Kinderbetreuung

In Ludwigsburg sorgen insgesamt 78 Kindertageseinrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft und mit individuellen Konzepten und Öffnungszeiten für die Kinderbetreuung.

Kinder können eine Kindertageseinrichtung besuchen, bevor sie mit 6 Jahren in die Schule gehen. Die Anmeldung in eine Kindertageseinrichtung erfolgt zentral über die Stadt Ludwigsburg. Der Anmeldeprozess ist somit für alle Einrichtungen gleich. Bitte beachten Sie die folgenden Termine:

  • Frühestens nach der Geburt können Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung anmelden.
  • Bis 15. Februar: Online-Anmeldung oder Abgabe des Aufnahmeantrages in Ihrer Wunscheinrichtung
  • Ab 15. März: Zusage schriftlich durch die Einrichtung, sobald Sie einen Betreuungsplatz bekommen.
  • Bis 31. März: Bestätigung durch Sie, indem Sie die Einrichtung informieren, dass Sie den Platz haben möchten.
  • Bis 15. April: Aufnahmevertrag kann von Ihnen in der Einrichtung unterzeichnet werden.
  • Ab 30. April: Falls Sie keine Zusage erhalten, können Sie sich an die Beratungsstelle wenden.

Wichtige Informationen zur Anmeldung

Wo und wie melde ich mein Kind an?

Sie melden Ihr Kind über die zentrale Anmeldung der Stadt Ludwigsburg an. Entweder ab dem 11. September 2023 online über das Elternportal oder schriftlich mit dem Aufnahmeantrag in Papierform (254 KB) (den Sie in Ihrer "Wunsch 1"-Kita abgeben). Die Vergabe der Plätze erfolgt anschließend durch die jeweilige Einrichtung. Das bedeutet, dass die Eltern die Platzzusage direkt aus einer der von ihnen angegebenen Wunsch-Kitas erhalten.

In wie vielen Kitas darf ich mein Kind anmelden?

Pro Kind ist ein gültiger Antrag zur Anmeldung in bis zu vier Wunsch-Kitas möglich. Wenn Sie einen weiteren Antrag für das selbe Kind stellen, wird der alte Antrag gelöscht und durch den neuen Antrag ersetzt.

Von wem erhalte ich die Platzzusage?

Die Platzzusage erhalten Sie direkt aus Ihrer Wunsch-Kita. Falls dort kein Platz frei ist, erhalten Sie die Platzzusage von einer der drei weiteren Wunsch-Kitas, die Sie bei der Anmeldung angegeben haben. Wenn Sie bis zum 30. April keine Platzzusage erhalten haben, nehmen Sie Kontakt mit der Beratungsstelle auf. Bitte fragen Sie dort erst ab dem 30. April nach.

Aufnahmekriterien

Kindergartenbezirk

  • Kinder von 3 bis 6 Jahren besuchen eine Einrichtung im entsprechenden Kindergarten-Bezirk.
  • Kinder unter 3 Jahren können in einer Einrichtung im gesamten Stadtgebiet angemeldet werden.
  • Einrichtungen, die ausschließlich Ganztagsbetreuung (ab 8 Stunden täglich) anbieten, nehmen Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet auf.

Altersgruppe

  • In der Regel werden die Kinder nach Altersgruppen betreut: 
    Kinder von 0 bis 3 Jahren (Unter 3 Jahre, „U3“) und
    Kinder von 3 bis 6 Jahren (Über 3 Jahre, „Ü3“)
  • Die meisten Einrichtungen in Ludwigsburg nehmen Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren auf. Hat eine Einrichtung noch freie Plätze, kann ein Kind auch schon vor dem 1. Lebensjahr aufgenommen werden.
  • Bei Kindern zwischen 3 und 6 Jahren haben ältere Kinder den Vorrang, das heißt älteren Kindern wird zuerst ein Platz angeboten.
  • Kinder unter 3 Jahren können ebenfalls in der Kindertagespflege von Tageseltern oder in einem Kindernest betreut werden.

