Projektförderung jetzt auch in Oßweil

Für Oßweil stehen aus dem Programm NIS (nichtinvestive Städtebauförderung) für die nächsten drei Jahre Fördermittel in Höhe von 30.000 Euro (jährlich 7.500 Euro) zur Verfügung. Diese werden anteilig vom Land Baden-Württemberg (60%) und der Stadt Ludwigsburg (40%) finanziert. Eingesetzt werden die Fördermittel durch einen Verfügungsfonds.

Holzbuchstaben auf einer Werkbank formen die Wörter: Do it!
Starten Sie mit Ihrer Projektidee durch – wir unterstützen Sie bei der Umsetzung (Quelle: AdobeStock_85749173_Ingo_Bartussek_web)

Was ist der Verfügungsfonds?

Der Verfügungsfonds unterstützt Ideen, Aktionen und Projekte von Bewohnerinnen und Bewohnern, Vereinen und Institutionen in Oßweil. Ziel ist die Aktivierung von bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Es handelt sich beim Verfügungsfonds um eine finanzielle Förderung von Projekten, die von Personen oder Vereinen im Fördergebiet selbst eingebracht und umgesetzt werden.

Unterstützt werden Projekte, die einen erkennbaren Nutzen für Oßweil und seine Bewohnerinnen und Bewohner aufweisen. Das breite Förderspektrum reicht von Jugendveranstaltungen, interkulturellen Begegnungen, Nachhaltigkeitsaktionen bis hin zu Nachbarschaftstreffen und Stadtteilfestlichkeiten. Entscheidend ist hierbei, dass die jeweiligen Projekte dem Stadtteil und der Gemeinschaft dienen. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt!

Wie funktioniert der Verfügungsfonds?

Wenn Sie eine Projektidee haben und die Planung für ihr Projekt vollständig ist, füllen Sie den Projektantrag aus. Auf den ersten Blick sieht der Antrag etwas kompliziert aus, aber das ist er nicht!

Wichtig ist, dass Sie wissen, was Sie wann wo planen, wen Sie damit erreichen wollen und mit welchen Kosten Sie ungefähr rechnen. Die Stadtteilbeauftragte hilft aber auch gerne beim Ausfüllen und prüft bei jedem Antrag, ob alle Angaben vollständig sind.

Wenn der Antrag eingereicht ist, entscheidet das Entscheidungsgremium über ihren Antrag. Stimmt es dem Antrag zu, können Sie mit dem Projekt loslegen! Wichtig ist, dass Sie ihr Projekt dokumentieren und alle Rechnungen aufheben, damit Sie das Geld später vom Verfügungsfonds wieder erstattet bekommen.

Was muss ich noch beachten?

Die Projektförderungen betragen 50 Prozent, maximal ist ein Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro möglich. Die genauen Förderkriterien regelt eine Förderrichtlinie. Die Förderrichtlinie und den Projektantrag können sie hier herunterladen.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Stadtteilbeauftragte Saskia Blümle, s.bluemle@ludiwgsburg.de gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Projekte!

Zum Seitenanfang