E-Scooter in Ludwigsburg
In Ludwigsburg stehen insgesamt 400 E-Scooter der Anbieter Dott und Zeus zur Verfügung.
Sie ergänzen das Mobilitätsangebot vor allem auf der "letzten Meile".
Eine gleichmäßige Verteilung im Stadtgebiet wird durch einen Verteilerschlüssel gewährleistet.
Somit können die E-Scooter sowohl in der Innenstadt, als auch in den Stadtteilen genutzt werden.
Wie kann ich die E-Scooter ausleihen?
Wo kann ich die E-Scooter ausleihen?
Die Stadt hat feste Abstellflächen, sogenannte "E-Scooter-Hubs", eingerichtet: Bahnhof West und Innenstadt sowie an der Wilhelm Galerie und am Marstall-Center. Für das Abstellen der E-Scooter an den E-Scooter-Hubs bekommen die Nutzer einen Bonus.
Eine Karte in der App zeigt die Standorte freier E-Scooter an, die ausgeliehen werden können. Anschließend können Sie den E-Scooter per App freischalten und losfahren.
Was kostet das Ausleihen?
Infos zum Fahren mit dem E-Scooter
Wo kann ich mit dem E-Scooter fahren?
- E-Scooter sollen auf Radwegen fahren. Wenn keine Radwege vorhanden sind, muss auf der Straße gefahren werden.
- Wie für Fahrräder gilt für E-Scooter-Fahrer die Ausnahme zum Befahren des Markt- und Rathausplatzes, sofern keine Märkte oder andere Veranstaltungen sind.
- Das Fahren auf Bürgersteigen und in der Fußgängerzone ist jedoch verboten.
- Eine genaue Übersicht ist in der Karte des Geschäftsgebiets mit Fahr- und Abstellverbotszonen (PDF, 2,7 MB) zu finden. Diese ist auch in den jeweiligen Apps der Anbieter hinterlegt.
Wie verhalte ich mich im Straßenverkehr?
- E-Scooter sind nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt und werden im Straßenverkehr größtenteils wie Fahrräder behandelt.
- Eine Helmpflicht gibt es zwar nicht, es wird jedoch empfohlen einen Helm beim Fahren zu nutzen, da die E-Scooter bis zu 20 km/h schnell fahren können.
- Weil die E-Scooter aber verkehrsrechtlich als motorisierte Zweiräder gelten, gilt hier eine Promillegrenze wie beim Auto.
Die Kampagne von ZEUS Scooters "ZEIGE RESPEKT - Fahre & Parke richtig" gibt wichtige Tipps für die Nutzung der Roller.
https://www.youtube.com/watch?v=MB52UOjSnZ8
Wo kann ich den E-Scooter wieder abstellen?
- Eine genaue Übersicht ist in der Karte des Geschäftsgebiets mit Fahr- und Abstellverbotszonen zu finden. Diese ist in den jeweiligen Apps der Anbieter hinterlegt.
- Abstellen können Nutzer die E-Scooter an den E-Scooter-Hubs oder anderen empfohlenen Abstellflächen. Auch in den Stadtteilen gibt es mittlerweile mehrere E-Scooter-Hubs.
- Auch ein freies Abstellen ist möglich. Dabei muss beachtet werden, dass der E-Scooter keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert und eine freizuhaltende Gehwegbreite von zwei Metern eingehalten werden.
- Auch das Abstellen in Grünflächen ist verboten.
- Grundsätzlich gilt aber vor allem das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Was noch zu beachten ist
Ab wieviel Jahren darf ich damit fahren?
Don’t drink and drive!
Kann ich E-Scooter im ÖPNV mitnehmen?
Fahrräder und E-Scooter dürfen in VVS-Verkehrsmitteln zu bestimmten Zeiten kostenlos mitgenommen werden. Zusammengeklappte E-Scooter gelten als Sache und können grundsätzlich zu jeder Zeit kostenfrei mitgenommen werden. Nicht zusammengeklappte oder nicht zusammenklappbare E-Scooter werden mit Fahrrädern gleichgestellt. Für die Mitnahme in Bus und Bahn gelten die Bestimmungen der Fahrradmitnahme, wie z. B. max. Länge 2 Meter, max. Gewicht 40 kg, zeitweise Ausschlusszeiten oder die zeitweise kostenpflichtige Mitnahme in der S-Bahn und den Zügen des Nahverkehrs.
Eine kostenfreie Mitnahme in Bussen ist montags bis freitags ab 18:30 Uhr möglich, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr.
Wichtiger Hinweis zur Fahrradmitnahme im Bus: In der Regel können bis zu zwei Fahrräder pro Bus mitgenommen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Fahrräder während der Fahrt festzuhalten oder sicher zu verstauen sind, damit bei unerwartetem Bremsen keine Fahrgäste gefährdet werden. Fahrräder sind im Stehplatzbereich der 2. Bustür unterzubringen, wobei Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen Vorrang haben. Im Zweifelsfall entscheidet der Busfahrer, ob und wie viele Fahrräder mitgenommen werden dürfen.
Weitere Informationen können auf der Seite des VVS abgerufen werden.
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Für Rückfragen und Beschwerden haben die Anbieter Kontakte, die rund um die Uhr erreichbar sind:
- Dott E-Mail: support@ridedott.com und Telefon: +493056838651
- Zeus E-Mail: support@zeusscooters.com und Telefon: +49157-3598 1123
Die Stadt Ludwigsburg hat die Rubrik „E-Scooter“ in die Mängelmelder-App integriert. Sollte eine Beschwerde eingehen, so wird die Stadtverwaltung informiert und leitet diese an den entsprechenden Anbieter weiter.
Bei Fragen zu den E-Scootern in Ludwigsburg wenden Sie sich bitte an: emobilitaet@ludwigsburg.de