Ausländerbehörde
Zuständigkeit
Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet Ludwigsburg können hier ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten regeln. Die Ausländerbehörde ist außerdem Ansprechpartner für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die in Ludwigsburg untergebracht sind.
Zuständig für ausländische Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden ist das Ausländeramt des Landratsamts (Auslaenderbehoerde@landkreis-ludwigsburg.de) oder eine der fünf weiteren Ausländerbehörden im Landkreis (Bietigheim-Bissingen mit Tamm und Ingersheim, Ditzingen, Kornwestheim, Remseck am Neckar sowie Vaihingen/Enz mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim). Sie sind jeweils für die Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in diesen Städten wohnen.
Erreichbarkeit und Terminvereinbarung
Auf Grund der aktuellen Situation und personeller Engpässe kommt es momentan zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte sehen Sie derzeit von reinen Sachstandsanfragen per Telefon oder E-Mail ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Sollte Ihr Aufenthaltstitel, Ihre Duldung oder Aufenthaltsgestattung, Ihr Visum oder Ähnliches in Kürze ablaufen, setzen Sie sich bitte per E-Mail an auslaenderbehoerde@ludwigsburg.de mit uns in Verbindung. Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, unter der wir Sie erreichen können.
Sofern ein persönlicher Besuch notwendig ist, vereinbaren Sie vorher bitte einen Termin. Ins Gebäude kommt nur, wer eine Terminbestätigung nachweisen kann. In den Verwaltungsgebäuden gilt FFP2- beziehungsweise OP-Masken-Pflicht.
Sie erreichen uns unter den Telefonnummern 07141 910-2599 und 07141 910-2445 oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@ludwigsburg.de.
Termin online vereinbaren
Anschrift
Wilhelmstraße 11
71638 Ludwigsburg
Informationen
Gebühren und Zahlung
Die Gebühren entnehmen Sie bitte den jeweiligen Dienstleistungsinformationen.
Bitte nutzen Sie bei uns die Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung Ihrer Gebühren per EC-Cash.
Informationen zum Visaverfahren
Die Einreise nach Deutschland setzt in vielen Fällen ein Visum voraus. Ausgestellt wird das Visum von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) im Herkunftsland. Die deutschen Auslandsvertretungen gehören zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die jeweilige deutsche Auslandsvertretung im Heimatland der einreisewilligen Person.
Informationen erhalten Sie auch beim Auswärtigen Amt.
Einreise und Auftenhalt von EU- und EWR Bürgern
Die Freizügigkeitsbestimmungen gelten für Staatsangehörige dieser Länder:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien , Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Dieses Recht auf Freizügigkeit haben insbesondere:
- Arbeitnehmer und Auszubildende
- Arbeitssuchende (für eine Dauer von bis zu sechs Monaten)
- niedergelassene, selbstständige Erwerbstätige
- selbstständige Erbringer von Leistungen ohne Niederlassung
- Empfänger von Dienstleistungen
- nicht Erwerbstätige mit ausreichendem Krankenversicherungsschutz und ausreichenden Existenzmitteln
- Familienangehörige, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder zu ihm nachziehen
- Unionsbürger oder Familienangehörige mit Daueraufenthaltsrecht
Voraussetzung ist die Anmeldung des Wohnsitzes! Sie benötigen keine Arbeitsgenehmigung.
Wenn Sie sich selbstständig machen wollen, wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt.
Brexit
Dienstleistungen
Verpflichtungserklärungen
Verpflichtungserklärung für Besucher
Verpflichtungserklärung für Besucher
Onlineantrag und Formulare
- Bescheinigung über Einkommen bei selbständiger Tätigkeit
- Verpflichtungserklärung Verpflichtungserklärung mit Hinweisblatt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Es können sich mehrere Personen verpflichten. Diese müssen zum vereinbarten Termin gemeinsam anwesend sein. Die entsprechenden Unterlagen werden von allen Personen benötigt.
Ehepaare mit minderjährigen Kindern können auf ein gemeinsames Formular geschrieben werden.
Unverheiratete Paare und volljährige Kinder benötigen jeweils ein eigenes Formular.
