Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren
Stadt darf Daten weitergeben – Betroffene können Auskunfts- oder Übermittlungssperre einrichten lassen
Die Stadtverwaltung Ludwigsburg darf Daten von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an die Presse weitergeben. Genannt werden Name, Doktorgrad, Anschrift sowie Tag und Art des Jubiläums. So gibt die Stadt an die Ludwigsburger Kreiszeitung (LKZ) die Daten von Jubilaren weiter, die ihren 90. Geburtstag oder ihre goldene Hochzeit (50 Jahre), diamantene (60 Jahre), eiserne (65 Jahre), Gnaden- (70 Jahre) oder Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre) feiern. Ebenso werden die Daten der 100-Jährigen und Älteren an die LKZ weitergegeben. Besteht eine Auskunftssperre, werden die Daten nicht übermittelt.
Für die in Neckarweihingen und Poppenweiler wohnenden Jubilare gilt: Wer 70 Jahre oder älter wird oder goldene, diamantene, eiserne Hochzeit, Gnaden- oder Kronjuwelenhochzeit feiert, dessen Daten werden im jeweiligen Mitteilungsblatt des Stadtteils veröffentlicht. Dabei gilt, dass nach dem Bundesmeldegesetz nur noch Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende veröffentlicht werden.
Wer nicht möchte, dass seine Daten veröffentlicht werden, kann eine Auskunfts- oder Übermittlungssperre einrichten lassen. Diese Übermittlungssperre kann beim städtischen Fachbereich Bürgerdienste, Wilhelmstraße 9, 71638 Ludwigsburg, oder per E-Mail: buergerdienste@ludwigsburg.de beantragt werden. Das Antragsformular gibt es auch auf der städtischen Website unter www.ludwigsburg.de/formulare unter der Rubrik Melde- und Passwesen.