Geschwisterkinder

  • Die Geschwister eines Kindes, das bereits eine Einrichtung besucht, sollen in die gleiche Einrichtung gehen können.

Einrichtung finden, in der Kinderbetreuungs-Datenbank

Unsere Kinderbetreuungsdatenbank bietet Ihnen die Möglichkeit, alle Einrichtungen im Stadtgebiet entsprechend Ihrer individuellen Betreuungswünsche zu durchsuchen und so einen Überblick über das Angebot zu bekommen.

Online Anmeldung

Sie können Ihr Kind online, über das Elternportal der Stadt Ludwigsburg, für die Betreuung anmelden.

Es ist pro Kind ein Aufnahmeantrag gültig. Wenn Sie für das Kind einen neuen Aufnahmeantrag stellen (über das Elternportal oder schriftlich in Papierform), gilt dieser neue Antrag. Der vorherige Antrag wird gelöscht.

Aufnahme-Antrag in Papierform

Mit dem  Aufnahmeantrag (317 KB) melden Sie Ihr Kind für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung an. Neben Ihren Personalien müssen Sie angeben:

  • Ihre Wunscheinrichtung: Welche Einrichtung wünschen Sie sich für Ihr Kind („Wunsch 1“)?
  • Alternative Einrichtungen: Welche weiteren drei Einrichtungen sind auch passend?
  • Gewünschte Betreuungszeit: Wie viele Stunden soll Ihr Kind jeden Tag in der Einrichtung verbringen?

Bitte geben Sie den Aufnahmeantrag in Ihrer Wunscheinrichtung ab. Eine Kopie Ihres Antrags schicken Sie an unsere Beratungsstelle für Kinderbetreuung. Bei Fragen helfen Ihnen die Einrichtungen oder unsere Beratungsstelle weiter.

Bitte beachten Sie, dass pro Kind nur ein Aufnahmeantrag gültig ist. Wenn Sie für das Kind einen neuen Aufnahmeantrag abgeben, gilt nur noch dieser neue Antrag. Der vorherige Antrag wird automatisch gelöscht.

Bitte beachten Sie außerdem, dass der Aufnahmeantrag immer auf Deutsch ausgefüllt und abgegeben werden muss.

Hilfe bei der Anmeldung in Papierform

Aufnahme-Vertrag

Nachdem Sie ein Platzangebot erhalten und bestätigt haben, schließen Sie zusammen mit der Einrichtung den Aufnahmevertrag ab. Er unterschiedet sich je nach Träger der Einrichtung. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen beinhaltet der Vertrag unter anderem Informationen und Vereinbarungen zu

  • gesundheitsrelevanten Themen
  • Aufsicht auf dem Heimweg und bei Veranstaltungen außerhalb der Kindertageseinrichtung
  • Entwicklungsdokumentation, Sprachförderung und Kooperation mit der Grundschule
  • Elternarbeit und Kommunikation zwischen den Eltern
  • Elternbeiträgen und Gebühren

Eine Erklärung zum Aufnahme-Vertrag in einfacher Sprache finden Sie hier (5,8 MB).

Elternbeiträge ("Kita-Gebühren")

Mittagessen in der Kita

Früher war es selbstverständlich nach der Kita mittags zu Hause zu essen.
Heute sind oft beide Elternteile berufstätig. Kinder wie Eltern sind deswegen oft auf gute Betreuung und gutes Essen außer Haus angewiesen.

Ein schmackhaftes Essen ist von hoher Bedeutung für Gesundheit und Wohlbefinden. Das Handbuch zum Qualitätsmanagement (2,2 MB) informiert zu den Standards, Prozessen und Abläufen rund um die Verpflegung.

Was und wie Kinder heute essen, legt den Grundstein für ihre Gesundheit und ihr Essverhalten in der Zukunft. Kitaverpflegung soll die Kinder an eine bewusste und gesunde Ernährung heranführen. Kindern wird die Möglichkeit gegeben, Geschmacksvielfalt und eine möglichst breite Palette verschiedener Lebensmittel zu erleben, denn Gesundheitsorientierung und Freude an gutem Essen gehen Hand in Hand.

