Baurechtliche Verfahren

Beratung im Vorfeld

Wir beraten Sie bereits im Vorfeld Ihres Bauvorhabens. Gemeinsam mit Ihnen klären wir, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben nach Paragraph 49 der Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg handelt. Dies Klärung sollte unbedingt rechtzeitig erfolgen, um später Ärger zu vermeiden.

Nach intensiver Vorbereitung können wir seit dem 03.01.2022 mit dem Angebot des Virtuellen Bauamts (VBA) starten. Das Virtuelle Bauamt (VBA) bietet über eine benutzerfreundliche Kommunikationsplattform die Möglichkeit, baurechtliche Genehmigungsverfahren vom Zusammenstellen der Unterlagen bis zur Entscheidung in vollelektronischer Form durchzuführen. Das Angebot kann aktuell bereits für Anträge im vereinfachten und im umfassenden Baugenehmigungsverfahren genutzt werden. Sie möchten Ihren Bauantrag online einreichen? Hier gelangen Sie zum digitalen Bauamt.

Die Ausweitung des Angebots auf die weiteren baurechtlichen Verfahren folgt in den kommenden Wochen.

Das Einreichen von Bauanträgen und sonstigen baurechtlichen Anträgen in Papierform ist anstelle der digitalen Antragstellung natürlich weiterhin möglich.

Baugenehmigung

Bauvorbescheid

Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären? Beantragen Sie einen Bauvorbescheid. Diese Möglichkeit haben Sie vor Erwerb eines Grundstücks, bei genehmigungspflichtigen oder bei verfahrensfreien Bauvorhaben.

Formulare

Kenntnisgabeverfahren

Ist Ihr geplantes Vorhaben nicht verfahrensfrei und liegen die Voraussetzungen des Kenntnisgabeverfahrens vor, können Sie als Bauherr wählen zwischen dem Kenntnisgabeverfahren und dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.

Im Kenntnisgabeverfahren informieren Sie die zuständige Stelle über das Bauvorhaben. Hat niemand etwas dagegen, können Sie nach Ablauf einer Frist damit beginnen.

Formulare

Vereinfachtes Verfahren

Neben dem Kenntnisgabeverfahren und dem klassischen Baugenehmigungsverfahren gibt es nach der Landesbauordnung (LBO) auch ein im Prüfungsumfang reduziertes Verfahren, das sogenannte vereinfachte Genehmigungsverfahren. Dadurch erhalten Sie die Genehmigung schneller und kostengünstiger. Die zuständige Stelle prüft weniger als in anderen Verfahren.

Formulare

Nutzungsänderung

Es kommen ein Kenntnisgabeverfahren oder ein Baugenehmigungsverfahren in Betracht. Es sei denn, die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei.

Dies ist der Fall,

  • wenn für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen als für die bisherige Nutzung gelten oder
  • Sie durch die neue Nutzung zusätzlichen Wohnraum in Wohngebäuden nach Gebäudeklasse 1 bis 3 im Innenbereich schaffen.

Kontakt

Baurecht
Wilhelmstraße 5
71638 Ludwigsburg
Telefon (0 71 41) 9 10 22 55
Fax (0 71 41) 9 10 21 41
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