Baumschutz in Ludwigsburg

Baumschutzsatzung

Der Gemeinderat der Stadt Ludwigsburg hat in seiner Sitzung am 20.10.2021 die Baumschutzsatzung beschlossen.

Geltungsbereich

  • alle Grundstücke innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB (Baugesetzbuch)
  • alle Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen nach § 30 BauGB
  • Flächen, die als sogenannte „Außenbereiche im Innenbereich“ bezeichnet werden
  • alle Flächen, für die die Aufstellung eines B-Planes beschlossen wurde (§ 33 BauGB)

Baumschutzsatzung bei Bauvorhaben

Wenn Bauvorhaben betroffen sind werden dem Bauantrag das Antragsformular sowie eine Baumbestandserklärung beigelegt. Die Genehmigung erfolgt mit der Baugenehmigung.

Baumschutzsatzung ohne Bauvorhaben

Wenn keine Bauvorhaben betroffen sind erfolgt die Genehmigung direkt vom Fachbereich Tiefbau und Grünflächen.

Empfehlungen zur Pflanzung von Bäumen

Förderprogramm ortsbildprägender Bäume

Ab dem 1. Januar 2022 tritt das Förderprogramm ortsbildprägender Bäume in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können beim Fachbereich Tiefbau und Grünflächen Förderzuschüsse zur Pflege von privaten Bäumen beantragt werden.

Für das Jahr 2022 stehen zu diesem Zweck insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. Für einen Baum können bis zu 1.000 Euro Zuschuss in fünf Jahren an die Eigentümer ausbezahlt werden.

Die Förderkriterien können dem Förderprogramm entnommen werden:

Kontakt für Fragen

Fachbereich Tiefbau und Grünflächen
Mathildenstr. 29/1
71638 Ludwigsburg
Telefon: 07141 910-2809
Fax: 07141 910-2230
E-Mail: gruenflaechen@ludwigsburg.de

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