Schulen

Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger am 28. Februar 2024 durch die Eltern erforderlich

Alle Ludwigsburger Kinder, die in diesem Sommer eingeschult werden, müssen am 28. Februar 2024 von ihren Erziehungsberechtigten an der entsprechenden Grundschule angemeldet werden.

Auch die Kinder, die am 1. August 2023 oder im Verlauf des ersten Schulhalbjahres 2023/2024 zurückgestellt wurden, müssen neu angemeldet werden.

Der Einschulungsstichtag wurde vom Kultusministerium auf den 30. Juni festgelegt.
Das bedeutet die reguläre Einschulung gilt für alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 30. Juni 2018 geboren wurden. Sie werden am 1. August 2024 schulpflichtig.

Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2018 und dem 30. Juni 2019 auf die Welt gekommen sind, ebenfalls in diesem Jahr mit der Schule beginnen.
Sofern sie für den Schulbesuch geistig und körperlich weit genug entwickelt sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten und einem Test an der Schule auch nach dem 30. Juni 2019 geborene Jungen und Mädchen angemeldet werden. In Zweifelsfällen entscheidet ein Gutachten des Gesundheitsamts.

Kinder, die geistig und körperlich noch nicht genügend für den Schulbesuch entwickelt sind, können um ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schule. Die Zurückstellung wird auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Vordrucke für die vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung liegen bei den Anmeldestellen aus.

An welcher Schule muss ich mein Kind anmelden?
Infos dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter Schulbezirke.

Anmeldung weiterführende Schulen (Schulwechsel nach der 4. Klasse)

Sie können Ihr Kind von Dienstag, 5. März 2024 bis Freitag, 8. März 2024 online bei der weiterführenden Schule verbindlich anmelden. Nutzen Sie hierfür bitte folgenden Link:

Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Damit sollen die Anmeldung erleichtert und die sonst üblichen Wartezeiten an den Anmeldetagen vermieden werden.

Folgende Unterlagen lassen Sie der gewünschten Schule bitte per Post oder Briefkasteneinwurf bis spätestens Freitag, 8. März 2024 um 12 Uhr zukommen:

  • Formblätter der Grundschulempfehlung im Original (Blatt 3 und 4)
  • Die Bestätigung der Grundschule über den Nachweis der Masernimpfung
  • Bei Kindern, die sich für einen bilingualen Zug entscheiden, bitten wir eine Kopie der Halbjahresinformation beizulegen

Hinweis:

  • Die jeweiligen Schulen benötigen eventuell weitere Unterlagen von Ihnen. Diese finden Sie im Dokumente-Bereich der Online-Schulanmeldung oder auf der Internetseite der jeweiligen Schule.
  • Ihr Kind hat keine Gymnasialempfehlung erhalten und Sie möchten es an einem Gymnasium anmelden? In diesem Fall müssen Sie zu einem Beratungstermin mit der Schulleitung kommen. Vereinbaren Sie diesen Termin bitte mit dem jeweiligen Schulsekretariat. 
  • Sie haben keine Möglichkeit zur Online-Anmeldung und möchten Ihr Kind vor Ort in der Schule anmelden? Das ist ebenfalls von Dienstag, 5. März 2024 bis Freitag, 8. März 2024 möglich. Bitte nutzen Sie hierfür die Öffnungszeiten des jeweiligen Schulsekretariats. Diese stehen auf der Internetseite der Schule.

Allgemeine Informationen zum Schulwechsel nach der 4. Klasse

In der vierten Klasse steht für Grundschulkinder, die Eltern und die Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor: Der Übergang in eine weiterführende Schule. Diese Entscheidung ist nicht einfach. Sie muss das ganze Kind berücksichtigen; von seiner Entwicklung, seiner Persönlichkeit bis hin zu seiner Leistung und seiner Begabung.

Die Grundschulempfehlung soll die Eltern bei der Entscheidung unterstützen. Sie ist eine Empfehlung, welche die Klassenkonferenz (Zusammentreffen aller Lehrkräfte Ihres Kindes) beschließt. Die Grundschulempfehlung nennt Ihnen die Schulart, die Ihr Kind weder über- noch unterfordert. Sie dürfen davon ausgehen, dass die Grundschulempfehlung auf einer sorgfältigen und langfristigen Beobachtung Ihres Kindes beruht. Die Beobachtung berücksichtigt die Lern- und Arbeitshaltung, die Stärken und die Potentiale Ihres Kindes.

Sie als Eltern entscheiden, an welcher Schulart Sie Ihr Kind anmelden. Die Grundschulempfehlung bietet Ihnen aus schulischer Sicht dabei eine wichtige Entscheidungshilfe.

Wenn Sie in Ihrer Entscheidung unsicher sind, sprechen Sie bitte die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer Ihres Kindes an. Sie können nach einem solchen Gespräch auch in das besondere Beratungsverfahren gehen.

Diese pädagogisch-psychologische Beratung durch eine Beratungslehrkraft kann ein Beratungsgespräch mit Ihnen als Eltern sein. Sie können aber auch um einen Begabungstest bitten, den die Beratungslehrkraft mit Ihrem Kind durchführt. Anschließend führt die Beratungslehrkraft ein Auswertungsgespräch mit Ihnen durch.

Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Baden-Württemberg, www.kultusportal-bw.de

Wir haben die wichtigsten Informationen zum Wechsel an eine weiterführende Schule in einem Flyer zusammengestellt. Diese Informationen stehen in folgenden Sprachen zur Verfügung:

Wegweiser für die weiterführenden Schulen 2024/2025

Im Wegweiser (1,8 MB) finden Sie eine Übersicht über die weiterführenden Schulen in Ludwigsburg.

Schulbezirke

  • Adressen der Grundschulen
    Schulbezirk 1: Hirschbergschule, Tammer Straße 32
    Schulbezirk 2: Schubartschule, Frankfurter Straße 30
    Schulbezirk 3: Osterholzschule, Kaiserstraße 6–8
    Schulbezirk 4: Friedensschule, Friedenstraße 10
    Schulbezirk 5: Grundschule Pflugfelden, Ditzinger Straße 19
    Schulbezirk 6: Sophie-Scholl-Schule, Schulgasse 6
    Schulbezirk 7: Fuchshofschule, Berliner Platz 2
    Schulbezirk 8: Oststadtschule, Danziger Straße 30
    Schulbezirk 9: Schlösslesfeldschule, Corneliusstraße 36
    Schulbezirk 10: Grundschule Hoheneck, Ostertagstraße 7
    Schulbezirk 11: Grundschule Oßweil, Westfalenstraße 54
    Schulbezirk 12: Eichendorffschule, Neißestraße 22
    Schulbezirk 13: Friedrich-von-Keller-Schule, Schwarzwaldstraße 2
    Schulbezirk 14: Lembergschule, Erdmannhäuser Straße 1
     
    Bei Fragen zum zuständigen Schulbezirk oder für weitere Informationen wenden sich Erziehungsberechtigte an das Geschäftsführende Rektorat, Telefon 07141 910-2490, oder an den Fachbereich Bildung und Familie der Stadt Ludwigsburg, Telefon 07141 910-3362.

Sonderpädagogik

Innenansicht Schule, Klassenzimmer
Foto: Dietmar Strauß, Besigheim

Hände die aufeinander liegen und Zusammenhalt symbolisieren
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Jugendliche lernen im Selbstlernzentrum
Foto: Benjamin Stollenberg

Kontakt und weitere Informationen

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