Sanierungsgebiet ZIEL - Zentrale Innenstadtentwicklung Ludwigsburg

Sanierungsgebiet ZIEL und Projekt ZIEL – Das gleicht sich und ist doch nicht das Selbe!

Das Stadterneuerungsverfahren ZIEL "Zentrale Innenstadtentwicklung Ludwigsburg" ist mit seinem integrierten Handlungskonzept zukunftsweisend

Im Herbst 2013 gestartet - mit einem mehrstufigen Bürgerbeteiligungsverfahren sowie der Beteiligung von vers. Gremien und Organisationen der Wirtschaft – ist es im Rahmen des Masterplans 5 - Lebendige Innenstadt und des Masterplans 8 - Mobilität eine der zukunftsweisenden städtebaulichen Entwicklungen im Innenstadtbereich.

Luftbild Ludwigsburg mit dem Sanierungsgebiet ZIEL und darin das Projektgebiet ZIEL
Sanierungsgebiet ZIEL weiß und Projektgebiet ZIEL gelb markiert

Das Projekt ZIEL

Das Projekt ZIEL "Zentrale Innenstadt-Entwicklung Ludwigsburg"  ist ein Neuordnungsschwerpunkt  und Teil des integrierten Handlungskonzepts der Stadtverwaltung Ludwigsburg im Rahmen des förmlich festgestellten Sanierungsgebiets ZIEL - Zentrale Innenstadt Entwicklung Ludwigsburg - in der Innenstadt.

  • Das Projekt ZIEL fokussiert die funktionale und gestalterische Erneuerung der drei Plätze: Schiller, Arsenal und Zeughaus unter Berücksichtigung einer zukunftsfähigen Nutzung des Staatsarchivs.
  • Nebst einer gelingenden Integration in die umliegenden Strukturen soll vor allem die Aufenthaltsqualität für die Menschen in Ludwigsburg verbessert werden.
  • Funktionalität und Gestaltung sollen harmonisch ein städtebauliches Gesamtwerk schaffen, das verschiedene Bedürfnissen des gesellschaftlichen Zusammenlebens wie auch die der vielfältigen Mobilität in Ludwigsburg gerecht werden.
  • Die Ziele, die mit dem Projekt verwirklicht werden sollen, wurden in einem annimierten ZIELbild visualisiert und sind auf der Ludwigsburger online Plattform für Bürgerbeteiligung mein.LB beim Pojekt ZIEL unter meinLB vor Ort zu finden. 

Das Projektgebiet ZIEL umfasst mit 1,9 ha nur ein Bruchteil des gesamten Sanierungsgebiets von über 35 ha. Es ist aber für die nicht nur praktische, sondern auch für die einladende Anbindung des Bahnhofsareals, das ebenfalls ein Projekt der Stadterneuerung ist, mit der Innenstadt und dem Marstall-Center, räumlich und qualitativ zentral.

Luftaufnahme Projektgebiet ZIEL mit Arsenalplatz, Schillerplatz und Zeughausplatz
Projektgebiet ZIEL 

Handlungsschwerpunkte im Stadterneuerungsverfahren

So wichtig wie das Maßnahmenbündel im nördlichen Bereich des Sanierungsgebiets ist, so herausragend sind die Handlungsschwerpunkte im Geltungsbereichs des Stadterneuerungsverfahrens:

  • Handlungsschwerpunkt Campus-Areal mit Aufwertung der öffentlichen Räume und Schaffung der Gemeinschaftseinrichtung "Zentraler Jugendtreff" im ehemaligen Stadtbad. 
  • Handlungsschwerpunkt Innenstadtachse mit konzeptioneller Verknüpfung von Bahnhof, Wilhelmstraße und nördlich angrenzendem Teil der Innenstadt mit Marstall-Center und Schloss.
  • Handlungsschwerpunkt Gestaltung öffentlicher Raum, unter anderem mit Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes im Sinne eines Stadteingangs, Orientierungspunkt und allgemein bedeutsamer Schnittstelle. Aufwertung Spielplatz in der Karlstraße.
  • Handlungsschwerpunkt Funktionalität öffentlicher Raum mit Stärkung der Ost-/Westverbindung im Bereich Schillerdurchlass und Bahnhof - Stichwort: Zweite Unterführung. 
  • Handlungsschwerpunkt Mobilität, unter anderem mit  Fahrradparkhaus auf dem Schillerdeck, Fahrradstraße in der Alleenstraße und Tiefgarage im Regele Areal in Kooperation mit der Kreissparkasse Ludwigsburg.
  • Handlungsschwerpunkt Gewerbebrache Franck-Areal.
  • Handlungsschwerpunkt Nutzungszuführung Brachfläche Kepler-Dreieck.