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument (Reisepass/Personalausweis) des Einladers
- Verpflichtungserklärung
- die letzten drei Lohnabrechnungen
- Nachweis über weitere Einkünfte (Mieteinnahmen etc.), falls vorhanden
Bei Selbstständigen:
- Bescheinigung über selbstständige Tätigkeit (vom Steuerberater auszufüllen)
Kosten
- 29,00 Euro pro Verpflichtungserklärung
Verpflichtungserklärung zu Studienzwecken
Verpflichtungserklärung zu Studienzwecken
Onlineantrag und Formulare
- Arbeitsbescheinigung
- Bescheinigung über Einkommen bei selbständiger Tätigkeit
- Verpflichtungserklärung Verpflichtungserklärung mit Hinweisblatt
- Wohnraumnachweis
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Es können sich mehrere Personen verpflichten. Diese müssen zum vereinbarten Termin gemeinsam anwesend sein. Die entsprechenden Unterlagen werden von allen Personen benötigt.
Verfahrensablauf
Keine Online-Terminvereinbarung möglich!
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument (Reisepass/Personalausweis) des Einladers
- Verpflichtungserklärung
- die letzten drei Lohnabrechnungen
- Nachweise über weitere Einkünfte (Mieteinnahmen, etc.), falls vorhanden
- aktueller Arbeitsvertrag
- Arbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen)
- aktueller Miet- oder Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses (Angabe Quadratmeter und Höhe der Miete/des Darlehens)
- Wohnraumnachweis (vom Vermieter auszufüllen)
- Nachweis über Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung)
Bei Selbstständigen:
- Bescheinigung über selbstständige Tätigkeit (vom Steuerberater auszufüllen)
Verpflichtungserklärung zur Eheschließung
Verpflichtungserklärung zur Eheschließung
Onlineantrag und Formulare
- Arbeitsbescheinigung
- Bescheinigung über Einkommen bei selbständiger Tätigkeit
- Verpflichtungserklärung Verpflichtungserklärung mit Hinweisblatt
- Wohnraumnachweis
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Bitte kontaktieren Sie zunächst die für Ihr Anliegen zuständige Botschaft.
Verfahrensablauf
Keine Online-Terminvereinbarung möglich!
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument (Reisepass/Personalausweis) des Einladers
- Verpflichtungserklärung
- die letzten drei Lohnabrechnungen
- Nachweise über weitere Einkünfte (Mieteinnahmen, etc.), falls vorhanden
- aktueller Arbeitsvertrag
- Arbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen)
- aktueller Miet- oder Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses (Angabe Quadratmeter und Höhe der Miete/des Darlehens)
- Formular Wohnraumnachweis (vom Vermieter auszufüllen)
- Nachweis über Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung)
Bei Selbstständigen:
- Bescheinigung über selbstständige Tätigkeit (vom Steuerberater auszufüllen)
Kosten
- 29,00 Euro je Verpflichtungserklärung
Aufenthaltserlaubnisse
Übertrag bei Erhalt eines neuen Passes
Übertrag Pass
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Eine persönliche Vorsprache der Antragsteller ist ab einem Alter von 6 Jahren erforderlich!
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
- bisheriger und aktueller Nationalpass
- aktueller Aufenthaltstitel
- aktuelles biometrisches Passfoto
- bei Schülern: aktuelle Schulbescheinigung
- bei türkischen Staatsangehörigen: Lohnabrechnung, Rentenversicherungsverlauf oder Arbeitsbescheinigung der Bezugsperson (Eltern/Ehegatte) über deren/dessen Beschäftigung in den ersten drei Jahren des Aufenthalts des Antragstellers in Deutschland
Kosten
- Erwachsene: 67,00 Euro
- Kinder: 33,50 Euro
Gilt nicht bei Bezug von Arbeitslosengeld II beziehungsweise Grundsicherung. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern - Erteilung/Verlängerung
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Familienangehörigen, die nicht EU-Bürger sind (sogenannte Drittstaatsangehörige), wird innerhalb von drei Monaten, nachdem sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, von Amts wegen eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern ausgestellt, die fünf Jahre gültig ist.
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Nationalpass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Heirats- oder Partnerschaftsurkunde
- Geburtsurkunde für jedes Kind
- bei fremdsprachigen Urkunden: beglaubigte deutsche Übersetzung (bei internationalen, mehrsprachigen Urkunden ist keine Übersetzung notwendig)
- Nachweis der Freizügigkeit der Bezugsperson beziehungsweise des EU-Bürgers
- Arbeitsvertrag
- (vom Arbeitgeber auszufüllen) Arbeitsbescheinigung
- die letzten drei Lohnabrechnung
- Bei Selbstständigen:
- (vom Steuerberater auszufüllen) Bescheinigung selbstständige Tätigkeit
Kosten
- Erwachsene: 28,80 Euro
- Kinder: 22,80 Euro
Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz
Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz - Erteilung/Verlängerung
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Staatsangehörigen der Schweiz wird durch das 2002 in Kraft getretene Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits ein im Wesentlichen dem Freizügigkeitsrecht für EU-Bürger entsprechendes Recht auf Einreise und Aufenthalt eingeräumt.
