Ausländerbehörde
Zuständigkeit
Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet Ludwigsburg können hier ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten regeln. Die Ausländerbehörde ist außerdem Ansprechpartner für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die in Ludwigsburg untergebracht sind.
Zuständig für ausländische Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden ist das Ausländeramt des Landratsamts (Auslaenderbehoerde@landkreis-ludwigsburg.de) oder eine der fünf weiteren Ausländerbehörden im Landkreis (Bietigheim-Bissingen mit Tamm und Ingersheim, Ditzingen, Kornwestheim, Remseck am Neckar sowie Vaihingen/Enz mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim). Sie sind jeweils für die Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in diesen Städten wohnen.
Sie wissen nicht, welche Ausländerbehörde für Sie zuständig ist? Zuständige Ausländerbehörde über das BAMF-NAvI des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finden.
Der Besuch der Ausländerbehörde ist ausschließlich mit Termin möglich.
Termin online vereinbaren oder absagen
Erreichbarkeit
Sollte Ihr Aufenthaltstitel, Ihre Duldung oder Aufenthaltsgestattung, Ihr Visum oder Ähnliches in den nächsten zwei Monaten ablaufen, setzen Sie sich bitte über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung. Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, unter der wir Sie erreichen können. Wir bitten von reinen Sachstandsabfragen abzusehen.
An der Eingangstür (Holztüre) der Wilhelmstraße 9 finden Sie einen Briefkasten. Dort können Sie Unterlagen bei Bedarf einwerfen und nachreichen.
Sofern ein persönlicher Besuch notwendig ist, vereinbaren Sie vorher bitte einen Termin.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 07141 910-2599 oder über unser Kontaktformular.
Dienstleistungen
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus
Dienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis (Verlängerung) nach §25 Aufenthaltsgesetz
- Aufenthaltserlaubnis aufgrund des ausländischen Ehegatten
- Aufenthaltserlaubnis aufgrund Studium beantragen/verlängern
- Aufenthaltserlaubnis aufgrund von deutschen Ehegatten oder Kindern
- Aufenthaltserlaubnis für ehemalige Deutsche - Erteilung/Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis für eine Au-Pair-Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern - Erteilung/Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte - Erteilung/Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis für Kinder/Jugendliche - Erteilung/Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Studium (max. 18 Monate)
- Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit nach dem Studium
- Blaue Karte EU
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
- Brexit - Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen nachweisen
- Daueraufenthalt EU
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Niederlassungserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
- Übertrag Pass
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Verpflichtungserklärung für Besucher
- Verpflichtungserklärung zu Studienzwecken
- Verpflichtungserklärung zur Eheschließung
Hinweise
Gebühren und Zahlung
Informationen zum Visaverfahren
Die Einreise nach Deutschland setzt in vielen Fällen ein Visum voraus. Ausgestellt wird das Visum von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) im Herkunftsland. Die deutschen Auslandsvertretungen gehören zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die jeweilige deutsche Auslandsvertretung im Heimatland der einreisewilligen Person.
Informationen erhalten Sie auch beim Auswärtigen Amt.
Einreise und Auftenhalt von EU- und EWR Bürgern
Die Freizügigkeitsbestimmungen gelten für Staatsangehörige dieser Länder:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien , Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Dieses Recht auf Freizügigkeit haben insbesondere:
- Arbeitnehmer und Auszubildende
- Arbeitssuchende (für eine Dauer von bis zu sechs Monaten)
- niedergelassene, selbstständige Erwerbstätige
- selbstständige Erbringer von Leistungen ohne Niederlassung
- Empfänger von Dienstleistungen
- nicht Erwerbstätige mit ausreichendem Krankenversicherungsschutz und ausreichenden Existenzmitteln
- Familienangehörige, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder zu ihm nachziehen
- Unionsbürger oder Familienangehörige mit Daueraufenthaltsrecht
Voraussetzung ist die Anmeldung des Wohnsitzes! Sie benötigen keine Arbeitsgenehmigung.
Wenn Sie sich selbstständig machen wollen, wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt.
Hinweise für Geflüchtete aus der Ukraine: Einreise, Aufenthalt und Asyl
Важлива інформація щодо в'їзду та перебування для українців
Wichtige Informationen zu Einreise und Aufenthalt für Geflüchtete aus der Ukraine
- Інформація для біженців
- Ви втекли із зони воєнних дій в Україні? Ласкаво просимо до Німеччини. Вам потрібні інформація та допомога, житло чи медичне обслуговування? Ми хочемо бути вашим першим цифровим контактним пунктом для доброго початку перебування в Німеччині. (Zentrales Hilfsportal der Bundesregierung für Geflüchtete aus der Ukraine - ua)
- Вы сбежали из зоны военных действий в Украине? Добро пожаловать в Германию. Вам нужна информация и помощь, жилье или медицинское обслуживание? Мы хотим быть вашим первым цифровым контактным пунктом для хорошего начала в Германии. (Zentrales Hilfsportal der Bundesregierung für Geflüchtete aus der Ukraine - ru)
- Запитання та відповіді щодо в’їзду в Німеччину з України та перебування в Німеччині (Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland - ua)
- Вопросы и ответы о въезде в Германию из Украины и пребывании в Германии (Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland - ru)
- Важлива інформація щодо в'їзду та перебування для українців (Handbbook Germany - ua)
- Актуальная информация для граждан Украины о въезде на территорию Германии и о пребывании в стране (Handbook - Germany - ru)
- Втеча, в’їзд і притулок (Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration - ua)
- Бегство, въезд в Германию и убежище (Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration - ru)