Bodenrichtwerte auf hohem Niveau unverändert

Werte zum 1. Januar 2023 für Ludwigsburg, Remseck a.N. und Freiberg a.N.

Der gemeinsame Gutachterausschuss Ludwigsburg und Umgebung hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2023 abgeleitet, beschlossen und im Internet veröffentlicht: Unter https://bodenrichtwerte.ludwigsburg.de können ab sofort die Bodenrichtwerte für jedes einzelne Grundstück in Ludwigsburg, Remseck am Neckar und Freiberg am Neckar kostenlos abgerufen werden. Im landesweiten Internetportal „BORIS BW“  https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw werden die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2023 in Kürze ebenfalls abrufbar sein.

In Ludwigsburg, Remseck am Neckar und Freiberg am Neckar blieben die Bodenpreise im Jahr 2022 auf hohem Niveau weitestgehend unverändert gegenüber dem Jahr 2021. Allein im Außenbereich (landwirtschaftliche Grundstücke, Freizeitgrundstücke etc.) haben sich Bodenrichtwerte vereinzelt verändert. Der sich im Jahr 2023 abzeichnende Abwärtstrend schlägt sich in den Bodenrichtwerten, die auf den Stichtag 1. Januar 2023 festzulegen sind, noch nicht nieder. Zwar ist die Zahl der Kaufverträge im Jahr 2022 gegenüber 2021 um rund 20 Prozent zurückgegangen, bei den Preisen konnte man 2022 in der Gesamtsicht aber noch keinen generellen Rückgang verzeichnen.

Der Bodenrichtwert ist Ausgangsbasis für fast jede Art der Immobilienbewertung, sei es für ein Verkehrswertgutachten, für die Beleihung des Grundstücks oder für steuerliche Zwecke. Aber anders als im Jahr 2022 sind die jetzigen Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2023 keine Besteuerungsgrundlage für die Grundsteuer. Dies sind allein die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022.

So werden die Bodenrichtwerte ermittelt

Für Festlegung und Beschluss der Bodenrichtwerte sind in Deutschland die Gutachterausschüsse als unabhängige und neutrale Institution zuständig. Die Bodenrichtwerte werden auf Basis der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses ermittelt, sie gründen also auf realen Kaufvorgängen. Gesetzlich definiert stellen sie den durchschnittlichen Lagewert für den Grund und Boden in einem flächendeckenden Gebiet dar. Sie sind rechtlich unverbindlich. Da es naturgemäß unterschiedliche Lagen und Nutzungen gibt, sind die Städte in entsprechende Bodenrichtwertzonen aufgeteilt, die diese Unterschiede abbilden. Für jede Zone ist ein eigener durchschnittlicher Lagewert, der Bodenrichtwert, auf Basis der Kauffälle in der jeweiligen Zone zu ermitteln. So gibt es Bodenrichtwertzonen und Bodenrichtwerte für verschiedene Nutzungen, wie z.B. für Wohnen, Gewerbe, Mischgebiete, landwirtschaftliche Nutzungen oder Freizeitgärten. In Ludwigsburg, Remseck am Neckar und Freiberg am Neckar sind insgesamt rund 350 Bodenrichtwertzonen gebildet worden, für die je ein Bodenrichtwert zu ermitteln ist.

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