Sie benötigen allerdings nach wie vor eine Aufenthaltserlaubnis.
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Nationalpass oder Personalausweis
- aktueller Aufenthaltstitel
- aktuelles biometrisches Passfoto
- aktueller Arbeitsvertrag
- Arbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen)
- aktueller Mietvertrag
- Wohnraumnachweis (vom Vermieter auszufüllen)
Kosten
- Erwachsene: 28,80 Euro
- Kinder: 22,80 Euro
Aufenthaltserlaubnis für Kinder und Jugendliche
Aufenthaltserlaubnis für Kinder/Jugendliche - Erteilung/Verlängerung
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Eine persönliche Vorsprache des Antragstellers ist ab einem Alter von 6 Jahren erforderlich.
In vielen Fällen ist vor der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die Einreise mit einem Visum zur Familienzusammenführung notwendig.
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Nationalpass
- Geburtsurkunde
- aktueller Aufenthaltstitel, falls vorhanden
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Reisepässe + Aufenthaltstitel der Eltern
- bei Schülern: aktuelle Schulbescheinigung beziehungsweise Ausbildungsnachweis
- bei türkischen Staatsangehörigen: Lohnabrechnung, Rentenversicherungsverlauf oder Arbeitsbescheinigung der Bezugsperson (Eltern/Ehegatte) über deren/dessen Beschäftigung in den ersten drei Jahren des Aufenthalts des Antragstellers in Deutschland
Kosten
- Erteilung: 50,00 Euro
- Verlängerung: 46,50 Euro
Gilt nicht bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Aufenthaltserlaubnis aufgrund von deutschen Ehegatten oder Kindern
Aufenthaltserlaubnis aufgrund von deutschen Ehegatten oder Kindern
Leistungsdetails
Voraussetzungen
In vielen Fällen ist vor der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die Einreise mit einem Visum zur Familienzusammenführung notwendig.
Bei einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund des deutschen Ehegatten müssen beide Ehepartner gemeinsam vorsprechen.
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Nationalpass
- aktueller Aufenthaltstitel, falls vorhanden
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Ausweis des deutschen Ehegatten oder des Kindes/der Kinder
- bei türkischen Staatsangehörigen: Lohnabrechnung, Rentenversicherungsverlauf oder Arbeitsbescheinigung der Bezugsperson (Eltern/Ehegatte) über deren/dessen Beschäftigung in den ersten drei Jahren des Aufenthalts des Antragstellers in Deutschland
Kosten
- Erteilung: 100,00 Euro
- Verlängerung: 93,00 Euro
Gilt nicht bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Aufenthaltserlaubnis aufgrund von ausländischen Ehegatten
Aufenthaltserlaubnis aufgrund des ausländischen Ehegatten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
In vielen Fällen ist vor der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die Einreise mit einem Visum zur Familienzusammenführung notwendig.
Bei einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund des ausländischen Ehegatten müssen beide Ehepartner gemeinsam vorsprechen.
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Nationalpass
- aktueller Aufenthaltstitel
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Integrationsnachweis (bestandenes Sprachkursniveau B1)
- Ausweis Ehegatte
- bei türkischen Staatsangehörigen: Lohnabrechnung, Rentenversicherungsverlauf oder Arbeitsbescheinigung der Bezugsperson (Eltern/Ehegatte) über deren/dessen Beschäftigung in den ersten drei Jahren des Aufenthalts des Antragstellers in Deutschland
Kosten
- Erteilung: 100,00 Euro
- Verlängerung: 93,00 Euro
Gilt nicht bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Studiums
Aufenthaltserlaubnis aufgrund Studium beantragen/verlängern
Leistungsdetails
Voraussetzungen
In vielen Fällen ist vor der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die Einreise mit einem Visum zum Studium oder Sprachkurs mit anschließendem Studium notwendig.
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Nationalpass
- Aktueller Aufenthaltstitel
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Studienbescheinigung
- Aktueller Nachweis der Universität/Hochschule bis wann das Studium abgeschlossen werden kann und die durchschnittliche Studiendauer
- Krankenversicherungsnachweis
- Kontoauszüge der letzten 6 Monate bzw. Sparbuch
- Verpflichtungserklärung
Kosten
Erteilung: 100,00 Euro
Verlängerung: 93,00 Euro
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach einem Studium
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Studium (max. 18 Monate)
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Aufenthaltserlaubnis kann über die 18 Monate hinaus nicht verlängert werden.
