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Grundsteuer: Informationen zur Feststellungserklärung 2022

Die Grundsteuer wird künftig neu berechnet. Grund hierfür ist die Grundsteuerreform. Damit das Finanzamt Ihr Grundstück neu bewerten kann, müssen Sie eine sogenannte Feststellungserklärung abgeben. Die Feststellungserklärung muss elektronisch über "ELSTER" eingereicht werden, dies ist seit dem 01.07.2022 möglich. Die Abgabefrist für die Feststellungserklärung war ursprünglich auf den 31.10. 2022 angesetzt. Das Land hat die Abgabefrist bis zum 31.01.2023 verlängert.

Bei Fragen zur Feststellungserklärung wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Ludwigsburg.

Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 können Sie online einsehen:

Auskünfte zu den Bodenrichtwerten erteilt Ihnen gerne die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Wilhelmstraße 5, 71638 Ludwigsburg, Telefon: 07141 910-4620.

Häufige Fragen zur Grundsteuerreform und zur Feststellungserklärung

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