Coronavirus
Verlängerung Lockdown bis Mitte Februar
In der gemeinsamen Konferenz der Ministerpräsidentinnen, -präsidenten und der Bundeskanzlerin wurde die Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar entschieden.
Um die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus weiter einzudämmen und vor allem die Ausbreitung von Virusmutationen zu verhindern, wurde eine erweiterte Maskenpflicht beschlossen. Im Nahverkehr und beim Einkaufen müssten FFP2-Masken oder medizinische Masken, sogenannte OP-Masken, getragen werden.
Die bestehenden Maßnahmen werden bis 14. Februar verlängert. Unter anderem gibt es folgende Regelungen:
Hinweise zur erweiterten Maskenpflicht
In folgenden Bereichen muss künftig eine medizinische Maske, statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.
- Bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere in Eisenbahnen, Straßenbahnen, Bussen, Taxen, Passagierflugzeugen, Fähren, Fahrgastschiffen und Seilbahnen, an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden.
- In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes.Im EinzelhandelIn Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten.
- Während Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung.
- Der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist nur mit FFP2-Maske respektive KN95- oder N95-Masken erlaubt.
- Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen.
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen.
Die erweiterte Maskenpflicht gilt nun auch für die Gebäude der Stadtverwaltung. Das heißt: Ab Montag, 25. Januar, müssen alle Besucherinnen und Besucher, aber auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Rathaus FFP2-Masken beziehungsweise OP-Masken tragen.
Maskenpflicht in der Innenstadt
Hinausgehend über die Bestimmungen der Verordnung der Landesregierung in ihrer jeweils aktuellen Fassung, hat der Landkreis am 28.12.2020 Regelungen aufgestellt, auf welchen Straßen und Plätzen der Stadt Ludwigsburg im Freien in der Zeit von 07 bis 20 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.
Der nachfolgende Plan hat Hinweisfunktion und bildet das betroffene Stadtgebiet ab. Er bezieht sich sowohl auf die Maskenpflicht aus der Corona-Verordnung als auch aus der Allgemeinverfügung. Darüber hinaus gilt die Corona-Verordnung des Landes in ihrer jeweils gültigen Fassung.
- Plan des betroffenen Stadtgebietes (1,701 MiB)
Ausgangsbeschränkungen seit 12. Dezember
Seit Samstag, 12. Dezember 2020 ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt.
Diese triftigen Gründe sind insbesondere:
- Ausübung beruflicher Tätigkeiten.
- Inanspruchnahme medizinischer, auch veterinärmedizinischer Leistungen.
- Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen.
- Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
- Handlungen zur Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen. Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs.
- Besuch von religiösen Veranstaltungen.
Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 5 bis 20 Uhr ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt.
Zu den oben genannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, kommen hinzu:
- Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.
- Erledigung von Einkäufen.
- Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
- Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung (CoronaVO) wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.
Quarantäne und Corona-Test
Quarantäne: Regeln und Bescheinigungen
Quarantäne - Regeln
Wenn Sie infiziert sind, melden Sie Ihre Kontakte sofort an kontaktperson-corona@landkreis-ludwigsburg.de. Informieren Sie auch direkt die Personen, zu denen Sie Kontakt hatten.
Falls Sie in Quarantäne sind und Fragen haben, können Sie sich ebenfalls an kontaktperson-corona@landkreis-ludwigsburg.de wenden. Weitere Informationen zur Qurantäne finden Sie unter Landkreis-ludwigsburg.de
Bescheinigungen über Quarantäne
Die Bescheinigung über ihre Quarantäne erhalten Sie automatisch vom Gesundheitsamt. Die Bescheinigung für den Arbeitgeber können Sie beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung unter corona@ludwigsburg.de anfordern.
Reiserückkehrer zu Quarantäne und Testpflicht
Wenn Sie aus einem Risikogebiet zurückkehren, sind Sie zur elektronischen Einreiseanmeldung verpflichtet.
Telefon-Hotlines für gesundheitliche Fragen
Die Telefon-Hotlines sind sehr stark ausgelastet. Bitte informieren Sie sich vorab online.
- Orientierungshilfe - Merkblatt (109,4 KiB)
Landesgesundheitsamt
Für alle gesundheitlichen Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.
Kreisgesundheitsamt
Auch das Kreisgesundheitsamt hat eine Hotline eingerichtet. Diese erreichen Sie Mo - Fr. 8.00 -16.00 Uhr unter 07141 144-69400 oder 07141 144 -69450.
