Parken
Viele Wege können in Ludwigsburg bequem zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV bewältigt werden - auch das (Elektro-)Auto ist Teil unserer Mobilität. Mit dem Ziel klimaneutrale Fortbewegung können wir schon jetzt Schritte in die richtige Richtung machen - buchstäblich.
Parkplätze und Bewohnerparken
Wo kann ich in Ludwigsburg parken?
- PKW-Parkplätze in der Innenstadt (900 KB)
- Bus-Parkplätze in der Innenstadt (662 KB)
- Behinderten-Parkplätze in der Innenstadt (1,6 MB)
Warum gibt es in Ludwigsburg Bewohnerparken?
- Wir sehen uns als Stadtverwaltung in der Verantwortung, Räume für eine nachhaltig nutzbare und lebenswerte Stadt zu schaffen und Ludwigsburg für seine Bürgerinnen und Bürger damit zukunftsfähig zu machen.
- Da der Straßenraum begrenzt ist, können wir nur durch eine Neuordnung mehr Freiraum schaffen. Die Quartiere in Ludwigsburg können so von "Fremdparkern" entlastet werden.
- Probleme wie Dauerparken, Nutzungskonkurrenzen zwischen Bewohner-, Beschäftigten-, Kunden- und Besucherparken, fehlende private Stellplätze und zahlreiche Falschparker können durch Parkraumbewirtschaftung eingedämmt werden.
Anträge/Formulare
Verkehrsexperte Matthias Knobloch antwortet auf die häufigsten und wichtigsten Fragen
Darf ich mit meinem Elektrofahrzeug im öffentlichen Straßenraum kostenlos parken?
In Ludwigsburg können Elektromobile auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheiben- oder Parkautomatenregelung innerhalb der angegebenen Parkdauer kostenlos abgestellt werden. Die Fahrzeuge müssen dazu mit einem E-Kennzeichen ausgestattet sein. Bitte beachten Sie, dass die Höchstparkdauer nicht überschritten werden darf und Sie eine Parkscheibe auslegen müssen. Diese Regelung gilt bis 31.12.2023.
Vollelektrische Motorroller im Sharingbetrieb (kurz: E-Roller; elektrisch betriebene Motorroller im Verleihmodell) dürfen in der Innenstadt an Motorradstellplätzen kostenfrei abgestellt werden. Außerhalb der Innenstadt dürfen diese auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum (ausgenommen von den Stadtwerken bewirtschafteten Flächen) kostenlos parken.
E-Fahrzeuge (im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes) dürfen während des Ladevorgangs kostenlos an den dafür vorgesehen Parkplätzen abgestellt werden. .
Parkraumbewirtschaftung in Ludwigsburg
Grundlagen und Voraussetzungen
Das Straßenverkehrsrecht (§ 45) ermöglicht den Kommunen die Einführung der sogenannten Parkraumbewirtschaftung. Das bedeutet, dass das Parken im öffentlichen Straßenraum gebührenpflichtig wird.
Dafür müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein:
- In der Regel herrscht in solchen Parkraumbewirtschaftungszonen ein großer Parkdruck und damit ein Mangel an Parkraum für die Bewohnerinnen und Bewohner, denen private Stellplätze fehlen.
- Es gibt konkurrierende Nutzungen zwischen Bewohnern, Beschäftigten, Kunden und Besuchern und dadurch einen großen Anteil an Falschparkern in den jeweiligen Gebieten.
- Die hohe Auslastung der Stellplätze bewirkt einen starken Parksuchverkehr, damit sind negative Auswirkungen auf Lärm- und Abgaswerte verbunden. Der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen gilt demnach ebenfalls als eine Voraussetzung für eine Parkraumbewirtschaftung.
Als Entscheidungsgrundlage vor der Umsetzung von Parkraumbewirtschaftungszonen müssen verkehrliche Erhebungen erfolgen, unter anderem eine Erhebung der öffentlichen und privaten Stellplatzsituation in den einzelnen Straßen beziehungsweise Gebieten.