Sanierungsgebiet ZIEL im Programm der Stadtebauförderung

Schon in der Vorbereitung wurde das Sanierungsgebiet mit Mitteln des Landessanierungsprogramms und anschließenden weiteren Mitteln aus verschiedenen Bund-Länder-Programmen, zuletzt im "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung" Programm flankiert. Bisher standen beziehungsweise stehen (Stand Dezember 2020) rund 6,5 Millionen Euro Städtebaufördermittel zur Verfügung. 

Information über das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet ZIEL „Zentrale Innenstadt Entwicklung Ludwigsburg"

Mit Beschluss vom 22.02.2017 hat der Gemeinderat kraft Satzungshoheit im Innenstadtbereich ein rund 35 ha großes Gebiet als Sanierungsgebiet ausgewiesen. Dieser Beschluss wurde am 25.02.2017 in der Ludwigsburger Kreiszeitung amtlich bekannt gemacht.

Abgrenzung Sanierungsgebiet in der Ludwigsburger Innenstadt gemäß Sanierungsbeschluss 2017
Abgrenzung Sanierungsgebiet ZIEL vom 23.02.2017

Durch das eingeleitete Sanierungsverfahren sollen überwiegend im öffentlichen Raum große Flächen neu geordnet beziehungsweise aufgewertet werden. Beispiele sind der Schiller- und Arsenalplatz und der Bahnhofsbereich.

Obwohl das Sanierungsgebiet ZIEL vor allem auf öffentliche Maßnahmen in der Stadterneuerung ausgerichtet ist, sind private Einzelmaßnahmen im Einzelfall förderfähig.

Was Eigentümer im Sanierungsgebiet wissen müssen

Sanierungsvermerk

Durch diesen Beschluss bekommen alle im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke einen sogenannten Sanierungsvermerk.

Sanierungsvermerke im Grundbuch sind nichts Außergewöhnliches. Allein in Ludwigsburg gibt es aktuell neun förmlich festgelegte Sanierungsgebiete. Alle innerhalb dieser Gebiete gelegenen Grundstücke haben einen solchen Vermerk.

Dies hat zur Folge, dass sämtliche Rechtsvorgänge (zum Beispiel Kauf- oder Pachtvertäge, Grundschuld) nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigungspflichtig sind. Dies gilt auch für Gebäudeabbrüche im Sanierungsgebiet.

Wird die Sanierungssatzung (wiederum durch Gemeinderatsbeschluss) aufgehoben, so werden die  Vermerke auf Ersuchen der Sanierungsstelle wieder gelöscht.

Ausgleichsbeträge

Da die Sanierung im sogenannten vereinfachten Verfahren durchgeführt wird, entstehen für die Eigentümer keine Ausgleichsbeträge (sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen).

Förderung privater Gebäudemodernisierungen oder Gebäudeabbrüchen

Von der Ausweisung des Sanierungsgebiets können unterer anderem auch Privateigentümer profitieren.

Möchte ein Eigentümer/eine Eigentümerin beispielsweise sein/ ihr Gebäude umfassend sanieren, kann er/ sie dies gegebenenfalls mit Hilfe von Städtebaufördermitteln tun. Voraussetzung hierfür wäre, dass vor Beginn der Maßnahmen mit der Stadt Ludwigsburg ein sogenannter Modernisierungsvertrag abgeschlossen wird.

Sollte eine Modernisierung nicht möglich sein und das Gebäude abgerissen werden müssen, kann dies ebenfalls bezuschusst werden. Voraussetzung ist auch hier ein abgeschlossener Vertrag mit der Stadt Ludwigsburg vor Beauftragung des Abbruchs.

Ausführlichere Informationen finden Sie in unseren Förderrichtlinien.

Alle Maßnahmen sollten vor Beginn mit der Sanierungsbehörde der Stadt Ludwigsburg abgestimmt werden. Andernfalls ist eine Förderung aus Sanierungsmitteln eventuell nicht mehr möglich.

Sollten Sie noch weitere Fragen zum Sanierungsgebiet ZIEL haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an Herrn Lehmpfuhl.

Kontakt

Referat Stadtentwicklung, Klima und Internationales
Stabsstelle Sonderaufgaben, Projektmanagement, Stadterneuerung
Frank Lehmpfuhl
Wilhelmstraße 11
71638 Ludwigsburg
Telefon: 07141 910-4269
Telefax: 07141 910-3050
f.lehmpfuhl@ludwigsburg.de

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