Sanierungsgebiet „Oßweil“

Welche Ziele verfolgt werden

Nach dem Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen (VU) im Laufe des Jahres 2017 wurde der Ortskern Oßweil 2018 in das Bund-Länder-Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASP) aufgenommen. Derzeit stehen in Oßweil Fördermittel in Höhe von 1,5 Millionen bis zum 30. April 2027 zur Verfügung.

Sanierungsziele für Oßweil sind unter anderem die Stärkung der Wohnfunktion, beispielsweise durch die Modernisierung privater Bausubstanz, sowie die Sicherung der vorhandenen Versorgungsfunktion des Oßweiler Ortskerns.

Der Fokus liegt jedoch auf der qualitativen und funktionalen Aufwertung der öffentlichen Räume in Oßweil. Hierzu zählt die städtebauliche Neuordnung und Nutzung des Schul-, Kultur- und Sportareals (SKS-Areal) sowie die Straßenumgestaltung im Ortskern.

Lageplan Sanierungsgebiet Oßweil vom 22.03.2018
Lageplan Sanierungsgebiet Oßweil vom 22.03.2018

Was Eigentümer im Sanierungsgebiet wissen müssen

Mit Beschluss vom 21.03.2018 hat der Gemeinderat kraft Satzungshoheit im Ortskern Oßweils ein rund 36 Hektar großes Gebiet als Sanierungsgebiet ausgewiesen. Dieser Beschluss wurde am 24.03.2018 in der Ludwigsburger Kreiszeitung amtlich bekannt gemacht.

Sanierungsvermerk

Durch diesen Beschluss bekommen alle im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke einen sogenannten Sanierungsvermerk.

Sanierungsvermerke im Grundbuch sind nichts Außergewöhnliches. Allein in Ludwigsburg gibt es aktuell neun förmlich festgelegte Sanierungsgebiete. Alle innerhalb dieser Gebiete gelegenen Grundstücke haben einen solchen Vermerk.

Dies hat zur Folge, dass sämtliche Rechtsvorgänge (zum Beispiel Kauf- oder Pachtvertäge, Grundschuld) nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigungspflichtig sind. Dies gilt auch für Gebäudeabbrüche im Sanierungsgebiet.

Wird die Sanierungssatzung (wiederum durch Gemeinderatsbeschluss) aufgehoben, so werden die  Vermerke auf Ersuchen der Sanierungsstelle wieder gelöscht.

Ausgleichsbeträge

Da die Sanierung im sogenannten vereinfachten Verfahren durchgeführt wird, entstehen für die Eigentümer keine Ausgleichsbeträge (sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen).

Förderung privater Wohnungsmodernisierungen oder Gebäudeabbrüchen

Von der Ausweisung des Sanierungsgebiets können unterer anderem auch Privateigentümer profitieren.

Möchte ein Eigentümer/eine Eigentümerin beispielsweise sein/ ihr Gebäude umfassend sanieren, kann er/ sie dies gegebenenfalls mit Hilfe von Städtebaufördermitteln tun. Voraussetzung hierfür wäre, dass vor Beginn der Maßnahmen mit der Stadt Ludwigsburg ein sogenannter Modernisierungsvertrag abgeschlossen wird.

Sollte eine Modernisierung nicht möglich sein und das Gebäude abgerissen werden müssen, kann dies ebenfalls bezuschusst werden. Voraussetzung ist auch hier ein abgeschlossener Vertrag mit der Stadt Ludwigsburg vor Beauftragung des Abbruchs.

Ausführlichere Informationen finden Sie in unseren Förderrichtlinien.

Fördermittel stehen in Oßweil derzeit bis 30. April 2027 zur Verfügung.

Alle Maßnahmen sollten vor Beginn mit der Sanierungsbehörde der Stadt Ludwigsburg abgestimmt werden. Andernfalls ist eine Förderung aus Sanierungsmitteln eventuell nicht mehr möglich.

Für das Sanierungsgebiet "Oßweil" steht Ihnen Frau Blümle unter s.bluemle@ludwigsburg.de oder telefonisch unter 07141 910-4067 gerne zur Verfügung.

Verfügungsfonds Oßweil

Programm für nichtinvestive Städtebauförderung - kurz NIS

Der Verfügungsfonds NIS-Oßweil bietet die Chance, das Zusammenleben in Oßweil aktiv mitzugestalten. Mithilfe des Verfügungsfonds stehen finanzielle Mittel zur Verfügung, um das bürgerschaftliche Engagement im Stadtteil zu unterstützen. Projekte oder Aktionen werden durch die Bewohnerschaft oder Akteure vor Ort selbst ausgewählt und durchgeführt. Die Projektförderungen betragen 50 Prozent, maximal ist ein Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro möglich.

Unterstützt werden Projekte, die einen erkennbaren Nutzen für Oßweil und seine Bewohnerinnen und Bewohner aufweisen. Das breite Förderspektrum reicht von Jugendveranstaltungen, Interkulturellen Begegnungen, Nachhaltigkeitsaktionen bis hin zu Nachbarschafts- oder Repair-Cafés und Stadtteilfestlichkeiten. Die genauen Förderkriterien regelt die Förderrichtlinie.

Nähere Informationen können Sie den Förderrichtlinien entnehmen. Sie finden die Richtlinie ebenso wie das Antragsformular unter Downloads weiter unten auf dieser Seite. Wir freuen uns auf Ihre Projekte!

Kontakt

Referat Stadtentwicklung, Klima und Internationales
Team Stadtteilentwicklung und Stadterneuerung
Saskia Blümle
Wilhelmstraße 11
71638 Ludwigsburg
Telefon: 07141 910-4067
Telefax: 07141 910-3050
s.bluemle@ludwigsburg.de

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