Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung leisten einen wichtigen Beitrag zum Arbeits-, Gesundheits- und Unfallschutz und zur Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit, wodurch die betriebliche Gesundheitsförderung zu einem Bindeglied der genannten Pflichtaufgaben wird.

Eine Übersicht und Orientierungshilfe über den Umfang, die Möglichkeiten und Angebote zur Gesundheitsförderung im Betrieb zu geben, gibt der Baukasten zur betrieblichen Gesundheitsförderung (2,2 MB).

Die Bausteine des Baukastens können unabhängig voneinander je nach Bedarf und Interesse in Anspruch genommen werden. Die Bausteine des Baukastens sollen Antworten auf Fragen geben, wie: Warum sollte die Gesundheitsförderung im Betrieb verfolgt werden und wie gehe ich dabei vor? Welche Finanzierungs- und Kooperationsmöglichkeiten gibt es? Wo liegt mein Bedarf? Wo finde ich geeignete Angebote und Anbieter?

Warum sollte die Gesundheitsförderung im Betrieb erfolgen?

Gesunde, qualifizierte und motivierte Beschäftigte stellen eine wichtige Ressource für die Produktivität und Leistungsfähigkeit eines Betriebs dar. Deshalb ist es wichtig, die bestmöglichen Ausgangsbedingungen für gesunde Arbeitsverhältnisse und gesundheitsförderliche Verhaltensweisen zu schaffen. Mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie den Maßnahmen zur betrieblichen Wiedereingliederung nach längerer oder häufiger Arbeitsunfähigkeit werden die Mindestanforderungen an den Schutz vor Unfällen und das leibliche Wohl der Beschäftigten verfolgt.

Die betriebliche Gesundheitsförderung leistet darüber hinaus einen Beitrag zur Gesunderhaltung der Belegschaft und der Reduktion von krankheitsbedingten Fehlzeiten. Der Nutzen, den Betriebe durch die Investition in Gesundheitsmaßnahmen erhalten, wird durch den Return on Invest (ROI) ausgedrückt und liegt zwischen 1:2,7 und 1:10. Das bedeutet, dass mit jedem investierten Euro zwischen 2,70 Euro und 10 Euro durch die Reduktion krankheitsbedingter Fehlzeiten eingespart werden können.

Die Investition in den Erhalt der Gesundheit ist also deutlich günstiger, als die Kosten für Fehlzeiten, Leistungseinschränkungen oder mangelnde Arbeitsproduktivität, die etwa auf kranke oder unmotivierte Beschäftigte zurückgeführt werden können, in Kauf zu nehmen. Die betriebliche Gesundheitsförderung sollte deshalb Bestandteil und zugleich Bindeglied zwischen dem gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits- und Gesundheitsschutz und dem betrieblichen Eingliederungsmanagement in jedem Betrieb sein.

Nutzen für Betriebe

  • Verbesserung der Leistungsfähigkeit, Motivation, des Engagements und der Zufriedenheit der Beschäftigten
  • Geringere Fluktuation, höhere Mitarbeiterbindung
  • Senkung krankheitsbedingter Fehlzeiten und Kosten
  • Ergänzung zum betrieblichen Arbeits- und Unfallschutz
  • Beitrag zur Verbesserung des Images, der Attraktivität als Arbeitgeber und der Wettbewerbsfähigkeit

Nutzen für Beschäftigte

  • Stärkung des Arbeitsklimas und Stärkung des „Wir-Gefühls“ (Betriebsbindung)
  • Verbesserung der Belastungs- und Widerstandsfähigkeit
  • Förderung der Lebensqualität
  • Reduktion gesundheitlicher Belastungen
  • Zugewinn an Erkenntnissen und Kompetenzen

Wie gehe ich für die Gesundheitsförderung im Betrieb vor?

Damit Maßnahmen möglichst erfolgreich und nachhaltig umgesetzt werden können, ist es sowohl bei der betrieblichen Gesundheitsförderung als auch im betrieblichen Gesundheitsmanagement entscheidend, dass diese durch die Führungskräfte unter Beteiligung der Mitarbeiter mitgetragen und von möglichst allen Beschäftigten akzeptiert werden.
Um Maßnahmen möglichst zielgerichtet, wirksam und nachhaltig umzusetzen und damit einen Beitrag zum betrieblichen Gesundheitsmanagement zu leisten, sollten Prozessschritte verfolgt werden:

Für die Finanzierung von gesundheitsrelevanten Maßnahmen und Angeboten gibt es unterschiedliche Ansatzpunkte und Möglichkeiten. Eine „Pauschalförderung“, die für jedes Unternehmen gültig ist, gibt es nicht. Deshalb ist für die weiterführende Beratung und Information jeweils Kontakt mit den genannten Förderstellen/Ansprechpartnern aufzunehmen.

Welche Anbieter und Kooperationspartner gibt es?

Sollen Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung geplant und umgesetzt werden, entscheiden unter anderem die Zusammenarbeit mit den Anbietern oder auch der Zusammenschluss mit anderen Unternehmen zur gegenseitigen Unterstützung in betrieblichen Netzwerken über den Erfolg und die Nachhaltigkeit.
Nachfolgend werden Möglichkeiten und (Kooperations-)Partner zur betrieblichen Gesundheitsförderung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement aufgezeigt.

  • Betriebsmedizinische Dienste
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Gesundheitsanbieter
  • Innungen und Handwerkskammern
  • Kooperationspartner in bundes- und landesspezifischen Förderprogrammen
  • Krankenkassen
  • Netzwerke und Zusammenschlüsse
  • Sportvereine
  • Volkshochschulen

Welche Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Für die Finanzierung von gesundheitsrelevanten Maßnahmen und Angeboten gibt es unterschiedliche Ansatzpunkte und Möglichkeiten. Eine „Pauschalförderung“, die für jedes Unternehmen gültig ist, gibt es nicht. Deshalb ist für die weiterführende Beratung und Information jeweils Kontakt mit den genannten Förderstellen/Ansprechpartnern aufzunehmen.

  • Förderung durch die Krankenkassen
  • Staatliche und landesspezifische Programme
  • Möglichkeit zur steuerlichen Absetzbarkeit

Kontakt und weitere Informationen

Zum Seitenanfang