Informationsseite des Landkreises
Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon)
Telefon: 030 346 465 100
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte
Fax: 030 340 60 66 – 07 info.deaf@bmg.bund.de / info.gehoerlos@bmg.bund.de
E-Mail und Faxvorlage (61,9 KiB)
Corona Testzentrum Ludwigsburg
Termine für einen Corona-Test erhalten Sie beim Untersuchungszentrum am Klinikum Ludwigsburg, Telefon 07141 908 997 (werktags 8-16 Uhr) oder unter https://corona-teststelle-ludwigsburg.de/
Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts
Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts
Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Niesetikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Dieses Verhalten ist auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.
Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einem Patienten hatten, bei dem das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.
Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen - unabhängig von Symptomen - unnötige Kontakte vermeiden und vorsorglich 14 Tage zu Hause bleiben.
Beim Auftreten von akuten respiratorischen Symptomen (Atemwegsbeschwerden) sollten sie die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten und, nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise, einen Arzt aufsuchen.
Für Reisende aus Regionen, in denen Coronafälle vorkommen, die aber keine Risikogebiete sind, gilt: Wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten sie - nach telefonischer Anmeldung und mit Hinweis auf die Reise - einen Arzt aufsuchen. Zudem sollten sie unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten.
Impftermine
Impftermine erhalten Sie telefonisch über die 116117 oder online über https://www.impfterminservice.de/
Verordnungen
Allgemeinverfügung zur Quarantäne von Infizierten
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Stadtverwaltung
Rathausbesuch nur mit Termin
Bürgerinnen und Bürger können alle Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jedes Anliegen einen Termin vereinbaren müssen.
In die Rathaus-Gebäude kommt nur, wer vorab einen Termin vereinbart hat. Spontanbesuche sind nicht möglich. In den Verwaltungsgebäuden gilt FFP2- beziehungsweise OP-Masken-Pflicht.
Unter Bürgerservice finden Sie die Kontaktmöglichkeiten zu den verschiedenen Fachbereiche.
Kitas, Schulen und Jugendliche
Volkshochschule und Stadtbibliothek
Stadtbibliothek
Alle Informationen zum Besuch unserer Stadtbibliothek und ihrer Zweigstellen finden Sie unter
Volkshochschule
Alle Informationen zum Besuch der Kurse unserer Volkshochschule finden Sie unter
Finanzielle Hilfen und Hilfsangebote
Corona-Nothilfefonds
Auf Initiative der Ludwigsburger Bürgermeister hat die Bürgerstiftung Ludwigsburg einen Corona-Nothilfefonds eingerichtet. Mit den Spendengeldern des Fonds sollen durch die Corona-Krise in Not geratene gemeinnützige Ludwigsburger Einrichtungen und Projekte, aber auch weitere mildtätige Zwecke unterstützt werden.
Mit dem Nothilfefonds sollen all diejenigen unterstützt werden, die sich normalerweise für andere einsetzen – sei es auf sozialer, kultureller oder sportlicher Ebene - und die jetzt durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind. Der Kreis der möglichen Unterstützungsempfänger ist innerhalb des Stiftungszwecks so wenig wie möglich eingegrenzt.
Das Spendenkonto des Fonds:
Kreissparkasse Ludwigsburg,
Kontonummer 17 732,
BLZ 604 500 50, IBAN: DE36 6045 0050 0000 0177 32,
BIC CODE: SOLADES1LBG.
Der Verwendungszweck lautet „Spende Corona-Soforthilfe“.
Eine Spendenquittung kann ausgestellt werden.
Wer Unterstützung durch den Fonds beantragen möchte, oder zur Unterstützung des Fonds Fragen hat, kann sich direkt wenden an: Stadt Ludwigsburg, Büro Oberbürgermeister, Hannes Eisele, Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg, Telefon 07141 910-2238, E-Mail: H.Eisele@ludwigsburg.de.
Hilfsangebote für ältere und chronisch kranke Menschen
Die Stadt hat beim Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement, Soziales und Wohnen eine Anlauf- und Koordinierungsstelle für Hilfsangebote eingerichtet.
Die Anlauf- und Koordinierungsstelle ist unter der Telefonnummer 07141 910-2825 sowie per E-Mail an buergerengagement@ludwigsburg.de erreichbar.
Melden können sich Menschen die Hilfe suchen oder anbieten.
Hinweise für Unternehmen in der Stadt
Die Wirtschaftsförderung hat vielfältige Informationen zu Hilfen für Wirtschaftsbetriebe und Selbständige in der Stadt zusammengestellt.
Hinweise für Kulturschaffende
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst arbeitet an kurz- und mittelfristigen Lösungen zur Unterstützung von Kultureinrichtungen, Kulturvereinen sowie von in Not geratenen Kunstschaffenden und Freiberuflern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft.