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Nationalpass
- Aktueller Aufenthaltstitel
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Bestätigung, dass das Studium erfolgreich absolviert wurde (Diplom muss nach Erhalt nachgereicht werden)
- Abschlusszeugnis
- Exmatrikulationsbescheinigung
- Krankenversicherungsnachweis
- Kontoauszüge der letzten 6 Monate bzw. Sparbuch
- Verpflichtungserklärung
- Aktueller Mietvertrag
- Vom Vermieter ausgefüllter Mietraumnachweis
Kosten
Erstausstellung (bis 12 Monate): 100,00 Euro
Verlängerung (bis 18 Monate): 93,00 Euro
Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit nach einem Studium
Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit nach dem Studium
Onlineantrag und Formulare
Leistungsdetails
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Nationalpass
- Aktueller Aufenthaltstitel
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Bestätigung über den erfolgreichen Studienabschluss (Diplom muss nach Erhalt nachgereicht werden)
- Abschlusszeugnis
- Exmatrikulationsbescheinigung
- Krankenversicherungsnachweis
- Kontoauszüge der letzten 6 Monate bzw. Sparbuch
- Verpflichtungserklärung
- Aktueller Arbeitsvertrag
- Vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung
- Vom Arbeitgeber ausgefüllte Stellenbeschreibung
- Erklärung zum Beschäftigunsverhältnis
- Aktueller Mietvertrag
- Vom Vermieter ausgefüllter Mietraumnachweis
Kosten
Erteilung: 100,00 Euro
Verlängerung: 93,00 Euro
Aufenthaltserlaubnis aufgrund Erwerbstätigkeit
Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit
Onlineantrag und Formulare
Leistungsdetails
Voraussetzungen
In vielen Fällen ist vor der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die Einreise mit einem Visum zur Erwerbstätigkeit nötig.
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Nationalpass
- Aktueller Aufenthaltstitel
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Arbeitsgenehmigung der zuständigen Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
- Aktueller Arbeitsvertrag
- Vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung
- Die letzten drei Lohnabrechnungen
- Vom Arbeitgeber ausgefüllte Stellenbeschreibung
Kosten
Erteilung: 100,00 Euro
Verlängerung: 93,00 Euro
Aufenthaltserlaubnis aufgrund Au-Pair Beschäftigung
Aufenthaltserlaubnis für eine Au-Pair-Beschäftigung
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die auf ein Jahr befristete Aufnahme eines jungen Ausländers in einer Familie zur Kinderbetreuung gilt als Au-Pair-Beschäftigung. Ziel des Aufenthaltes ist die Verbesserung der Kenntnisse in Bezug auf das Gastland und dessen Sprache.
Ausländern unter 25 Jahre kann für eine Au-Pair-Beschäftigung in Familien, in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und bis zu einer Geltungsdauer von längstens einem Jahr verlängert werden.
In vielen Fällen ist vor der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die Einreise mit einem Visum zur Arbeitsaufnahme als Au-Pair notwendig.
Vor einem Wechsel der Gast-Familie muss die Genehmigung der zuständigen Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) eingeholt werden.
Eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Au-Pair-Beschäftigung kann über die 12 Monate hinaus nicht verlängert werden.
