Wie sich Mädchen und Frauen vor Gewalt schützen können

Gemeinsame Aktion der Gleichstellungsbeauftragten von Stadt und Kreis Ludwigsburg am 1. Februar auf dem Marktplatz

Über geschlechtsspezifische Gewalt gegen Mädchen und Frauen klären in einer gemeinsamen Aktion die jeweiligen Gleichstellungsbeauftragten von Stadt und Kreis Ludwigsburg auf. Dr. Kristina Wolff von der Stadtverwaltung und Cynthia Schönau vom Landratsamt werden am Samstag, 1. Februar, 9 bis 12 Uhr, auf dem Ludwigsburger Wochenmarkt Infomaterial zum Thema sowie K.O.-Tropfen-Schnelltests verteilen.

Der 1. Februar markiert den siebten Jahrestag, an dem das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Bekämpfung von häuslicher Gewalt rechtsbindend für Deutschland ist. Dieses europäische Gewaltschutzgesetz, die sogenannte Istanbul-Konvention, verpflichtet alle Unterzeichnerstaaten vorrangig zur Gewaltvorbeugung.

„Die zentrale Forderung der Istanbul-Konvention, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen, muss absolut maßgebend für unsere Gesellschaft sein. Deshalb hat die Suche nach einem zweiten Frauenhaus im Landkreis höchste Priorität. Mit dem Verein Frauen für Frauen sind wir hier auf einem sehr guten Weg“, betont Landrat Dietmar Allgaier.

Auch Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht unterstreicht: „Gewalt an Frauen und Mädchen ist inakzeptabel. Die Gewaltzahlen steigen, während die Gelder im Hilfesystem weiter gekürzt werden. Stadt und Landkreis kämpfen für ein zweites Frauenhaus und werden vom Bund seit Jahren ignoriert. Wir in Ludwigsburg akzeptieren das nicht länger tatenlos, sondern arbeiten an der Ursache, indem wir Sichtbarkeit, Aufklärung und Bewusstsein schaffen. Wir setzen anders als andere den Kernauftrag der Istanbul-Konvention um.“

„Seit sieben Jahren benennt die Bundesregierung ausnahmslos Maßnahmen, die erst nach einer durchlittenen Gewalterfahrung greifen. Der gewaltverhütende Auftrag bleibt unberücksichtigt und führt dazu, dass die Menschenrechtsverletzungen kontinuierlich zunehmen, auch in Ludwigsburg“, erläutert Kristina Wolff. Cynthia Schönau verweist zudem auf die kreisweite Jahres-Kampagne 2024 „Orange Bank gegen Gewalt an Frauen“ (www.landkreis-ludwigsburg.de/orangebank). Die Aktionen und Ergebnisse werden derzeit zusammenfassend dokumentiert.

Die „vorbehaltlose und wirksame Umsetzung“ der Istanbul-Konvention ist im Koalitionsvertrag verbrieft. Dennoch veröffentlichte die Bundesregierung am 19. November 2024 im Rahmen einer Pressekonferenz erschütternde Zahlen zu geschlechtsspezifisch gegen Mädchen und Frauen gerichtete Gewalttaten (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/lagebild-gewalt-gegen-frauen-2321162). Im „Lagebild zu Straftaten gegen Frauen und Mädchen“ des Bundeskriminalamts sind für das Jahr 2023 insgesamt 938 versuchte und vollendete Tötungsdelikte abgebildet, 361-mal mussten Mädchen und Frauen ihr Leben lassen. In ausnahmslos allen Deliktfeldern gab es eine deutliche Zunahme an geschlechtsspezifisch gegen Mädchen und Frauen ausgeübter Gewalt. Es herrscht akuter Handlungsbedarf.

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