Seit vergangenem Jahr mehr Möglichkeiten bei der Wahl des Familiennamens
Seit dem 1. Mai 2025 gilt in Deutschland ein umfassend reformiertes Namensrecht. Damit hat der Gesetzgeber den vielfältigen Lebensrealitäten von Familien Rechnung getragen und mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Wahl und Änderung von Familiennamen geschaffen.
Sarah Schützinger, Leiterin des Ludwigsburger Standesamts, berichtet: „Viele Betroffene zeigen sich erleichtert und dankbar über die im vergangenen Jahr erweiterten Möglichkeiten und nehmen die neuen rechtlichen Optionen gerne in Anspruch.“ Die Erweiterung der namensrechtlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat dazu geführt, dass Personen, die zuvor auf eine öffentlich-rechtliche Namensänderung angewiesen waren, nun in vielen Fällen eine Namensänderung durch einfache Erklärung beim Standesamt vornehmen können. Dadurch entfiel ein Verfahren, das häufig mit höherem Aufwand, längeren Bearbeitungszeiten und zusätzlichen Kosten verbunden war.
Zu den bedeutendsten Neuerungen gehörte die Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder. Ehegatten können nun einen gemeinsamen Familiennamen bilden, der sich aus den Familiennamen beider Partner zusammensetzt, wahlweise mit oder ohne Bindestrich. Auch Kinder können einen solchen Doppelnamen erhalten, selbst wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen oder nicht miteinander verheiratet sind. Bereits bestehende Ehepaare und bestehende Familien können von den Regelungen ebenfalls profitieren und unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich eine entsprechende Namenserklärung abgeben.
Diese Möglichkeit zur Bildung von Doppelnamen wird nach Einschätzung des Ludwigsburger Standesamts aber bislang eher selten genutzt. „Das könnte daran liegen, dass die entstehenden Namensketten teilweise als zu lang empfunden werden, die Handhabung im Alltag als erschwert wahrgenommen wird und die Doppelnamenbildung für viele Menschen noch ungewohnt ist“, so Sarah Schützinger.
Darüber hinaus erleichtert das im vergangenen Jahr reformierte Namensrecht die Änderung des Familiennamens für Stief- und Scheidungskinder. So kann beispielsweise eine frühere Einbenennung (das heißt, der Erhalt des Nachnamens des Stiefelternteils) leichter rückgängig gemacht werden, wenn die Ehe mit dem Stiefelternteil endet oder das Kind nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt. Ebenso bestehen neue Möglichkeiten für Kinder, den geänderten Familiennamen eines Elternteils nach einer Scheidung zu übernehmen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Möglichkeiten wurden beim Ludwigsburger Standesamt seit der Einführung des neuen Namensrechts häufig in Anspruch genommen.
Auch volljährige Personen haben mehr Entscheidungsfreiheit erhalten. Sie können ihren Geburtsnamen einmalig gegenüber dem Standesamt neu bestimmen, ohne dass hierfür eine Eheschließung oder Scheidung erforderlich ist. So kann beispielsweise vom Familiennamen eines Elternteils zum Namen des anderen Elternteils gewechselt oder ein Doppelname aus den Familiennamen beider Eltern gebildet werden. Auch von dieser Möglichkeit wird in Ludwigsburg häufig Gebrauch gemacht.
Weitere Änderungen berücksichtigten die Namenskulturen nationaler Minderheiten sowie internationale Bezüge. Unter bestimmten Voraussetzungen sind geschlechtsangepasste Familiennamen entsprechend der jeweiligen Namensbräuche möglich. Ein Beispiel: Heißt der Vater Petrov mit Nachnamen, könnte die Tochter den Nachnamen Petrova erhalten. Ebenso werden friesische und dänische Namenstraditionen stärker berücksichtigt. Zudem ist nach einer Erwachsenenadoption die Verpflichtung zur Annahme des Familiennamens der annehmenden Person entfallen.
Zu beachten ist außerdem, dass bereits erfolgte Namenserteilungen bei Minderjährigen nicht nachträglich geändert werden können. Für Kinder, die vor dem 1. Mai 2025 geboren wurden, besteht lediglich die Möglichkeit der Bildung eines Doppelnamens. Soweit darüber hinaus eine Änderung des Namens gewünscht wird, handelt es sich weiterhin um Fälle der öffentlich-rechtlichen Namensänderung. Auch diese Verfahren werden im Ludwigsburger Standesamt bearbeitet.