Lärmaktionsplan

Um die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Lärm auf den Menschen zu verringern, sind Kommunen dazu verpflichtet, sogenannte „Lärmaktionspläne“ aufzustellen. Im Rahmen der Lärmkartierung werden die durch den Verkehr verursachten Lärmimmissionen berechnet und dargestellt. Im Lärmaktionsplan werden Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vorgeschlagen. Die Bürgerinnen und Bürger, die sogenannten Träger öffentlicher Belange (z.B. Nachbarkommunen, Verkehrsbetriebe, …) und auch der Gemeinderat können dann dazu Stellung nehmen und Anregungen einbringen.

Die Lärmaktionsplanung muss regelmäßig nach 5 Jahren überprüft und fortgeschrieben werden. Die dritte Fortschreibung ist im Jahr 2020 erfolgt und wurde im Sommer 2021 abgeschlossen. Die vierte und aktuelle Fortschreibung lief 2025 und wird Anfang 2026 vom Gemeinderat beschlossen.

Lärmkarte mit rot gefärbten Schwerpunkten
Beispiel für eine Lärmkarte mit rot gefärbten Schwerpunkten.

Aktuelle Fortschreibung

Der Entwurf des Lärmaktionsplans mit Anlagen war in der Zeit vom 4. August 2025 bis einschließlich 5. September 2025 über das Ludwigsburger Bürgerbeteiligungsportal unter MeinLB abrufbar und wurde im Bürgerbüro Bauen zur Einsichtnahme bereitgestellt. Ebenso fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.
Das Ergebnis wird aufbereitet und in den politischen Gremien behandelt. Nach Vorberatung im Mobilitäts- und Umweltausschuss erfolgt anschließend der Beschluss des Lärmaktionsplans durch den Gemeinderat.

Wie geht's weiter?

Der Beschluss ist der eigentliche Startschuss für den Einstieg in die weitergehenden Detailprüfungen und die Umsetzung von Maßnahmen. In manchen Fällen kann die Notwendigkeit zusätzlicher Untersuchungen, intensiver Abstimmungsprozesse und längerer Finanzierungsvorläufe dazu führen, dass die Realisierung eventuell auch längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Nicht auszuschließen ist auch, dass Maßnahmen sich im Zuge der genauen Prüfung als nicht sinnvoll herausstellen. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn sich durch Tempo 30 unzumutbare Fahrtzeitverlängerungen für den Busverkehr ergeben, unerwünschte Verkehrsverlagerungen zu erwarten sind oder kein gleichmäßiger Verkehrsfluss mehr sicherzustellen ist. Spätestens alle fünf Jahre wird der Lärmaktionsplan fortgeschrieben. Die nächste Lärmkartierung ist für 2030 vorgesehen und wird die bis dahin umgesetzten Maßnahmen und verkehrlichen Entwicklungen berücksichtigen.
Die Sitzungsunterlagen der letzten Fortschreibung 2020 finden Sie hier:

weitere Downloads:

Andere Lärmarten

Der von der Stadt Ludwigsburg aufgestellte Lärmaktionsplan behandelt ausschließlich den Straßenverkehrslärm. Für den Schienenverkehrslärm ist das Eisenbahnbundesamt zuständig. Die Lärmkarten sind über die Webseite des Eisenbahnbundesamtes abrufbar. 
Gewerbelärm (zu dem z.B. auch der Hubschrauberverkehr des Krankenhauses gehört) liegt in der Zuständigkeit der Gewerbeaufsicht des Landratsamtes.

Lärmaktionsplan Baden-Württemberg

Mit unserem eigenen Lärmaktionsplan wollen wir die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Lärm auf die Menschen in Ludwigsburg verringern. Und auch das Land Baden-Württemberg ist hochmotiviert die Situation verbessern.
Der Lärmaktionsplan Baden-Württemberg 2024 liefert einen Überblick über die Lärmsituation an den Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken in Baden-Württemberg, über umgesetzte und geplante Lärmschutzmaßnahmen und die Ambitionen des Landes zum Schutz ruhiger Gebiete.
 
Wer mehr darüber erfahren möchte, dem können wir das tolle Erklärvideo empfehlen.
 

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