Bildercollage Kinder beim Essen an Schulen

Gesund und nachhaltig

Die Stadtverwaltung Ludwigsburg legt beim Mittagessen Ihres Kindes Wert auf Qualität und Nachhaltigkeit. Die Zusammenstellung der einzelnen Menüs und der Speisepläne basiert auf den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihr Kind mit allen Nähr- und Vitalstoffen versorgt wird und Spaß am Essen hat.

Es werden ökologisch erzeugte Lebensmittel verwendet – möglichst saisonal und regional sowie Fairtrade-Produkte. Fleisch stammt aus artgerechter Tierhaltung und Fisch aus bestandserhaltender Fischerei. Beim Einkauf und der Auslieferung der Lebensmittel wird auf die Verwendung von umweltverträglichen Verpackungen geachtet. Die von der Stadt ausgewählten Caterer sind verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten.

Kompetente Partner

Die Stadtverwaltung arbeitet bei der Mittagsverpflegung von Kindertageseinrichtungen mit verschiedenen Caterern zusammen. Jeder Caterer muss der Einrichtung mindestens zwei unterschiedliche Menüs pro Tag – bestehend aus einer Hauptspeise und einem Nachtisch – anbieten. Eines der Menüs muss vegetarisch sein.
Die Kita entscheidet, welches Menü bestellt wird, oder ob anteilig beide bestellt werden.

Organisatorisches

Die Anmeldung für das Mittagessen erfolgt in Ihrer Kita. Kinder, die 8 Stunden oder länger betreut werden, nehmen grundsätzlich am Mittagessen teil.

Für alle anderen Kinder steht das Mittagessensangebot ebenfalls zur Verfügung. Das Auswählen von einzelnen vorab festgelegten Tagen ist möglich (Beispielsweise Mittagessen nur am Mo und Do). Anhand dessen wird die individuelle Monatspauschale ermittelt und abgerechnet.

Eine individuelle Abbestellung von einzelnen Mahlzeiten ist nicht möglich. Bei längerer Krankheit kann die Rückerstattung der Kosten beantragt werden. Diese beträgt 2 Euro pro Tag der Nichtteilnahme am Mittagessen. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Kitaleitung und können Sie in der Kitagebührensatzung nachlesen.

Kosten

Für Kinder, die keine Ganztagesbetreuung besuchen, beträgt der Kostenanteil für ein einzelnes Mittagessen für Sie als Eltern zurzeit 3,30 Euro.

Für alle Kinder, die 8 Stunden oder länger betreut werden und regelmäßig am Mittagessen teilnehmen, wird neben den Betreuungsgebühren 11 Monate im Jahr eine Essensgeldpauschale erhoben. Diese beträgt generell 66 Euro monatlich.

Im ersten Eingewöhnungsmonat wird nur die Hälfte der Verpflegungsgebühren erhoben.

Bei Vorlage des Bescheids des Landratsamtes oder Jobcenters bezüglich des Bildung- und Teilhabepakets (BuT) bezahlen die Sorgeberechtigten keine Essensgeldpauschale.

Kinder sitzen im Kreis
Foto: Gerti Ginster-Hasse

Nest mit drei Vogeleiern
stock.adobe.com/Glaser

Außenansicht Kinder- und Familienzentrum
Foto: Valentin Wormbs, Stuttgart

Tagesmutter betreut Kinder
stock.adobe.com/Iordn

Zeichnung einer Familie von hinten mit Aufschrift Finanzielle Hilfen für Familien
Bild: Cindy Mehring

Foto: Christiana Kunz

Kontakt und weitere Informationen

Beratungsstelle Kinderbetreuung
Mathildenstraße 21/1
71638 Ludwigsburg
Telefon (0 71 41) 9 10-23 73
Fax (0 71 41) 9 10-26 56

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit

Montag
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

Persönliche Termine nach telefonischer Vereinbarung.

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