KlimaBonus Ludwigsburg

Ihr Förderprogramm für klimafreundliches Wohnen

Mit dem KlimaBonus Ludwigsburg werden Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet Ludwigsburg dabei unterstützt, das eigene Zuhause klimafreundlicher zu machen. Und können damit einen Teil zu Ludwigsburgs Klimaneutralität beitragen.

Gefördert werden Maßnahmen, die den Treibhausgasausstoß im Wohnbereich reduzieren können. Das sind zum Beispiel Photovoltaikanlagen oder eine Fassadendämmung.

Alle geförderten Maßnahmen finden Sie im kommenden Abschnitt. Einige können von Eigentümerinnen und Eigentümern umgesetzt werden, andere auch von Mieterinnen und Mietern. Sie planen eine der Maßnahmen für Ihr Zuhause? Dann beantragen Sie gleich Ihren KlimaBonus.



Geförderte Maßnahmen

Beratung

  • Beratungsangebote der Energieagentur des Landkreis Ludwigsburg
    Die Beratungen sind für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Ludwigsburg somit kostenfrei. Gefördert werden Beratungsleistungen (Checks) in Höhe der Selbstbeteiligung von 30 Euro. Es ist keine Antragstellung nötig.

    Beratungen finden in Kooperation mit der Energieagentur des Landkreises Ludwigsburg und der Verbraucherzentrale statt.
  • Kühlgerätetausch im Anschluss an einen Stromspar-Check
    Das Angebot richtet sich an Bezieherinnen und Bezieher von ALG II („Hartz IV“, inkl. Aufstockung), Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, niedriger Rente und Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze. 
    Gefördert wird der Tausch eines Kühlgerätes. Das neue Kühlgerät muss mindestens eine Energieeffizienzklasse A – C vorweisen. Die Förderhöhe beträgt pauschal 100 € pro Haushalt. Es wird nur gefördert, wenn ein Stromspar-Check der Ludwigsburger Energieagentur e.V. in Anspruch genommen wurde.
  • Steuerberatung bei Installation einer Photovoltaik-Anlage
    Gefördert wird die erste Steuerberatung im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaik-Anlage. Die Förderhöhe beträgt pauschal 100 € pro Haushalt.

Sanierung

  • Maßnahmen zur Dämmung von Außenwänden, Dachflächen/obersten Geschossdecken, Bodenflächen
    Gefördert werden Dämmungen bei Wohngebäuden mit Dämmstoffen auf mineralischer und natürlicher Basis. Sofern gesetzliche Anforderungen vorliegen, werden nur Maßnahmen gefördert, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und bei denen der Wärmedurchgangskoeffizient nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) eingehalten wird. Wenn keine gesetzlichen Anforderungen vorliegen, ist die Maßnahme entsprechend der Richtlinie förderfähig. Es wird nur gefördert, wenn eine BAFA bzw. KfW-Förderung zur Dämmung in Anspruch genommen wird. Außerdem wird nur gefördert, wenn im Rahmen eines Checks mit Kurzbericht durch die Energieagentur Kreis Ludwigsburg oder durch eine Beratung durch eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannte Fachkraft im Rahmen einer Energieberatung Wohngebäude mit Abschlussbericht oder durch einen individuellen Sanierungsfahrplan die Maßnahmen vorgeschlagen wurden. Check oder Beratung darf bei Antragsstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Gefördert werden 10 €/qm. Bei Außenwänden maximal 4.000 € pro Gebäude, bei Dachflächen/obersten Geschossdecken maximal 3.000 € pro Gebäude, bei Bodenflächen maximal 2.000 € pro Gebäude.
  • Bonus bei Kombination von Dachdämmung und Solaranlage
    Die Förderung der Dachdämmung erhöht sich, wenn im Anschluss eine PV- bzw. Solarthermieanlage installiert wird. Diese Fördermaßnahme ist zunächst bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Der Bonus wird nur gewährt, wenn die Anlagenleistungen über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen (sofern gesetzliche Anforderungen vorliegen) und die Dachdämmung im Sinne dieser Richtlinie förderfähig ist. Fördervoraussetzung ist außerdem die Einhaltung der technischen Vorgaben nach EEG sowie ggf. die Vorgaben des Netzbetreibers. Die Installation der Solaranlage muss maximal 6 Monate nach Auszahlungsantragsstellung der Dachdämmung erfolgt sein.
    Gefördert wird mit einem pauschalen Bonus von 1.000 €.
  • Bonus bei Nutzung von natürlichen Dämmstoffen
    Die Verwendung von natürlichen Baustoffen (bspw. Flachs, Holzfaser) bei der Wärmedämmung wird mit einer höheren Förderung honoriert. Es muss sich um natürliche Dämmstoffe mit dem Label „Blauer Engel“, „©natureplus“ oder gleichwertige Produkte handeln. Gefördert wird mit einem zusätzlichen Bonus von 30 €/qm Dämmmaterial, maximal 2.000 € je Gebäude.

