Katzenschutzverordnung tritt in Kraft

Ziel: Freilebende Katzen schützen und unkontrollierte Vermehrung verhindern

Um die unkontrollierte Vermehrung von Katzen einzudämmen und langfristig die Zahl freilebender Tiere zu reduzieren, hat der Ludwigsburger Gemeinderat auf Vorschlag der Stadtverwaltung eine Katzenschutzverordnung beschlossen. Diese tritt am Sonntag, 10. Mai, in Kraft.

In Deutschland leben Schätzungen zufolge mehr als zwei Millionen verwilderte Katzen auf der Straße. Sie sind meist nicht geimpft, nicht kastriert sowie häufig krank und abgemagert. Auch in Ludwigsburg ist diese Problematik vorhanden: Im vergangenen Jahr wurden hier 152 Fundkatzen im Tierheim aufgenommen oder von Organisationen aus dem Landkreis eingefangen, kastriert und anschließend wieder freigelassen. Ein Großteil der aufgefundenen Tiere war krank, einige bereits tot.

Eine Katzenschutzverordnung ist demnach eine präventive Maßnahme für den Tierschutz. Durch sie kann langfristig die Katzenpopulation kontrolliert und damit weiteres Tierleid verhindert werden. In Ludwigsburg gilt nun ab dem 10. Mai eine solche Verordnung für das gesamte Stadtgebiet. Sie verpflichtet Halter*innen von Katzen mit Freigang zu klaren Maßnahmen: Freilaufende Hauskatzen müssen zukünftig kastriert, eindeutig gekennzeichnet und registriert werden. Die Kennzeichnung erfolgt per Mikrochip oder Ohrtätowierung, die Registrierung über die kostenfreien Haustierregister von Tasso e. V. oder FINDEFIX.

Der Stadt ist auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kastration und die Registrierung vorzulegen. Werden unkastrierte Katzen mit Freigang angetroffen, können Halter*innen verpflichtet werden, die Kastration nachzuholen. In bestimmten Fällen – etwa wenn ein Tier nicht gekennzeichnet ist und die Verantwortlichen nicht innerhalb von 48 Stunden identifiziert werden können – kann die Stadt die Kastration auf Kosten der Halter*innen durchführen lassen.

Darüber hinaus ist es möglich, freilebende Katzen einzufangen, zu kastrieren und zu kennzeichnen. Anschließend werden sie wieder an ihrem Fundort freigelassen. Diese Maßnahmen folgen dem sogenannten „Einfangen–Kastrieren–Freilassen“-Prinzip, das sich im Tierschutz bewährt hat. Mit der Umsetzung der Katzenschutzverordnung wird der Tierschutzverein Ludwigsburg e. V. von der Stadt beauftragt. Der Verein freut sich auch über Menschen, die sein Engagement in Sachen Tierschutz unterstützen möchten – siehe: https://tierheim-lb.de.

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