Ausländerbehörde
Zuständigkeit
Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet Ludwigsburg können hier ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten regeln. Die Ausländerbehörde ist außerdem Ansprechpartner für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die in Ludwigsburg untergebracht sind.
Zuständig für ausländische Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden ist das Ausländeramt des Landratsamts (Auslaenderbehoerde@landkreis-ludwigsburg.de) oder eine der fünf weiteren Ausländerbehörden im Landkreis (Bietigheim-Bissingen mit Tamm und Ingersheim, Ditzingen, Kornwestheim, Remseck am Neckar sowie Vaihingen/Enz mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim). Sie sind jeweils für die Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in diesen Städten wohnen.
Hinweise zu Corona
Der Besuch der Ausländerbehörde ist ausschließlich mit Termin möglich. Das Betreten aller Dienstgebäude ist nur mit FFP2- beziehungsweise OP-Masken gestattet. Gerne können Sie vorab auch unser Online-Angebot nutzen oder sich jederzeit per E-Mail an uns wenden.
Termin online vereinbaren
Erreichbarkeit
Auf Grund der aktuellen Situation und personeller Engpässe kommt es momentan zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte sehen Sie derzeit von reinen Sachstandsanfragen per Telefon oder E-Mail ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Sollte Ihr Aufenthaltstitel, Ihre Duldung oder Aufenthaltsgestattung, Ihr Visum oder Ähnliches in Kürze ablaufen, setzen Sie sich bitte per E-Mail an auslaenderbehoerde@ludwigsburg.de mit uns in Verbindung. Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, unter der wir Sie erreichen können.
Sofern ein persönlicher Besuch notwendig ist, vereinbaren Sie vorher bitte einen Termin. Ins Gebäude kommt nur, wer eine Terminbestätigung nachweisen kann. In den Verwaltungsgebäuden gilt FFP2- beziehungsweise OP-Masken-Pflicht.
Telefonische Sprechzeiten
Sie erreichen uns unter den Telefonnummern 07141 910-2599 und 07141 910-2445 oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@ludwigsburg.de.
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Montag, Dienstag, Mittwoch 14 bis 16 Uhr
Donnerstag 14 bis 16.30 Uhr
Hinweise
Gebühren und Zahlung
Informationen zum Visaverfahren
Die Einreise nach Deutschland setzt in vielen Fällen ein Visum voraus. Ausgestellt wird das Visum von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) im Herkunftsland. Die deutschen Auslandsvertretungen gehören zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die jeweilige deutsche Auslandsvertretung im Heimatland der einreisewilligen Person.
Informationen erhalten Sie auch beim Auswärtigen Amt.
Einreise und Auftenhalt von EU- und EWR Bürgern
Die Freizügigkeitsbestimmungen gelten für Staatsangehörige dieser Länder:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien , Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Dieses Recht auf Freizügigkeit haben insbesondere:
- Arbeitnehmer und Auszubildende
- Arbeitssuchende (für eine Dauer von bis zu sechs Monaten)
- niedergelassene, selbstständige Erwerbstätige
- selbstständige Erbringer von Leistungen ohne Niederlassung
- Empfänger von Dienstleistungen
- nicht Erwerbstätige mit ausreichendem Krankenversicherungsschutz und ausreichenden Existenzmitteln
- Familienangehörige, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder zu ihm nachziehen
- Unionsbürger oder Familienangehörige mit Daueraufenthaltsrecht
Voraussetzung ist die Anmeldung des Wohnsitzes! Sie benötigen keine Arbeitsgenehmigung.
Wenn Sie sich selbstständig machen wollen, wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt.
Brexit
Verpflichtungserklärungen
Aufenthaltserlaubnisse
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus
Dienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis (Verlängerung) nach §25 Aufenthaltsgesetz
- Aufenthaltserlaubnis aufgrund des ausländischen Ehegatten
- Aufenthaltserlaubnis aufgrund Studium beantragen/verlängern
- Aufenthaltserlaubnis aufgrund von deutschen Ehegatten oder Kindern
- Aufenthaltserlaubnis für ehemalige Deutsche - Erteilung/Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis für eine Au-Pair-Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern - Erteilung/Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte - Erteilung/Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis für Kinder/Jugendliche - Erteilung/Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz - Erteilung/Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Studium (max. 18 Monate)
- Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit nach dem Studium
- Blaue Karte EU
- Brexit - Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen nachweisen
- Daueraufenthalt EU
- Niederlassungserlaubnis
- Übertrag Pass
- Verpflichtungserklärung für Besucher
- Verpflichtungserklärung zur Eheschließung
- Verpflichtungserklärung zu Studienzwecken