Erhaltungssatzungen

Schutz des historischen Stadtbilds

Luftbild aus der Vogelperspektive vom Marktplatz

In den letzten Jahren ist das historische Stadtbild durch Abrisse historischer Gebäude brüchig geworden. Mangels rechtlicher Eingriffsmöglichkeiten konnten die Abbrüche nicht verhindert werden.

Dem wird durch die Verabschiedung von Erhaltungssatzungen durch den Gemeinderat Einhalt geboten. Auf dieser Grundlage soll das gesamte historische und städtebauliche Erscheinungsbild bewahrt und weiterentwickelt werden. 

Satzungen für einzelne Teile der Stadt

Innenstadt

Eckgebäude Myliusstraße Alleenstraße

Für die Barockstadt Ludwigsburg ist das Thema Baukultur und Stadtgestaltung besonders bedeutend. Der respektvolle Umgang mit der historischen Bausubstanz und deren zukünftige Weiterentwicklung ist ausschlaggebend für die Identifikation der Menschen mit ihrer Stadt und macht den Reiz für Besucher aus. 

Der Gemeinderat hat im September 2014 die erste Erhaltungssatzung für die Innenstadt beschlossen.

Mit zur Erhaltungssatzung der Innenstadt gehören Gestaltungsleitlinien für die Innenstadt. In den Gestaltungsleitlinien ist festgeschrieben wie neue Gebäude in das historische Umfeld integriert werden sollen.

Pflugfelden

Rathaus Pflugfelden
Mehrere Gebäude in der Dorfstraße

Der Gemeinderat hat am 25.07.2018 eine Erhaltungssatzung zum „Historischen Ortskern Pflugfelden" beschlossen. Damit sollen mehr historische Gebäude im Ortskern Pflugfelden vor einem schnellen Abriss geschützt werden.

Ziel ist die noch vorhandenen wenigen Gebäude und damit die historische Identität des Ortskerns von Pflugfelden zu bewahren. Dort zeigen die im 17-20. Jahrhundert erbauten Gebäude den ursprünglichen Dorfcharakter der damals eigenständigen Gemeinde Pflugfelden und die damit verbundene landwirtschaftliche Vergangenheit.

Poppenweiler

altes Gebäude in Poppenweiler
Altes Gebäude in Poppenweiler

Der Gemeinderat hat am 27.02.2019 eine Erhaltungssatzung zum „Historischen Ortskern Poppenweiler" beschlossen. Damit sollen mehr historische Gebäude im Ortskern Poppenweiler vor einem schnellen Abriss geschützt werden.

Ziel ist die Erhaltung des historischen Stadtbildes im Bereich des „Historischen Ortskerns Poppenweiler“, dort zeigen die in 17-20. Jahrhundert erbauten Gebäude den ursprünglichen Dorfcharakter der damals eigenständigen Gemeinde Poppenweiler. 

Eglosheim

Katharinenstraße West

Der Gemeinderat hat am 29.01.2020 eine Erhaltungssatzung zum „Historischen Ortskern Eglosheim" beschlossen. Damit sollen mehr historische Gebäude im Ortskern Eglosheim vor einem schnellen Abriss geschützt werden.

Ziel ist die Erhaltung des historischen Stadtbildes im Bereich des „Historischen Ortskerns Eglosheim“, dort zeigen die in 17-20. Jahrhundert erbauten Gebäude den ursprünglichen Dorfcharakter der damals eigenständigen Gemeinde Eglosheim.

Hoheneck

erhaltenswertes Gebäude in der Badstraße
erhaltenswertes Gebäude in der Heimengasse

Der Gemeinderat hat am 29.01.2020 eine Erhaltungssatzung zum „Historischen Ortskern Hoheneck" beschlossen. Damit sollen mehr historische Gebäude im Ortskern Hoheneck vor einem schnellen Abriss geschützt werden.

Ziel ist die Erhaltung des historischen Stadtbildes im Bereich des „Historischen Ortskerns Hoheneck“, dort zeigen die in 17-20. Jahrhundert erbauten Gebäude den ursprünglichen Dorfcharakter der damals eigenständigen Gemeinde Hoheneck.

Südstadt

Bunzstraße
Hohenstaufenstraße

Der Gemeinderat hat am 07.12.2022 die Erhaltungssatzung zum „Historischen Gartenstadtteil Südstadt“ beschlossen. Damit sollen mehr historische Gebäude in der Südstadt vor einem schnellen Abriss geschützt werden. 

Die südliche Stadterweiterung, die hauptsächlich in den 1920er Jahren entstanden ist, hat einen ganz besonderen Charakter, der sich sowohl im Städtebau als auch in der Architektur der Gebäude zeigt. Ziel der Satzung ist es, diese Eigenart zu erhalten und den Stadtteil vor einer Überformung und dem Verlust seiner besonderen Identität zu schützen.

Neckarweihingen

Hauptstraße
Bergstraße

Der Gemeinderat hat am 29.03.2023 eine Erhaltungssatzung zum „Historischen Ortskern Neckarweihingen" beschlossen. Damit sollen mehr historische Gebäude im Ortskern Neckarweihingen vor einem schnellen Abriss geschützt werden.

Ziel ist die Erhaltung des historischen Stadtbildes im Bereich des „Historischen Ortskerns Neckarweihingen“, dort zeigen die in 17-20. Jahrhundert erbauten Gebäude den ursprünglichen Dorfcharakter der damals eigenständigen Gemeinde Neckarweihingen.

Erhaltungsrechtliche Genehmigung

Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereiches der Satzungen, die rot, orange oder gelb gekennzeichnete Gebäude betreffen, benötigen eine erhaltungsrechtliche Genehmigung, bevor mit dem Rückbau, Umbau oder Neubau begonnen werden kann. Eine Genehmigung ist nur erforderlich soweit die Änderung für das Stadtbild relevant ist. Relevant sind in der Regel alle Baumaßnahmen am Dach und an der Fassade, die an der Gebäudeseite vorgenommen werden, die von der Straße aus sichtbar sind.

Falls Sie sich unsicher sind, ob bei ihrem geplanten Vorhaben eine Genehmigungspflicht besteht, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Bauen oder an den Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation.

Für Veränderungen an Gebäuden die grau gekennzeichnet sind, ist kein erhaltungsrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig.

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