Finanzielle Hilfen für Familien
Es gibt viele verschiedene finanzielle Hilfen für Familien.
Manche Hilfen sind regelmäßige Zahlungen, wie Kindergeld oder Elterngeld.
Andere Hilfen bieten Vergünstigungen und Rabatte, wie die Ludwigsburg Card.
Diese Seite gibt Ihnen eine Übersicht, welche Hilfen für Familien es gibt
und wo Sie Informationen zu einer Hilfe und der Beantragung finden.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite ist eine reine Informationssammlung.
Es handelt sich nicht um rechtlich bindende Ansprüche.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Anliegen an die zuständigen Stellen.
Wo kann ich mich informieren?
- Info-Tool für Familien
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bietet ein Info-Tool für Familien.
Mit wenigen Angaben erfahren Sie, welche Hilfen Sie bekommen können. - Familienportal
Im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finden Sie Informationen rund um die Familie.
Hilfreich können auch die Checklisten rund um die Geburt sein. - Digitales Serviceportal Baden-Württemberg
Im Serviceportal Baden-Württemberg finden Sie verschiedenste Leistungen und Hilfen sortiert von A-Z.
Welche Hilfen gibt es?
Bitte klicken Sie auf das Bild, um die einzelnen Hilfen besser lesen zu können.
Hilfen für alle Familien
Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld sichert Ihr Einkommen, wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes nicht arbeiten dürfen.
Die Beantragung ist unterschiedlich für gesetzlich Versicherte und Privat- oder Familienversicherte.
Informationen zum Mutterschaftsgeld im Familienportal:
Informationen zum Mutterschaftsgeld im Serviceportal Baden-Württemberg:
Elterngeld
Kindergeld
Kinderfreibetrag
Wenn Sie Kinder haben, können Sie dafür steuerliche Freibeträge bekommen: Den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs-, oder Ausbildungsbedarf.
Die Freibeträge bekommen Sie bei der Einkommensteuer, wenn sie für Sie günstiger sind als das Kindergeld. Sie können nicht beides gleichzeitig nutzen.
Informationen zum Kinderfreibetrag im Familienportal:
Informationen zum Kinderfreibetrag im Serviceportal Baden-Württemberg:
Hilfen für Familien mit kleinem Einkommen
Kinderzuschlag (KiZ)
Den Kinderzuschlag (KiZ) können Sie bekommen, wenn Ihr Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht,
es aber nicht oder nur knapp ausreicht, um auch für den gesamten Bedarf Ihrer Familie aufzukommen.
Informationen zum Kinderzuschlag (KiZ) im Familienportal:
Informationen zum Kinderzuschlag (KiZ) im Serviceportal Baden-Württemberg:
Wenn Sie und Ihre Familie in finanzieller Not sind, überprüfen Sie bitte auch Ihre Ansprüche auf Bürgergeld, Sozialhilfe und Wohngeld.
Weitere Informationen:
Hilfen für Alleinerziehende
Die Broschüre „alleinerziehend - Tipps und Informationen“ des Bundesverbands der alleinerziehenden Mütter und Väter e.V. bietet Tipps und Informationen
zu Schwangerschaft und Geburt, Trennung und Scheidung, Vereinbarkeit von Kind und Beruf, Sozialhilfe, Kosten einer juristischen Beratung und vieles mehr.
Kindesunterhalt
Unterhalt ist das, was eine Person leistet, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen.
Unterhalt kann zum Beispiel geleistet werden durch Geld, durch Sachen, aber auch durch Erziehung, Betreuung, Pflege und persönliche Zuwendung.
Das Thema, wer was für den Unterhalt leistet, ist dann besonders wichtig, wenn sich Mütter und Väter trennen.
Informationen zum Kindesunterhalt im Familienportal:
Informationen zum Kindesunterhalt im Serviceportal Baden-Württemberg:
Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden.
Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.
Informationen zum Unterhaltsvorschuss im Familienportal:
Informationen zum Unterhaltsvorschuss im Serviceportal Baden-Württemberg:
Entlastungsbetrag
Wenn Sie alleinerziehend oder nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet sind, dann stehen Ihnen normalerweise der hälftige Kinderfreibetrag von 2.730 Euro
und der hälftige Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.464 Euro zu.
Informationen zum Entlastungsbetrag im Familienportal:
Informationen zum Entlastungsbetrag im Serviceportal Baden-Württemberg:
Betreuung in Kita und Schule
Staffelung der Betreuungskosten
Für einen Betreuungsplatz werden Gebühren erhoben.
Die Gebühren für die Betreuung in einer Kita oder in der Schulkindbetreuung reduzieren sich in Ludwigsburg nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die im Haushalt leben.
Die Ermäßigung der Kosten wird bei der Anmeldung automatisch von der Stadt Ludwigsburg berücksichtigt und im Betreuungsvertrag festgehalten.
Sie müssen keinen zusätzlichen Antrag stellen.
Weitere Informationen:
- Kinderbetreuung - Aufnahme, Anmeldung und Gebühren
- Schulkindbetreuung - Anmeldung, Beiträge und Beitragsrechner
Übernahme der Betreuungskosten
Das Jugendamt kann Kosten für die Kinderbetreuung ganz oder teilweise übernehmen, wenn die finanzielle Belastung der Familie zu hoch ist.
Die Übernahme der Betreuungskosten ist abhängig von der Höhe des Einkommens.
Die Voraussetzungen sind unterschiedlich, je nach Alter des Kindes.
Die auszufüllenden Anträge und benötigten Nachweise unterscheiden sich je nach Lebenslage stark voneinander.
Weitere Informationen:
Steuerliche Förderung der Betreuungskosten
Wenn Sie Ihr Kind betreuen lassen, können zwei Drittel der Betreuungskosten als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden – maximal 4.000 Euro pro Kind pro Jahr.
Informationen zur steuerlichen Förderung im Familienportal:
Nähere Informationen zur steuerlichen Förderung im Serviceportal Baden-Württemberg:
Bildung und Teilhabe
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungs- und Teilhabepaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben.
Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst finanzielle Unterstützungen für
- eintägige Schul- und Kitaausflüge
- mehrtägige Klassen- und Kitafahrten
- persönlichen Schulbedarf
- Beförderung zur Schule
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung in Schule oder Kita
- Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (zum Beispiel Sportverein oder Musikschule)
Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket im Familienportal:
Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket im Serviceportal Baden-Württemberg:
Ludwigsburg Card
Seit 2011 gibt es die Ludwigsburg Card in Scheckkartenformat mit einem Gutscheinheft.
Durch Ermäßigung oder Gebührenbefreiung für Bildungs-, Betreuungs-, Kultur- und Sportangebote ermöglicht sie Menschen mit geringem Einkommen eine verbesserte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben der Stadt.
Das Gutscheinheft umfasst eine Vielzahl von Ermäßigungen und Zuschüssen für kulturelle, soziale und sportliche Angebote.
Weitere Informationen:
Landesfamilienpass
Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
Weitere Informationen: