Kinderbetreuung

Kindertageseinrichtungen

Informationen zur Systemumstellung Kitaanmeldung

Liebe Eltern,
wir stellen unser Kitaanmeldesystem um.
Deshalb können wir bis Mitte September 2026 keine neuen Kitaanmeldungen entgegennehmen.  

Alle Eltern, die bereits vorher einen Krippen- bzw. Kitaplatzbedarf angemeldet oder abgesagt und noch keinen Betreuungsplatz gefunden haben, werden von der Beratungsstelle Kinderbetreuung im Zeitraum zwischen Ende Juli bis Mitte August 2026 per E-Mail über das neue Verfahren informiert.
Sie werden dazu aufgefordert, neue Betreuungsplatzanfragen zu stellen und sich im neuen System zu registrieren.
Die Systemumstellung hat keine nachteilige Auswirkung auf Ihre Kitaanmeldung! 

Ab Mitte Oktober 2026 können mit dem neuen System wieder Krippen- und Kitaplätze vergeben werden. 
Vielen Dank für Ihr Verständnis! 

Kita - Anmeldung

Kinder können eine Kindertageseinrichtung besuchen, bevor sie mit 6 Jahren in die Schule gehen.
Die Anmeldung in eine Kindertageseinrichtung erfolgt zentral über die Stadt Ludwigsburg.

Eine Kita-Anmeldung sollte idealerweise mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen, besonders wenn Sie einen Platz in einer bestimmten Einrichtung oder zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen.

Wann kann ich mein Kind für einen Kitaplatz anmelden?

Sie können Ihr Kind nach der Geburt jederzeit anmelden. Bitte beachten Sie: Der Stichtag für die Vergabe von Plätzen ab September ist der 15. Februar.
Das ganze Jahr über werden immer wieder Kitaplätze frei. Es kann also das ganze Jahr über zu einem Platzangebot in einer Kita kommen.

Wie kann ich mein Kind anmelden?

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung!
Wichtig ist, dass Sie vor der Anmeldung folgendes für sich festlegen:

  • gewünschtes Aufnahmedatum
  • Betreuungsumfang (nur 5 Tage pro Woche buchbar)
  • Wunscheinrichtungen in Ludwigsburg
  • benötigte Betreuungszeit pro Tag
  • möchten Sie ein warmes Mittagessen für Ihr Kind 

In wie vielen Kitas kann ich mein Kind anmelden?

Pro Kind ist ein gültiger Antrag zur Anmeldung in bis zu vier Wunsch-Kitas möglich.

  • Wunsch 1-Kita: In welche Kita soll Ihr Kind am liebsten gehen?
  • Alternative Kitas (Kitas 2 bis 4): Welche anderen drei Kitas wären auch passend?

Wenn Sie einen weiteren Antrag für das selbe Kind stellen, wird der alte Antrag gelöscht und durch den neuen Antrag ersetzt.

Zuzug nach Ludwigsburg / Umzug innerhalb Ludwigsburg / Wegzug aus Ludwigsburg

Grundsätzlich gilt: wer sein Kind in Ludwigsburg anmelden möchte, benötigt einen Hauptwohnsitz in Ludwigsburg.  Wenn Sie innerhalb von Ludwigsburg umziehen, müssen Sie uns Ihre neue Anschrift zeitnah mitteilen, da es keine Datenübermittlung mit dem Bürgerbüro gibt.

Wechselwunsch oder Betreuungszeiten ändern

Wenn Ihr Kind eine andere Betreuungsform benötigt oder Sie die Kindertageseinrichtung wechseln möchten, können Sie einen Wechselwunsch anmelden.
Ein Wechselwunsch ist frühestens 6 Monate nach Start der Eingewöhnung möglich. 

Bietet Ihre Einrichtung die gewünschte Betreuungsform an?
Dann können Sie Ihren Wechselwunsch direkt in der Einrichtung ansprechen.

Bietet Ihre Einrichtung die gewünschte Betreuungsform nicht an?
In diesem Fall muss Ihr Kind die Kita wechseln.

Für den Wechselwunsch gibt es kein gesondertes Formular. Bitte füllen Sie eine neue Anmeldung pro Kind aus. Geben im Bemerkungsfeld an, dass es sich um einen Wechselwunsch handelt. Wichtig: Geben Sie bitte auch den Grund für den Wechselwunsch an!

Platzvergabe 2027

Informationen zur Platzvergabe 2027 (Kitajahr 2027/2028 von 01.09.2027 - 31.08.2028)

Zeitlicher Ablauf der Platzvergabe 2027

  • Bis 15. Februar 2027: Die Kitaanmeldung muss bei der Stadt Ludwigsburg online eingegangen sein. Bitte melden Sie Ihr Kind/ Ihre Kinder über die Online-Anmeldung an.
  • Ab 22. März 2027:  Sollten Sie einen Betreuungsplatz in der Platzvergaberunde bekommen haben, erhalten Sie ein Platzangebot per E-Mail durch die Stadt Ludwigsburg.
  • Bis 07. April 2027: Das Kitaplatzangebot muss von den Eltern schriftlich per E-Mail bei der Stadt Ludwigsburg bestätigt oder abgesagt werden.
  • Ab Mai 2027: Der Aufnahmevertrag kann von Ihnen in der Kindertageseinrichtung unterzeichnet werden.
  • Ab Anfang Mai 2027: falls Sie kein Platzangebot erhalten haben: Sie bleiben automatisch auf der Warteliste bis wir Ihnen einen Kitaplatz für ihr Kind vermitteln können.
    Es ist keine Neuanmeldung erforderlich! Die Betreuungsplätze, die in der Vergaberunde abgesagt wurden, werden in der Nachrückerkunde ab Anfang Mai 2027 neu vergeben. 

Vergabekriterien

Für die Stadt Ludwigsburg besteht im Bereich der Kindertagesbetreuung die Aufgabe, den gesetzlichen Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung bedarfsgerecht umzusetzen.

Gleichzeitig müssen die Interessen von Eltern, Trägern, Einrichtungen und Verwaltung in einem fairen und nachvollziehbaren Verfahren zusammengeführt werden. Unter Beteiligung mit den ansässigen Trägern der Kindertagesbetreuung wurde eine Grundlage für einen verbindlichen Kriterienkatalog zur Vergabe von Betreuungsplätzen in der Kindertagesbetreuung erarbeitet.

Ziel der zentralen Platzvergabe ist es, die Vergabe von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen rechtssicher, transparent, nachvollziehbar und bedarfsgerecht für Eltern, Träger und Stadtverwaltung zu organisieren. Die Stadt erfüllt damit ihre Aufgabe im Rahmen der kommunalen Bedarfsplanung und trägt dazu bei, den gesetzlichen Anspruch gemäß § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz auf frühkindliche Förderung verlässlich umzusetzen.

Rechtlich stützt sich die Zielsetzung insbesondere auf den Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, auf die kommunale Verantwortung zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots sowie auf das Gebot einer sachgerechten und diskriminierungsfreien Vergabeentscheidung. Darüber hinaus verfolgt die zentrale Platzvergabe das Ziel, das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gemäß §5 Abs. 2 SGB XIII im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten zu berücksichtigen, die wohnortnahe Versorgung zu stärken und besondere familiäre Belastungen angemessen zu gewichten. Sie ist damit ein Instrument kommunaler Steuerung, das soziale Gerechtigkeit, Planungssicherheit und Effizienz miteinander verbindet.

Der Kriterienkatalog dient der objektivierten und einheitlichen Bewertung von Anmeldungen. Er soll sicherstellen, dass vergleichbare Sachverhalte gleichbehandelt werden und die Platzvergabe nach vorher bekannten Maßstäben erfolgt. Die Kriterien sind nachfolgend anhand der Priorität absteigend aufgelistet. Ein Punktesystem erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit. 
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  1. Ortsnahe Kindertagesbetreuung im Kita-Bezirk:
    200 Punkte im Wohnbezirk
    150 Punkte im Nebenbezirk
    0 Punkte stadtweit 

  2. Anschlussplätze Ü3 von Krippe und Kindertagespflege:
    61 Punkte

  3. Anmeldealter der Kinder: 20 Punkte pro Lebensjahr:
    3 Jahre: 60 Punkte 
    4 Jahre: 80 Punkte 
    5 Jahre: 100 Punkte 
    6 Jahre 120 Punkte

  4. Kinder von pädagogischen Fachkräften/Mitarbeitenden:
    29 Zusatzpunkte - keine weiteren Zusatzpunkte möglich.

  5. Geschwisterkinder:
    28 Zusatzpunkte – keine weiteren Zusatzpunkte möglich. 

  6. Erwerbstätigkeit Alleinerziehend:
    11 Zusatzpunkte

  7. Erwerbstätigkeit von beiden Elternteilen:
    4 Zusatzpunkte

  8. Inklusion:
    2 Zusatzpunkte 

  9. Transferleistungsempfänger:
    1 Zusatzpunkt

Elternbeiträge ("Kita-Gebühren")

Kinder sitzen im Kreis
Foto: Gerti Ginster-Hasse
Nest mit drei Vogeleiern
stock.adobe.com/Glaser
Außenansicht Kinder- und Familienzentrum
Foto: Valentin Wormbs, Stuttgart
Tagesmutter betreut Kinder
stock.adobe.com/Iordn
Geld - Link zur Seite Finanzielle Hilfen für Familien
stock.adobe.com/magele-picture
Fünf Personen auf einem Balkon halten Plakate mit Informationen zu Stellenangeboten in Kitas. In der Mitte steht die Erste Bürgermeisterin Renate Schmetz.
Foto: Christiana Kunz

Kontakt und weitere Informationen

Beratungsstelle Kinderbetreuung
Mathildenstraße 21/1
71638 Ludwigsburg

Sprech- und Hotlinezeiten ab 15. September 2026
Montag:         9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag:       7.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch:       9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag:   9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag:           9.00 – 12.00 Uhr

Wir sind für Sie weiterhin gerne per E-Mail erreichbar. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung von uns. 

Hinweis

Vom 1. Juli bis 15. September 2026 kann leider keine Beratung vor Ort aufgrund einer Systemumstellung der Kitaanmeldung stattfinden!

Die Beratungsstelle Kinderbetreuung befindet sich vom 10.08. - 28.08.2026 in der Sommerschließzeit.
Ab dem 31.08.2026 stehen wir Ihnen gerne wieder wie gewohnt zur Verfügung. 

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