Stromerzeugung

  • Installation einer Photovoltaik-Anlage
    Gefördert wird die Neuinstallation einer Photovoltaik-Anlage für Wohngebäude oder auch auf einem Nebengebäude (bspw. Carport). Sofern gesetzliche Anforderungen vorliegen, werden nur Anlagenleistungen gefördert, die über diese gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Wenn keine gesetzlichen Anforderungen vorliegen, ist diese Maßnahme im Rahmen dieser Richtlinie förderfähig. Fördervoraussetzung ist außerdem die Einhaltung der technischen Vorgaben nach EEG sowie ggf. die Vorgaben des Netzbetreibers. Die Förderhöhe beträgt 250 €/kWp, jedoch maximal 1.500 € pro Gebäude.  

    Informationen zur PV-Pflicht in Baden-Württemberg
  • Bonus bei Kombination Solar und extensivem Gründach
    Die Förderung erhöht sich, wenn eine Kombination von Photovoltaik-Anlage und Gründach umgesetzt wird. Unter Kombination im Sinne vorliegender Förderrichtlinie ist der Aufbau der Photovoltaik-Anlage über dem Gründach gemeint. Dachbegrünungen ohne energetische Nutzungen werden über das Natur- und Umweltprogramm der Stadt Ludwigsburg gefördert. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Gefördert wird die für die Kombination notwendige Unterkonstruktion. Der Bonus kann nur gewährt werden, wenn keine öffentlich-rechtliche Pflicht zur Dachbegrünung vorliegt. Der/die Antragsteller_in verpflichtet sich zu einer regelmäßigen Wartung und Pflege des Solar-Gründachs und hat dafür zu sorgen, dass beide Aufbauten intakt und funktionsfähig bleiben. Dabei sind entsprechende Wartungsgänge vorzuhalten. Weiterhin muss das Substrat und die Begrünung entsprechend gewählt werden. Gefördert wird mit einem zusätzlichen Bonus von 40 €/kWp, maximal 400 € je Gebäude.
  • Bonus bei Fassaden-Photovoltaik und PVT-Modulanlagen
    Mit einem zusätzlichen Innovationsbonus wird die Installation von Fassaden-Photovoltaik-Anlagen und Hybrid-Modulen mit Photovoltaik- und Solarthermie-Modulen (sog. PVT-Modulanlagen) gefördert. Die PVT-Module werden sowohl an der Fassade als auch auf dem Dach gefördert. Alternativ kann die Anlage auch auf einem Nebengebäude installiert werden (bspw. Carport). Gefördert wird mit einem zusätzlichen Bonus von 100 €/kWp, maximal 1.000 € je Gebäude.
  • Batteriespeicher für Photovoltaik-Anlage
    Gefördert wird die Neuinstallation von stationären Batteriespeichersystemen (Blei Akkus sind von der Förderung ausgenommen) in Kombination mit erstmalig errichteten und bestehenden Photovoltaik-Anlagen mit einem Inbetriebnahme Datum nach dem 31.12.2012. Gefördert werden maximal 0,8 kWh Batteriespeicherkapazität pro kWp Leistung der Photovoltaik-Anlage. Die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität ist nicht förderfähig, die Förderhöhe wird ggf. anteilig reduziert. Für jede Photovoltaik-Anlage ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeichersysteme auf ein Speichersystem begrenzt. Die Förderhöhe beträgt 100 €/kWh, jedoch maximal 1.000 € pro Gebäude.
  • Installation eines Steckersolargerätes
    Gefördert wird eine steckerfertige Solar-Anlagen (Balkonmodule, Stecker-Solargeräte) pro Haushalt. Gefördert werden maximal zwei Module mit einer Leistung von maximal insgesamt 600 W pro Haushalt, wenn alle anzuwendenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllt werden. Bei Photovoltaik-Stromerzeugungsgeräten müssen die Wechselrichter den Anforderungen der einschlägigen VDE-Normen entsprechen. Unter anderem die Geräte, die in der Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie „grün“ gelistet sind, halten diese ein: www.pvplug.de/marktuebersicht/. Personen, die eine Zuwendung erhalten, verpflichten sich zu einer Nutzung des geförderten Stecker-Solargeräts über mindestens fünf Jahre im eigenen Haushalt.
    Die Förderhöhe beträgt bis zu 300 € pro Haushalt. Für Bezieherinnen und Bezieher der LudwigsburgCard erhöht sich die Förderung auf bis zu 800 € pro Haushalt.

