Katzenschutzverordnung verhindert Tierleid
Per Verordnung will Ludwigsburg Katzen besser schützen und eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere verhindern. Welche Regeln gelten jetzt für die Haltung der Vierbeiner?
In Deutschland leben Schätzungen zufolge mehr als zwei Millionen verwilderte Katzen auf der Straße. Sie sind meist nicht geimpft, nicht kastriert sowie häufig krank und abgemagert. Auch in Ludwigsburg gibt es diese Problematik: Im vergangenen Jahr wurden hier 152 Fundkatzen im Tierheim aufgenommen oder von Organisationen aus dem Landkreis eingefangen, kastriert und anschließend wieder freigelassen. Ein Großteil der aufgefundenen Tiere war krank, einige Katzen waren bereits tot. Um diese Situation zu ändern, hat der Ludwigsburger Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung eine Katzenschutzverordnung beschlossen. Sie gilt seit dem 10. Mai für das gesamte Stadtgebiet.
Die Verordnung verpflichtet Halter*innen von Katzen mit Freigang zu klaren Maßnahmen: Freilaufende Hauskatzen müssen zukünftig kastriert, eindeutig gekennzeichnet und registriert werden. Die Kennzeichnung erfolgt beim Tierarzt per Mikrochip oder Ohrtätowierung, die Registrierung über die kostenfreien Haustierregister von Tasso e. V. oder FINDEFIX. Bei der Entwicklung der Katzenschutzverordnung hat die Stadtverwaltung eng mit dem Tierheim und dessen Träger, dem Tierschutzverein Ludwigsburg e. V., zusammengearbeitet. So ist mit der Verordnung eine präventive Maßnahme entstanden, um langfristig die Katzenpopulation zu kontrollieren und weiteres Tierleid zu verhindern.
Kastration auf Kosten der Halter
Der Stadt ist auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kastration und die Registrierung vorzulegen. Werden unkastrierte Katzen mit Freigang angetroffen, können Halter*innen verpflichtet werden, die Kastration nachzuholen. In bestimmten Fällen – etwa wenn ein Tier nicht gekennzeichnet ist und die Verantwortlichen nicht innerhalb von 48 Stunden identifiziert werden können – kann die Stadt die Kastration auf Kosten der Halter*innen durchführen lassen, sofern diese dann ermittelt werden.
Darüber hinaus ist es der Stadtverwaltung möglich, freilebende Katzen einfangen sowie kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Anschließend werden sie wieder an ihrem Fundort freigelassen. Diese Maßnahmen folgen dem sogenannten „Einfangen – Kastrieren – Freilassen“-Prinzip, das sich im Tierschutz bewährt hat. Genau deshalb hat die Stadt auch den Tierschutzverein Ludwigsburg mit diesen Maßnahmen zur Umsetzung der Katzenschutzverordnung beauftragt. Der Verein freut sich übrigens über Menschen, die sein Engagement in Sachen Tierschutz unterstützen möchten – mehr unter https://tierheim-lb.de. (Karin Brühl)