Wiedervermietungsprämie läuft aus und wird durch Beratungsprämie ersetzt

Die Stadt Ludwigsburg hat in diesem Jahr am Landesförderprogramm Wiedervermietungsprämie teilgenommen. Mit Hilfe des Programms konnten zehn Wohnungen, die teilweise über mehrere Jahre leer standen, wieder vermietet werden. Hier war tatsächlich die Prämie der Anstoß, um die Wohnung doch wieder zu vermieten. Insgesamt gab es 35 Haushalte, die Interesse an dem Förderprogramm hatten – allerdings erfüllten nicht alle die Voraussetzungen für einen Antrag. Aber trotzdem konnte durch die Gespräche das Bewusstsein für das Problem Leerstand versus Wohnungsknappheit generell geschärft werden.

Die Stadt Ludwigsburg hat nun ihre Teilnahme an diesem Förderprogramm mit Beschluss des Bauausschusses vom 16. November 2023 beendet und steigt ab Anfang 2024 in das neu aufgesetzte Landesförderprogramm der Beratungsprämie ein. Die Stadt wechselt zur Beratungsprämie, da sie sich von dieser für Ludwigsburg den größeren Mehrwert und eine nachhaltigere Wirkung für den Wohnungsmarkt erhofft. Der Schritt ist auch im Hinblick auf die personellen Kapazitäten bei der Stadt notwendig.

Die Beratungsprämie soll die Schaffung von zusätzlichen neuen Wohneinheiten durch Teilung/Umbau von Einfamilienhäusern fördern. Die Eigentümer*innen sollen durch die Vermittlung einer Architekturberatung unterstützt und dabei für eine effizientere Flächennutzung in ihrem Einfamilienhaus sensibilisiert werden.

Die Idee der Beratungsprämie: Eigentümer*innen von Einfamilienhäusern beauftragen Architekt*innen mit der Erstberatung für eine Umplanung/Umbau ihres Einfamilienhauses. Das Einfamilienhaus soll so umgebaut werden, dass eine weitere Wohneinheit entsteht. Diese kann dann beispielsweise für eine jüngere Generation genutzt werden, während die ältere Generation im Einfamilienhaus wohnen bleiben kann. Die Architekturberatung wird dabei mit einer finanziellen Förderung unterstützt.

„Durch den Generationenwechsel und verstärkt durch den demografischen Wandel gibt es im Bestand viel Potenzial für neue Wohneinheiten. Das ist eine Chance, die wir gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern angehen wollen. Der fachliche Blick von Architekten auf die jeweilige Situation kann helfen, Potenziale zu erkennen und bauliche sowie baurechtliche Ideen zu entwickeln, wie diese ausgeschöpft werden können. Hier setzt das wohnungspolitische Instrument der Beratungsprämie an“, erklärt Baubürgermeisterin Andrea Schwarz. „Herzlichen Dank an die Kammergruppe Ludwigsburg der Architektenkammer Baden-Württemberg für die Bereitschaft, eine Kooperation einzugehen. So können wir den Eigentümerinnen und Eigentümern eine fachlich fundierte Beratung anbieten“, so Schwarz weiter.

„Die wenigste Zeit sind Einfamilienhäuser in Vollbesetzung. Meist wird nur noch ein Teil des Hauses bewohnt. Teilweise stehen ganze Stockwerke leer, der unveränderte Grundriss erlaubt jedoch kein Abspalten einer weiteren Wohneinheit. Hier müssen wir ansetzen und diesen großen Bestand zukunftsfähig machen. Daher freuen wir uns sehr über die Kooperation mit der Stadt Ludwigsburg“, meint dazu die Vorsitzende der Kammergruppe Ludwigsburg Nora Schöffel.

Eine Antragsstellung für die Wiedervermietungsprämie ist noch bis zum 31. Dezember 2023 bei der Geschäftsstelle Wohnen, E-Mail: gs.wohnen@ludwigsburg.de, Telefon 07141 910-3660, möglich. Eine Antragstellung für die Beratungsprämie wird ab Anfang 2024 möglich sein. Informationen dazu werden rechtzeitig auf der städtischen Website veröffentlicht. Dort stehen auch bereits die Informationen zur Wiedervermietungsprämie zur Verfügung, und zwar unter dem Link https://www.ludwigsburg.de/gswohnen.

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