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Dienstleistungen

Übertragung eines bestehenden Aufenthaltstitels auf einen neuen Nationalpass

Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder einen unbefristeten Aufenthaltstitel und haben einen neuen Pass bekommen?
Dann sollten Sie sich Ihre Aufenthaltserlaubnis neu ausstellen ("übertragen") lassen. Denn Ihre derzeitige Aufenthaltserlaubnis verweist noch auf den alten Pass.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Bevor Sie einen Termin buchen, lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise durch:

Ihre Aufenthaltserlaubnis ist nur noch maximal 6 Monate gültig?
Dann ist eine Übertragung nicht mehr sinnvoll. Kommen Sie bitte erst zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in die Ausländerbehörde. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit.

Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, bevor die Aufenthaltserlaubnis neu ausgestellt wurde
Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihre Aufenthaltserlaubnis und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.

Verfahrensablauf

Antrag bei der Ausländerbehörde.

Fristen

Der Übertrag ist nicht mehr sinnvoll, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis nur noch maximal 6 Monate gültig ist. Ansonsten gibt es keine Fristen zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Ihr neuer Pass
  • Ihr alter Pass (Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit.)
  • Ihre Aufenthaltserlaubnis
  • Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ggf. mit dem Zusatzblatt oder Ihren alten Pass mit dem eingeklebten Aufenthaltstitel
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto

Kosten

67 Euro: Volljährige
33,50 Euro: Minderjährige

Türkische Staatsangehörige haben aufenthaltsrechtliche Sonderbestimmungen (auch für Familienangehörige) → (Assoziationsrecht EWG - Türkei)

Hinweise

Lesen Sie alles Informationen sorgfältig durch, bevor Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde buchen.

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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