    Als Dokumente für Ihren Förderantrag fügen Sie bitte zum Beispiel eine Bildschirmkopie der Homepage ein. aus der die DGS-Zertifizierung bzw. die Nutzung des Wielandsteckers ersichtlich wird. Ggf. erhalten Sie das DGS-Zertifikat auch von Ihrem Anbieter.
    Wichtig: Für die Installation der Wielandsteckdose ist ein entsprechendes Fachunternehmen zu beauftragen.

Wärme

  • Installation einer Solarthermie-Anlage
    Gefördert wird die Errichtung einer thermischen Solaranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Wenn keine gesetzlichen Anforderungen vorliegen, ist diese Maßnahme im Rahmen dieser Richtlinie förderfähig. Wenn keine gesetzlichen Anforderungen vorliegen, ist diese Maßnahme im Rahmen dieser Richtlinie förderfähig. Die Förderhöhe beträgt 150 €/qm Kollektorfläche, jedoch maximal 1.500 € pro Gebäude.

Allgemeine Förderrichtlinie – Was muss beachtet werden

Bei der Beantragung von Fördermitteln der unter 2.2 aufgeführten förderfähigen Maßnahmen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen oder angeschafft worden sein. Mit der Auftragserteilung an einen Fachbetrieb gilt die Maßnahme als bereits begonnen. Mit der Kaufpreiszahlung gilt der Gegenstand als angeschafft. Wird die Maßnahme nach Antragstellung und vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids beauftragt, geschieht dies auf eigene Gefahr des Antragstellers, insbesondere bei Ablehnung der Förderung.
  • Vor Planung und Umsetzung einer Maßnahme wird eine Beratung durch die Ludwigsburger Energieagentur e.V. oder einer vergleichbaren Institution empfohlen.
  • Alle Vorhaben müssen von Fachbetrieben ausgeführt werden. Eigenleistungen werden nicht gefördert. Hierzu gehören auch in diesem Zusammenhang anfallende Materialkosten.
  • Förderfähige Kosten sind die Material- und Montagekosten, die unmittelbar auf die Anlage und Maßnahme entfallen.
  • Die bei den jeweiligen Maßnahmen verwendeten Bauteile müssen marktreif sein.
  • Kosten, die durch Zuschüsse gedeckt werden, dürfen nicht mietwirksam werden.
  • Beauftragten der Stadt ist die Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausführung vor Ort zu ermöglichen.
  • Die Kommunalfördermittel können mit anderen Fördermitteln kumuliert werden, soweit dies nicht von anderen Fördergebern ausgeschlossen oder eingeschränkt wird. Mittel, die bei anderen Förderprogrammen abrufbar sind, sind direkt bei den jeweiligen Stellen zu beantragen.
  • Die Person, die den Antrag stellt hat zu prüfen, ob die Förderrichtlinien anderer Institutionen, bei denen er oder sie sich auch um Zuschüsse beworben hat, eine Kumulierung erlauben.
  • Zuschüsse werden nicht gewährt, wenn Maßnahmen auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind. Gefördert werden nur über die gesetzliche Verpflichtung hinausgehende Maßnahmen. Ausgenommen hiervon ist die Förderung des Neuanschlusses an ein Fernwärmenetz.
  • Es wird nicht über die tatsächlich anfallenden Kosten hinaus gefördert.
  • Unvollständig eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet und zurückgeschickt.
  • Die Gewährung der Zuschüsse ist eine freiwillige Leistung der Stadt, auf deren Bewilligung kein Rechtsanspruch besteht. Die Leistungen werden nur so lange und so weit gewährt, wie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Übersteigt das Volumen der Anträge die im Haushalt bereitgestellten Mittel, so erfolgt die Auszahlung in der Reihenfolge der Antragstellung.
  • Bei der anteilsmäßigen Ermittlung der Förderhöhe werden zwei Nachkommastellen berücksichtigt.
  • Eine Förderung im Rahmen dieser Richtlinien ersetzt keine Bau- oder Betriebsgenehmigung.
  • Maßnahmen, welche den Zielen und Satzungen der Stadt Ludwigsburg nicht entsprechen, den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen oder deren Gestaltung nicht mit der Stadt Ludwigsburg abgestimmt sind, werden nicht gefördert.
  • Unrechtmäßig erhaltene Fördergelder werden zurückgefordert.

Ihr Weg zur Förderung - Schritt für Schritt

Wichtiger Hinweis – unbedingt beachten!