In einem öffentlichen Beteiligungsprozess werden die Maßnahmen mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern diskutiert.
Letztendlich entscheiden die politischen Gremien der Kommune über die Einführung von Bewirtschaftungszonen sowie über die Höhe der Parkgebühren. Diese sind in der Parkgebührensatzung geregelt.
Bereits in der Innenstadt und der Oststadt hat die Einführung der Parkzonen gezeigt, dass diese zu einer spürbaren Entlastung der Parkplatzsituation führen. Dies wurde auch durch anschließende Evaluationen nachgewiesen.
Ludwigsburg ist in drei Parkzonen eingeteilt
- Zone 1: Innenstadt
- Zone 2: nördliche und südliche Innenstadt
- Zone 3: Ost- und Weststadt
- Zone 3 A: Südstadt und Teile der Weststadt im Umfeld des Bahnhofs
- Zone 3 mit Parkscheibenregelung: Eglosheim Ost
- Übersicht Parkzonen Ludwigsburg (473 KB)
- Parkgebührensatzung gültig ab 01.11.2023 (760 KB)
Mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung wird in Ludwigsburg auch das Bewohnerparken eingeführt. Gegen eine Verwaltungsgebühr können die Bewohnerinnen und Bewohner der bewirtschafteten Gebiete einen Bewohnerparkausweis erhalten. Dieser berechtigt sie zum Parken im öffentlichen Straßenraum ohne einen Parkschein.
Weitere Informationen rund um das Bewohnerparken und die Beantragung von Bewohnerparkausweisen erhalten Sie hier:
Parkraumbewirtschaftung Süd- und Weststadt
Der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Süd- und Weststadt ging ein mehrjähriger Prozess voraus. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgte durch externe Büros. In einem öffentlichen Beteiligungsprozess wurden die interessierten Bewohner, Interessensgruppen und die Politik umfassend eingebunden.
Der Beschluss zur Umsetzung eines Parkraummanagements in der Süd- und Weststadt erfolgte am 20. Mai 2020 durch den Ludwigburger Gemeinderat.
Um eine größtmögliche Transparenz bei der Umsetzung des Parkraummanagements zu gewährleisten, können die jeweiligen Unterlagen hier eingesehen werden:
- Link zum Beschluss des Gemeinderats 072/2020
- Gutachten zur Südstadt (2,5 MB)
- Präsentation aus der Bürgerinfo-Veranstaltung Südstadt (5,4 MB)
- Gutachten zur Weststadt (14,3 MB)
- Präsentation aus der Bürgerinfo-Veranstaltung Weststadt (2,4 MB)
- Evaluation Parkraumbewirtschaftung Ludwigsburg Oststadt (10,3 MB)
Parkraumbewirtschaftung in Eglosheim-Ost ab 1. November 2023
Ab 01. November 2023 wird im östlichen Teil von Eglosheim die Parkraumbewirtschaftung eingeführt.
Die Bewirtschaftung gilt für das Parken auf öffentlichen Stellplätzen von Montag bis Samstag jeweils in der Zeit von 8 bis 19 Uhr. Im näheren Umfeld der Hochschulen (Eduard-Spranger-Straße und Reuteallee) wird das Parken gebührenpflichtig, hier werden Parkscheinautomaten aufgestellt. Im übrigen Wohngebiet zwischen den Bahngleisen und der B 27 muss eine Parkscheibe im Auto hinterlegt werden, es gilt eine Höchstparkdauer von zwei Stunden.
Die Bewohner*innen mit Hauptwohnsitz in der Bewirtschaftungszone können, falls kein privater Stellplatz vorliegt, einen Bewohnerparkausweis erhalten, der von der Zahlung der Parkgebühren und von der Höchstparkdauer befreit. Der Bewohnerparkausweis kann ab 1. September 2023 gegen eine Jahresgebühr von 120 Euro beantragt werden.
Bewohnerparken Eglosheim Flyer (1,9 MB)