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Nationalpass
- Aktueller Aufenthaltstitel
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Aktueller Au-Pair-Vertrag
- Nachweis über ein Zimmer unter Angabe der Quadratmeter und ggf. Miethöhe
- Bestätigung der Gast-Eltern, dass die Tätigkeit aufgenommen wurde
Kosten
Erteilung: 100,00 Euro
Aufenthaltserlaubnis für ehemalige Deutsche
Aufenthaltserlaubnis für ehemalige Deutsche - Erteilung/Verlängerung
Leistungsdetails
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
- aktueller ausländischer Nationalpass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- die letzten drei Lohnabrechnungen
- Arbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen)
- aktueller Arbeitsvertrag (von beiden Ehepartnern, falls vorhanden)
- Wohnraumnachweis (vom Vermieter auszufüllen)
- Miet- oder Kaufvertrag (Angabe Quadratmeter und Höhe der Miete/des Darlehens)
Bei Selbstständigen:
- Bescheinigung selbstständige Tätigkeit (vom Steuerberater auszufüllen)
Außerdem benötigen Sie:
vom Landratsamt (Einbürgerungsbehörde)
- Bescheinigung über den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
- Nachweis über das Datum der Einbürgerung
vom entsprechenden Generalkonsulat
- Bescheinigung über den Erwerb einer ausländischen Staatsbürgerschaft
Kosten
- 100,00 Euro, wenn der Antragsteller weniger als 5 Jahre die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat
- 135,00 Euro, wenn der Antragsteller 5 Jahre oder mehr die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat
- Verlängerung: 93,00 Euro
Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten dauerhaft Aufenthaltsberechtigte
Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte - Erteilung/Verlängerung
Leistungsdetails
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
- aktueller ausländischer Nationalpass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Daueraufenthaltstitel aus dem EU-Land
- Antrag (Formular nach §38a Aufenthaltsgesetz)
- Aktueller Arbeitsvertrag
- Stellenbeschreibung (vom Arbeitgeber auszufüllen)
- Wohnraumnachweis (vom Vermieter auszufüllen)
- Miet- oder Kaufvertrag (Angabe Quadratmeter und Höhe der Miete/des Darlehens)
Kosten
- Erteilung: 100,00 Euro
- Verlängerung: 93,00 Euro
Vollmacht zur Abholung des Aufenthaltstitels
Vollmacht Aufenthaltstitel (80,2 KiB)
Blaue Karte EU
Blaue Karte EU
Onlineantrag und Formulare
Leistungsdetails
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller nationalpass
- Aktueller Aufenthaltstitel
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Aktueller Arbeitsvertrag
- Vom Arbeitgeber ausgefüllte Stellenbeschreibung
- Miet- oder Kaufvertrag unter Angabe der Quadratmeter sowie Miet- bzw. Darlehnshöhe)
- Vom Vermieter aufgefüllter Wohnraumnachweis
- Deutscher oder anerkannte ausländischer Hochschulabschluss im Original sowie der Übersetzung
- Krankenversicherungsnachweis
Kosten
Erteilung: 100,00 Euro
Daueraufenthalt EU
Daueraufenthalt EU
Onlineantrag und Formulare
Leistungsdetails
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Nationalpass
- Aktueller Aufenthaltstitel
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung
- Aktueller Arbeitsvertrag (von beiden Ehepartnern, falls vorhanden)
- Die letzten 3 Lohnabrechnungen (von beiden Ehepartnern, falls vorhanden)
- Kranken- und Rentenversicherungsnachweis
- Mietvertrag und vom Vermieter ausgefüllter Wohnraumnachweis oder Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses (Angabe Quadratmeter und Höhe der Miete/ des Darlehens)
- Integrationsnachweis (bestandenes Sprachkursniveau B1)
- Bei Selbstständigen die vom Steuerberater ausgefüllte Bescheinigung selbstständige Tätigkeit
Kosten
Erteilung: 113,00 Euro
(50% = 56,50 Euro sind als Verwaltungsgebühr bei Antragstellung fällig, die restlichen 56,50 Euro bei Abholung.)
Niederlassungserlaubnis
Niederlassungserlaubnis
Onlineantrag und Formulare
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Sie haben keine Vorstrafen.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
- Sie haben fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Nationalpass
- Aktueller Aufenthaltstitel
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Antrag (blaues Formular)
- Vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung
- Aktueller Arbeitsvertrag
- Die letzten 3 Lohnabrechnungen (von beiden Ehepartnern, falls vorhanden)
- Kranken- und Rentenversicherungsnachweis
- Mietvertrag und vom Vermieter ausgefüllter Wohnraumnachweis oder Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses (Angabe Quadratmeter und Höhe der Miete/ des Darlehens)
- Integrationsnachweis (bestandenes Sprachkursniveau B1)
- Bei Selbstständigen die vom Steuerberater ausgefüllte Bescheinigung selbstständige Tätigkeit
Kosten
Erteilung: 113,00 Euro
(50% = 56,50 Euro werden als Verwaltungsgebühr bei Antragstellung fällig und 56,50 Euro bei Abholung.)
Hinweis: Für Minderjährige gelten Sonderregelungen.
Bearbeitungsdauer
vier bis sechs Wochen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg 24.05.2017
Verlustanzeige
Wenn Sie Ihr Dokument als verloren melden, wird dieses zur Fahndung ausgeschrieben.
Sollten Sie Ihr Dokument irgendwo Zuhause verlegt haben bitten wir um eine ausgiebige Suche, da jede Ausschreibung bei einer Aus- und Einreise Probleme verursachen kann.
Sollte das Dokument wieder aufgefunden werden, muss die Ausländerbehörde informiert werden. Die Löschung der Fahndung wird dann veranlasst
- Vorhandenes Dokument (Führerschein, Krankenkassenkarte, Geburtsurkunde,...)
- Kopie vom Verlustdokument