Finanzielle Hilfen für Familien

Kleingeldstapel auf Geldscheinen
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Es gibt viele verschiedene finanzielle Hilfen für Familien.
Manche Hilfen sind regelmäßige Zahlungen, wie Kindergeld oder Elterngeld.
Andere Hilfen bieten Vergünstigungen und Rabatte, wie die Ludwigsburg Card.

Diese Seite gibt Ihnen eine Übersicht, welche Hilfen für Familien es gibt
und wo Sie Informationen zu einer Hilfe und der Beantragung finden.

Hinweis: Der Inhalt dieser Seite ist eine reine Informationssammlung.
Es handelt sich nicht um rechtlich bindende Ansprüche.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Anliegen an die zuständigen Stellen.

Wo kann ich mich informieren?

  • Info-Tool für Familien
    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bietet ein Info-Tool für Familien.
    Mit wenigen Angaben erfahren Sie, welche Hilfen Sie bekommen können.
  • Familienportal
    Im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finden Sie Informationen rund um die Familie.
    Hilfreich können auch die Checklisten rund um die Geburt sein.
  • Digitales Serviceportal Baden-Württemberg
    Im Serviceportal Baden-Württemberg finden Sie verschiedenste Leistungen und Hilfen sortiert von A-Z.

Welche Hilfen gibt es?

Schaubild zu Hilfen für Familien

Bitte klicken Sie auf das Bild, um die einzelnen Hilfen besser lesen zu können.
Die Datei ist nicht barrierefrei. Bei Fragen nehmen Sie bitte gerne mit uns Kontakt auf.

Hilfen für alle Familien

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld hilft Ihnen, Geld zu bekommen.
Es ist für die Zeit, in der Sie während der Schwangerschaft oder nach der Geburt nicht arbeiten dürfen.

Wie Sie das Geld beantragen, ist unterschiedlich:
- für gesetzlich Versicherte
- für private oder Familienversicherte

Informationen zum Mutterschaftsgeld im Familienportal:

Informationen zum Mutterschaftsgeld im Serviceportal Baden-Württemberg:

Elterngeld

Es gibt drei Arten vom Elterngeld:

1. Basiselterngeld
2. ElterngeldPlus
3. Partnerschaftsbonus

Sie können die drei Arten miteinander kombinieren.

Informationen zum Elterngeld im Familienportal:

Informationen zum Elterngeld im Serviceportal Baden-Württemberg:

Kindergeld

Kindergeld gibt Geld für Ihre Kinder.
Es hilft, dass Ihre Kinder alles Wichtige bekommen.
Sie bekommen es von der Geburt bis mindestens zum 18. Geburtstag.

Informationen zum Kindergeld im Familienportal:

Informationen zum Kindergeld im Serviceportal Baden-Württemberg:

Kinderfreibetrag

Wenn Sie Kinder haben, können Sie Steuern sparen.

Es gibt zwei Freibeträge:
1. Kinderfreibetrag
2. Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung

Die Freibeträge helfen bei der Steuer, wenn sie besser für Sie sind als das Kindergeld.
Sie können nicht beides zusammen bekommen.

Informationen zum Kinderfreibetrag im Familienportal:

Informationen zum Kinderfreibetrag im Serviceportal Baden-Württemberg:

Hilfen für Familien mit kleinem Einkommen

Kinderzuschlag (KiZ)

Den Kinderzuschlag (KiZ) bekommen Sie, wenn:
- Sie genug Geld für sich selbst haben,
- aber nicht genug für die ganze Familie.

Informationen zum Kinderzuschlag (KiZ) im Familienportal:

Informationen zum Kinderzuschlag (KiZ) im Serviceportal Baden-Württemberg:

Wenn Sie wenig Geld haben, prüfen Sie auch, ob Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld bekommen können.

Weitere Informationen:

Hilfen für Alleinerziehende

Die Broschüre „alleinerziehend - Tipps und Informationen“ des Bundesverbands der alleinerziehenden Mütter und Väter e.V. gibt Tipps und Infos zu:

  • Schwangerschaft und Geburt
  • Trennung und Scheidung
  • Kind und Beruf
  • Sozialhilfe
  • Kosten für rechtliche Beratung
  • und vieles mehr

Kindesunterhalt

Unterhalt ist, wenn jemand für den Lebensbedarf einer anderen Person sorgt.