Fremdsprachige Informationen
Fremdsprachige Infos zum Umgang mit dem Coronavirus
Regelungen ab 16. Dezember
Fremdsprachige Informationen des Bundesamtes für Migration, Flüchtlinge und Integration
Corona-Verordnung der Landesregierung, gültig ab 16. Dezember
- korona düzenlemesi-CoronaVO (PDF) / Verordnung der Landesregierung CoronaVO
- Ordinanza Coronavirus – COVID-19 (PDF) / Verordnung der Landesregierung CoronaVO
- rozporzadzenie w sprawie Koronawirusa - CoronaVO (PDF) / Verordnung der Landesregierung CoronaVO
- Corona Ordinance - CoronaVO (PDF) / Verordnung der Landesregierung CoronaVO
- русский/Russisch: CoronaVO (PDF) / Verordnung der Landesregierung CoronaVO)
- ordonnance Corona – Corona VO (PDF) / Verordnung der Landesregierung CoronaVO)
- لائحة فیروس كورونا - Corona VO (PDF) / Verordnung der Landesregierung CoronaVO)
- Ordonanța Corona (PDF)
Übersicht über die Regelungen vom 11. - 31. Januar 2021
- English/Englisch: State-wide measures to contain the corona pandemic (PDF)
- Français/Französisch: Mesures prises à l’échelle du Land pour endiguer la pandémie Corona (PDF)
- Italiano/Italienisch: Misure a livello nazionale per arginare la pandemia del Coronavirus (PDF)
- Türkçe/Türkisch: Korona pandemisini eyalet çapında kısıtlamak için önlemler (PDF)
- Polski/Polnisch: Ogólnokrajowe działania w walce z epidemia koronawirusa (PDF)
- русский/Russisch: Меры, принимаемые федеральной землей для борьбы с пандемией коронавируса (PDF)
- Româna/Rumänisch: Măsuri valabile la nivel federal pentru controlul pandemiei de coronaviroză (PDF)
- | عربي/Arabisch: (PDF) إجراءاتٌ على مستوى الولاية لكبح انتشار وباء كوروناCorona-Verordnung des Landes in der
Quarantäne - Regeln
- Rregullat e karantinës (ALB)
- قواعد الحجر الصحي (AR)
- Карантина - правила (BGR)
- Quarantine– Rules (EN)
- قوانین قرنطینه (Farsi)
- Règles de quarantaine (FR)
- Κανονισμοί καραντίνας (GR)
- Quarantena - Regole (IT)
- Karantena - pravila (HRV)
- Quarentena - Regras (PRT)
- Carantina - reguli (ROU)
- Карантинные правила (RU)
- Karantina kuralları (TR)
Corona Information - Verhalten bei Krankheitsanzeichen
- Informacion për virusin Corona (ALB)
- معلومات عن فيروس كورونا (AR)
- Информация за коронавируса (BGR)
- معلومات در مورد ویروس کرونا (Dari)
- Coronavirus information (EN)
- آگاهی هایی در مورد ویروس کرونا (Farsi)
- Πληροφορίες για το Coronavirus (GR)
- Informazioni sul virus Corona (IT)
- Informations sur le coronavirus (FR)
- Informacije o virusu Corone (HRV)
- Informações sobre o coronavírus (PRT)
- Informatii despre Virusul Corona (ROU)
- Информация о коронавирусе (RU)
- ሓበ ሬታ ብዛ ዕ ባ ኮ ረ ና ቫይረ ስ (Tigrinja)
- Corona Virüsü hakkında bilgiler (TR)
Einreise und Quarantäne
Allgemeine Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus
Merkblätter
- Merkblatt englisch (EN) (212 KiB)
- Merkblatt türkisch (TR) (221,2 KiB)
- Merkblatt arabisch (AR) (353,2 KiB)
- Merkblatt russisch (RU) (229,3 KiB)
Leichte Sprache und Gebärdensprache
Informationen in leichter Sprache
- Informationen zum Mund-Nasen-Schutz (82,5 KiB)
Informationen für Gehörlose zum Coronavirus
Videos in Gebärdensprache
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte
Fax: 030 340 60 66 – 07 info.deaf@bmg.bund.de / info.gehoerlos@bmg.bund.de
E-Mail und Faxvorlage (1,374 MiB)
Faxvorlage (1,374 MiB)
Befreiung von der Maskenpflicht
Weitere Informationen zu Corona
Zahlen zu Corona - Lageberichte, Inzidenz
Informationsquellen zum Corona-Virus
- Tagesaktuelle Informationen des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zum Coronavirus
- Zusammen gegen Corona - Umfangreich Informationsseite des Bundesministeriums für Gesundheit zum Coronavirus
- Corona-Warn-App - Corona gemeinsam bekämfpen
- Robert-Koch-Institut
- Landkreis Ludwigsburg - Gesundheitsamt