Satzung zur Änderung der bestehenden örtlichen Bauvorschriften im Stadtgebiet Ludwigsburg (Ergänzungssatzung zur Nutzung erneuerbarer Energien)

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit

Die folgenden Unterlagen liegen im Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 5, 71638 Ludwigsburg im Zeitraum 14.04.2026 – 15.05.2026 aus. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich zum Verfahren zu äußern. Alle eingehenden Äußerungen werden überprüft und fließen dann in das weitere Verfahren ein.  

Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst das Gemeindegebiet der Stadt Ludwigsburg, soweit hierfür örtliche Bauvorschriften erlassen wurden über Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen einschließlich Regelungen über Gebäudehöhen und ‑tiefen sowie über die Begrünung (§ 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBO) oder über Anforderungen an die Gestaltung, Bepflanzung und Nutzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und an die Gestaltung der Plätze für bewegliche Abfallbehälter sowie über Notwendigkeit oder Zulässigkeit und über Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen (§ 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBO).

Unterlagen

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