Baurechtliche Verfahren

Beratung im Vorfeld

Wir beraten Sie bereits im Vorfeld Ihres Bauvorhabens. Gemeinsam mit Ihnen klären wir, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben nach Paragraph 49 der Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg handelt. Dies Klärung sollte unbedingt rechtzeitig erfolgen, um später Ärger zu vermeiden.

Virtuelles Bauamt (VBA) für Online-Anträge

Sämtliche Anträge (vereinfachtes und umfassendes Baugenehmigungsverfahren, Bauvoranfragen, Kenntnisgabeverfahren, Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen (AAB-Anträge)) sind ausschließlich über das Virtuelle Bauamt (VBA) einzureichen. 
Sie möchten Ihren Bauantrag online einreichen? Hier gelangen Sie zum digitalen Bauamt.

Das Online-Angebot wird auf weitere baurechtlichen Verfahren ausgebaut.

Baugenehmigung

Bauvorbescheid

Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären? Beantragen Sie einen Bauvorbescheid. Diese Möglichkeit haben Sie vor Erwerb eines Grundstücks, bei genehmigungspflichtigen oder bei verfahrensfreien Bauvorhaben.

Formulare

Kenntnisgabeverfahren

Ist Ihr geplantes Vorhaben nicht verfahrensfrei und liegen die Voraussetzungen des Kenntnisgabeverfahrens vor, können Sie als Bauherr wählen zwischen dem Kenntnisgabeverfahren und dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.

Im Kenntnisgabeverfahren informieren Sie die zuständige Stelle über das Bauvorhaben und können nach einer bestimmten Frist mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Formulare

Vereinfachtes Verfahren

Neben dem Kenntnisgabeverfahren und dem klassischen Baugenehmigungsverfahren gibt es nach der Landesbauordnung (LBO) auch ein im Prüfungsumfang reduziertes Verfahren, das sogenannte vereinfachte Genehmigungsverfahren. Dadurch erhalten Sie die Genehmigung schneller und kostengünstiger. Die zuständige Stelle prüft weniger als in anderen Verfahren.

Formulare

Nutzungsänderung

Es kommen ein Kenntnisgabeverfahren, das vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren oder ein Baugenehmigungsverfahren in Betracht. Es sei denn, die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei.

Dies ist der Fall,

  • wenn für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen als für die bisherige Nutzung gelten oder
  • Sie durch die neue Nutzung zusätzlichen Wohnraum in Wohngebäuden im Innenbereich schaffen.

Kontakt

Baurecht
Wilhelmstraße 5
71638 Ludwigsburg
Telefon 07141 9102255
Fax 07141 9102141
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