Inhalt der Seite

Das Ludwigsburger Schutzkonzept gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Die Stadt Ludwigsburg verpflichtet sich in ihrem Handeln und gesellschaftlichen Wirken dem Schutz des Kindeswohls sowie der Umsetzung der Kinderrechte.

Ziel ist es, die UN-Kinderrechtskonvention und die Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes umfassend in der Gesellschaft zu verankern.

In diesem Rahmen hat die Stadt Ludwigsburg ein Schutzkonzept gegen (sexualisierte) Gewalt entwickelt, das für alle städtischen Einrichtungen gilt, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten. Das Schutzkonzept setzt sich aus sieben Bausteinen zusammen.

1. Verankerung in Leitbild und Stadtentwicklungskonzept

Wo findet man das Schutzkonzept?

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist fest in das Leitbild der Stadt Ludwigsburg integriert und spiegelt sich im Stadtentwicklungskonzept (SEK) wider. Hierzu gehören Leitlinien sowie strategische und operative Ziele, die einen nachhaltigen Kinderschutz gewährleisten.

2. Personalverantwortung und Prävention im Arbeitskontext

Welche Bedeutung hat das für das Personal der Kitas?

Ein wirksamer Kinderschutz beginnt bereits im Personalmanagement. Dazu zählen:

  • Thematisierung von Gewaltprävention im Bewerbungsgespräch,
  • Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses,
  • Gespräche zum Schutzkonzept in der Probezeit und im Mitarbeiter*innengespräch.

3. Verhaltenskodex für alle Einrichtungen

Wie wollen sich die Einrichtungen künftig verhalten?

Jede Einrichtung entwickelt einen Verhaltenskodex, der klare Regeln für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen formuliert. Dieser:

  • definiert Standards für eine respektvolle und grenzachtende Interaktion,
  • dient dem Schutz vor sexuellem Missbrauch,
  • bietet Orientierung und schützt Mitarbeitende vor falschem Verdacht. Alle Teammitglieder verpflichten sich zur Einhaltung des Verhaltenskodex.

4. Notfallpläne und Verfahren bei Verdachtsfällen

Was passiert bei Verdacht auf (sexuelle) Gewalt?

Ein schriftlich festgelegtes Verfahren regelt das Vorgehen in Kinderschutzfällen, insbesondere bei Verdacht auf sexuelle Gewalt. Es definiert:

  • die Einbindung aller relevanten Hierarchieebenen,
  • die Verpflichtung zur Konsultation einer Fachberatungsstelle (z. B. Silberdistel e. V.).

5. Fort- und Weiterbildungen

Wie werden die Mitarbeitenden geschult?

Regelmäßige Schulungen im Bereich Kinderschutz sind für alle neuen Mitarbeitenden verpflichtend. Zudem werden die Schutzkonzepte kontinuierlich weiterentwickelt und die Teams nehmen fortlaufend an Weiterbildungen teil.

6. Partizipation von Kindern und Jugendlichen

Haben Kinder und Jugendliche ein Mitspracherecht?

Kinder und Jugendliche werden aktiv in Entscheidungen einbezogen, die sie betreffen. Regelmäßige Präventionsangebote sind in allen Einrichtungen Standard. Jede Einrichtung verfügt über ein sexualpädagogisches Konzept, das konsequent umgesetzt wird. Auch Eltern werden in Präventionsangebote einbezogen.

7. Beschwerdeverfahren und Ansprechpersonen

An wen kann man sich wenden?

Jede Einrichtung verfügt über ein strukturiertes Beschwerdeverfahren und benennt Ansprechpersonen, an die sich Kinder, Jugendliche, Fachkräfte und Eltern sowohl innerhalb als auch außerhalb der Einrichtung wenden können.

Die Stadt Ludwigsburg steht für einen konsequenten Schutz von Kindern und Jugendlichen und setzt sich aktiv für eine gewaltfreie Umgebung ein.

Zum Seitenanfang