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Bewohnerparken - Bewohnerparkausweis

Auf Grund der zunehmend schwieriger werdenden Parksituation in bestimmten Gebieten hat die Stadt Ludwigsburg in einigen Straßen das „Bewohnerparken“ vorgesehen, um dabei Anwohner vorrangig zu berücksichtigen.

Die entsprechende Parkberechtigung wird in Form von Bewohnerparkausweisen ausgestellt.

Bewohnerparkausweis beantragen

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet
  • Sie haben ein Kraftfahrzeug, welches auf Sie zugelassen oder nachweislich dauerhaft von Ihnen genutzt wird
  • Sie besitzen keine private Stellplatzmöglichkeit oder Garage

Antrag online

Antrag vor Ort

Persönlich kann ein Bewohnerparkausweis nur nach vorheriger Terminvereinbarung beim Bürgerbüro beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen werden beim persönlichen Antrag vor Ort benötigt:

  • Original oder Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • falls das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist: Erklärung des Fahrzeughalters zur Nutzungsüberlassung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (abfotografiert oder eingescannt bei Antrag per E-Mail)
  • wenn Sie das Fahrzeug einer Car-Sharing Organisation nutzen: Nachweis über Ihre Mitgliedschaft
  • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis(kopie) des Vollmachtgebers. (Bei Antrag per E-Mail genügt die eingescannte Vollmacht.)

Berechtigung, Parkzonen und Kosten

Was kostet der Bewohnerparkausweis?

Die Gebühr beträgt  120 Euro, für Inhaber der Ludwigsburg Card 60 Euro und für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen mit einem blauen oder orangenen Ausweis 30 Euro.

Bei Änderungen, wie zum Beispiel Kennzeichen- oder Zonenwechsel oder Verlust des Bewohnerparkausweises wird eine Gebühr von 5 Euro berechnet.

Das Gültigkeitsdatum beginnt immer einen Tag nach dem Ablaufdatum. Der Ausweis ist ein Jahr gültig.

Es erfolgt keine Erstattung der Gebühr, falls der Parkausweis nicht mehr benötigt wird. Zum Beispiel bei Wegzug in eine andere Stadt oder Wohnbereich ohne Parkzone. Eine Umschreibung auf eine andere Person ist nicht möglich.

Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?

Bürgerinnen und Bürger, die in einem Bewohnerparkbereich mit Hauptwohnung gemeldet sind und keinen privaten Stellplatz oder private Garage besitzen, erhalten einen Parkausweis, der zum Parken in der ausgewiesenen Zone berechtigt.

Jede Person erhält nur einen Parkausweis, auf dem bis zu zwei Kennzeichen eingetragen werden können. Ausnahmen, z. B. ständige wechselnde Kennzeichen sind unter Umständen nach Einzelfallprüfung ebenfalls möglich.

Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen erhalten einen Bewohnerparkausweis, wenn ein entsprechender Nachweis über die Mitgliedschaft vorlegt wird.
Motorräder werden beim Parken auf Bewohnerparkplätzen wie Kraftfahrzeuge behandelt, wobei die Befestigung des Ausweises am Fahrzeug durch den Halter sicherzustellen ist.

Wo darf mit dem Bewohnerparkausweis geparkt werden?

Auf dem Bewohnerparkausweis ist die Parkzone eingetragen, in der Sie mit dem Ausweis parken dürfen. Der Bewohnerparkausweis gilt nicht in den ausgewiesenen Kurzzeitparkzonen.

Hinweise zum Bewohnerparken in Eglosheim-Ost (ab 1. November 2023)

Was ändert sich?

Zum 1. November 2023 startet die Parkraumbewirtschaftung in Eglosheim-Ost. Sie gilt an den Tagen Montag bis Samstag und zwar jeweils in der Zeit von 8 bis 19 Uhr.

In der Eduard-Spranger-Straße und in der Reuteallee werden Parkscheinautomaten aufgestellt, hier wird das Parken gebührenpflichtig.

Im übrigen Wohngebiet zwischen der B 27 und den Bahngleisen gilt die Parkscheibenregelung mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden. Die Bewohnerschaft dieser Bereiche kann bei der Stadtverwaltung einen Bewohnerparkausweis beantragen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Alle anderen können an den Parkscheinautomaten Stunden- und Tagestickets lösen oder eine Parkscheibe im Auto hinterlegen – je nachdem, in welchem Bereich das Auto abgestellt wird.