Unterhalt kann sein:
- Geld
- Sachen
- Erziehung, Betreuung oder Pflege
- Zeit und Aufmerksamkeit

Unterhalt ist besonders wichtig, wenn sich Mütter und Väter trennen.

Informationen zum Kindesunterhalt im Familienportal:

Informationen zum Kindesunterhalt im Serviceportal Baden-Württemberg:

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist Geld vom Staat für Kinder von alleinerziehenden Eltern.
Er hilft, dass Ihr Kind genug Geld zum Leben bekommt, wenn der andere Elternteil wenig oder keinen Unterhalt zahlt.

Informationen zum Unterhaltsvorschuss im Familienportal:

Informationen zum Unterhaltsvorschuss im Serviceportal Baden-Württemberg:

Entlastungsbetrag

Wenn Sie alleinerziehend sind oder nicht verheiratet mit dem anderen Elternteil:

- bekommen Sie normalerweise die Hälfte vom Kinderfreibetrag (2.730 Euro)
- und die Hälfte vom Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung (1.464 Euro)

Informationen zum Entlastungsbetrag im Familienportal:

Informationen zum Entlastungsbetrag im Serviceportal Baden-Württemberg:

Betreuung in Kita und Schule

Staffelung der Betreuungskosten

Für einen Betreuungsplatz muss man Geld bezahlen.
In Ludwigsburg werden die Kosten weniger, wenn mehrere Kinder unter 18 Jahren im Haushalt leben.
Das nennt man Familienstaffelung.
Die Stadt zieht die Ermäßigung automatisch ab und schreibt sie in den Betreuungsvertrag.
Sie müssen keinen extra Antrag stellen.

Familienstaffelung/ Anteil der Ermäßigung (Stand Januar 2026) alle Angaben in Prozent
Familie mit Ermäßigung Familienstaffelung
1 Kind 0 100
2 Kindern 25 75
3 Kindern 50 50
4 Kindern und mehr 75 25

Weitere Informationen:

Übernahme der Betreuungskosten

Das Jugendamt kann die Kosten für die Kinderbetreuung ganz oder teilweise bezahlen, wenn die Familie zu wenig Geld hat.
Wie viel bezahlt wird, hängt vom Einkommen ab.
Die Regeln sind verschieden, je nach Alter des Kindes.
Die Anträge und Nachweise sind je nach Situation anders.

Weitere Informationen:

Steuerliche Förderung der Betreuungskosten

Wenn Sie Ihr Kind betreuen lassen, können Sie 2 von 3 Teilen der Kosten bei der Steuer abziehen.
Maximal sind das 4.000 Euro pro Kind und Jahr.

Informationen zur steuerlichen Förderung im Familienportal:

Nähere Informationen zur steuerlichen Förderung im Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw):

Bildung und Teilhabe

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) hilft Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit wenig Geld.
Damit kann Ihr Kind Schule und Freizeit mitmachen, auch wenn Sie das Geld <b data-start="257" data-end="279"sonst nicht hätten.

Das Paket gibt Geld für verschiedene Dinge:

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge 
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten 
  • persönlichen Schulbedarf 
  • Beförderung zur Schule
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung in Schule oder Kita 
  • Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (zum Beispiel Sportverein oder Musikschule)

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket im Familienportal:

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket im Serviceportal Baden-Württemberg:

Ludwigsburg Card und Landesfamilienpass

Seit 2011 gibt es die Ludwigsburg Card als Scheckkarte mit einem Gutscheinheft.
Das Gutscheinheft hat viele Ermäßigungen und Zuschüsse.

Mit der Card können Menschen mit wenig Geld sparen oder kostenlos teilnehmen bei:
- Bildung
- Betreuung
- Kultur
- Sport

Mit dem Landesfamilienpass in Baden-Württemberg können Familien staatliche Schlösser, Gärten und Museen kostenlos oder günstiger besuchen.
Der Pass gilt für alle Familien, egal wie viel Geld sie haben.

Weitere Informationen:

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