, den Inhalt und die Barrierefreiheit in Leichter Sprache.
Gebärdensprache
Aktuell stehen noch keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf einer Selbsteinschätzung anhand einem BITV-Kurztest.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 01.09.2026 erstellt.
Die Selbsteinschätzung und Erklärung zur Barrierefreiheit wurden zuletzt am 01.09.2026 aktualisiert.
Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen?
Haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Wir bieten Ihnen zu Ihrem Anliegen eine persönliche Beratung an.
Unser Ziel ist es, eine passende Lösung zu finden.
Ihre Anregungen helfen uns, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.
Bitte nehmen Sie daher mit uns Kontakt auf.
Sie können sich über das Kontaktformular oder direkt per E-Mail an uns wenden.
Wir beantworten Ihr Anliegen so schnell wie möglich.
Die Felder Nachname, Mitteilung und E-Mail sind Pflichtfelder.
Ansprechpartnerin
Stadt Ludwigsburg
Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit und Gremien
Pressearbeit und Kommunikation
Wilhelmstraße 11
71638 Ludwigsburg
Katharina Proença Rodrigues Torres
E-Mail
Telefon 07141 910-2390
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass dieser Internetauftritt nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie bei "Rückmeldung und Kontakt" genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraph 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.