Nicht vergessen: Hunde müssen angemeldet werden
Die Tage werden länger und die Temperaturen deutlich milder – da macht das Gassigehen mit dem geliebten Vierbeiner gleich doppelt so viel Spaß. Damit die Freude für alle ungetrübt bleibt, erinnert die Stadt daran, dass Hunde steuerpflichtig sind und offiziell angemeldet werden müssen.
Die Anmeldung ist dabei nicht nur eine formale Pflicht, sondern sie erfüllt wichtige Zwecke: Zum einen stellt sie sicher, dass Hundehalter*innen rechtlich korrekt erfasst sind. Das ist wichtig, falls es Rückfragen dazu gibt. Zum anderen hilft die Hundesteuer der Stadt, kommunale Aufgaben zu erfüllen – wie beispielsweise die Reinigung von öffentlichen Flächen oder das Befüllen und Bereitstellen der Spender für Hundekotbeutel.
Wer einen Hund neu aufnimmt oder mit seinem Hund nach Ludwigsburg zieht, muss ihn innerhalb eines Monats bei der Stadt anmelden. Steuerpflichtig ist der Hund mit Ablauf des dritten Lebensmonats. Für den ersten Hund werden jährlich 168 Euro fällig, für den zweiten und jeden weiteren Hund 336 Euro. Für Kampfhunde beziehungsweise als gefährlich eingestufte Hunde beträgt die Steuer 948 Euro für den ersten Hund und 1.896 Euro für jeden weiteren. In besonderen Fällen, etwa bei Assistenz- oder Rettungshunden, kann auf Antrag eine Steuerbefreiung gewährt werden.
Die Anmeldung ist unkompliziert möglich: online über das Formular „Hund anmelden“ auf der städtischen Website unter www.ludwigsburg.de/hundanmelden, persönlich beim Fachbereich Finanzen, Team „Kasse und Steuern“ in der Oberen Marktstraße 4 oder per Post mit dem entsprechenden PDF-Formular.