Zu fördernde Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht begonnen oder angeschafft worden sein! Eine Maßnahme gilt als begonnen mit der Auftragserteilung an einen Fachbetrieb. Ein Gegenstand gilt als angeschafft mit der Zahlung des Kaufpreises.
Wenn Sie eine Maßnahme beauftragen, nachdem Sie den Förderantrag gestellt haben aber bevor Sie den Bewilligungsbescheid erhalten, geschieht dies auf eigenes Risiko, insbesondere wenn die Förderung abgelehnt wird.

  • 1 // Förderrichtline und alle Hinweise sorgfältig lesen
  • 2 // Antrag auf Bewilligung ausfüllen
    • Seite 1 – 4: Allgemeine Basisangaben ausfüllen
    • Seite 5 – 15: Bitte nur Abschnitte ausfüllen, die zu Ihrer Maßnahme passen
    • Seite 16: Antrag unterschreiben
  • 3 // Eigentumsnachweis erbringen
    • Eigentümer*innen: Grundsteuerbescheid
    • mehrere Eigentümer*innen: alle Eigentümer*innen unterzeichnen den Antrag; alternativ: eine formlose Antragsvollmacht beifügen
    • Mieter*innen: Einwilligung von Eigentümer*in
  • 4 // Angebote von Fachbetrieben einholen
    • Bei Steckersolargeräten genügt ein vergleichbarer Nachweis. Zum Beispiel eine Bildschirmkopie der Homepage aus der die DGS-Zertifizierung bzw. die Nutzung des Wielandsteckers ersichtlich wird. Ggf. erhalten Sie das DGS-Zertifikat auch von Ihrem Anbieter. Für die Installation der Wielandsteckdose ist ein entsprechendes Fachunternehmen zu beauftragen.
  • 5 // Checkliste - alle Dokumente zusammen?
    • ausgefülltes Antragsformular (vgl. Schritt 2)
    • entsprechender Eigentumsnachweis (vgl. Schritt 3)
    • eingeholte Angebote von Fachbetrieben (vgl. Schritt 4)
  • 6 // Antrag digital oder per Post absenden
    • Wenn Sie Ihren Antrag digital an klimabonus@ludwigsburg.de senden, erhalten Sie eine automatische Antwort. Bitte beachten: Diese stellt noch keine Eingangsbestätigung dar, die Sie dazu berechtigt förderunschädlich Ihr Fachunternehmen zu beauftragen bzw. das Steckersolargerät zu bestellen.
    • Erste Prüfstufe: Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich. Wenn Sie uns alle geforderten Unterlagen geschickt haben, bekommen Sie von uns eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass Sie förderunschädlich aber auf eigenes Risiko den Fachbetrieb beauftragen oder das Steckersolargerät bestellen können (vgl. wichtiger Hinweis).
    • Zweite Prüfstufe: Nach vollständiger Antragsprüfung erhalten Sie den Bewilligungsbescheid. In diesem wird die maximale Fördersumme festgesetzt mit der Sie rechnen können.
  • 7 // Bewilligungsbescheid erhalten
  • 8 // Fachbetriebe beauftragen bzw. Kauf tätigen
    • Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides haben Sie 12 Monate Zeit die Maßnahme umzusetzen. Sollten Sie länger als 12 Monate benötigen, informieren Sie uns rechtzeitig.
  • 9 // Auszahlungsantrag ausfüllen
    • Den Auszahlungsantrag erhalten Sie mit dem Bewilligungsbescheid
    • Seite 1 – 4: sind nur auszufüllen, falls sich Änderungen zum Bewilligungsantrag ergeben haben
    • Seite 5 – 13: Bitte nur Abschnitte ausfüllen, die zu Ihrer Maßnahme passen
    • Seite 14: Antrag unterschreiben
  • 10 // Auszahlung erhalten
    • Nach Erhalt des Auszahlungsbescheides geht die im Auszahlungsbescheid festgesetzte Fördersumme innerhalb von 14 Tagen auf Ihrem Konto ein.
  • Herzlichen Dank für Ihren Beitrag zu einem klimaneutralen und lebenswerten Ludwigsburg!

Richtlinie

Antrag

Vollständig ausgefüllte Anträge an
klimabonus@ludwigsburg.de

Oder per Post an:
Stadt Ludwigsburg
Klima und Energie
Wilhelmstraße 5
71638 Ludwigsburg

Kontakt

Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Hilfe finden Sie in den "Häufig gestellten Fragen" (120 KB)

Bei Rückfragen:
Bitte nehmen Sie sich zuerst die Zeit, unsere
„Häufig gestellten Fragen“ durchzulesen,
bevor Sie uns kontaktieren.

klimabonus@ludwigsburg.de
oder an 07141 910-3191

Weitere Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene finden Sie in der Förderdatenbank der Energieagentur Baden-Württemberg. 

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