Wo und wie bekomme ich einen Bewohnerparkausweis?

Online-Antrag

Persönlicher Antrag

Der Bewohnerparkausweis kann persönlich beantragt werden beim Bürgerbüro, Wilhelmstraße 9 beantragt werden. Hierzu muss zwingend ein Termin vereinbart werden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:

  • Sie müssen eine Kopie des Fahrzeugscheins sowie ein
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen.
  • Falls das Fahrzeug auf jemand anderen zugelassen ist, ist zusätzlich noch eine Nutzungsüberlassungserklärung der Person notwendig, die als Fahrzeughalter*in eingetragen ist.

Der Bewohnerparkausweis wird vor Ort erstellt. Er muss in bar oder mit der Giro-Card bezahlt werden.

Wo kann mit dem Bewohnerparkausweis in Eglosheim geparkt werden?

Mit dem Bewohnerparkausweis kann in dem Bereich geparkt werden, in dem auch der Wohnsitz liegt. Der Bewohnerparkausweis gilt nicht für speziell ausgewiesene und beschilderte Kurzzeitparkplätze.

Für Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung

  • im Stadtteilzentrum Eglosheim in der Karl-Massa-Straße 3 am Dienstag, 12. September, im Zeitraum von 14 bis 17 Uhr. Dabei besteht die Möglichkeit, den Antrag für einen Bewohnerparkausweis online auszufüllen.
  • bei einer Online-Sprechstunde auf dem städtischen Instagram-Profil @ludwigsburg.de am Dienstag, 10. Oktober, um 17 Uhr.
  • telefonisch unter der Hotline 07141 910-3444 von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 11 Uhr. 
  • per E-Mail an parkzonen@ludwigsburg.de.
  • Flyer zum Bewohnerparken Eglosheim-Ost (1,9 MB)

Fragen rund um das Bewohnerparken

Mein Kennzeichen hat sich geändert – was nun?

Bei Änderung des Kfz‐Kennzeichens müssen Sie eine Umschreibung beantragen. Auch dies geht online. Folgende Unterlagen werden benötigt: Fahrzeugschein und gegebenenfalls eine Nutzungsüberlassung des Fahrzeughalters. Der alte Parkausweis muss abgegeben werden.

Ich ziehe von einer Parkzone in eine andere – was nun?

Bei Änderung der Parkzone müssen Sie eine Umschreibung beantragen. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, E-Mail: buergerbuero@ludwigsburg.de
Der alte Parkausweis muss abgegeben werden.

Bekomme ich einen Bewohnerparkausweis für mein Motorrad?

Ja, solange die sonstigen Voraussetzungen bestehen, erhalten auch Motorradbesitzer einen Bewohnerparkausweis. Bitte bedenken Sie jedoch, dass pro Person nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt wird. Sie erhalten also keinen zusätzlichen Ausweis, wenn Sie für Ihr Auto bereits einen haben.

Wo parken meine Besucher?

Ihre Besucher können im öffentlichen Straßenraum parken und müssen ein entsprechendes Parkticket am Parkscheinautomaten lösen.

Welche Möglichkeit besteht für Beschäftigte und Pendler?

Beschäftigte in den Parkraumbewirtschaftungszonen können ein Monatsticket für 40 Euro erwerben und dann ebenfalls im öffentlichen Straßenraum parken. Dies gilt nicht in der Innen- und Südstadt. Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz.

Welche Bezahlmöglichkeiten gibt es an den Parkscheinautomaten?

Die Bezahlung an den Parkscheinautomaten in der Süd- und Weststadt ist mit Münzgeld, der Geldkarte, der Kreditkarte, kontaktlos und mit der paybyphone APP über das Handy möglich. Der Automat nimmt max. 36 Münzen an und gibt kein Rückgeld heraus.

Was gilt, wenn ich einen Dienstwagen fahre?

Handelt es sich beim Fahrzeughalter um Ihren Arbeitgeber, muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass Sie berechtigt sind, das Fahrzeug (privat) zu nutzen.

Kann ich für mein Wohnmobil oder meinen Anhänger einen Bewohnerparkausweis beantragen?

Für Wohnmobile kann man einen Bewohnerparkausweis erhalten, wenn sie nicht nur zu Urlaubszwecken genutzt werden, sondern für Fahrten des täglichen Lebens. Für Anhänger gibt es keine Parkberechtigung für den öffentlichen Straßenraum. Ein Anhänger darf ohne Zugfahrzeug maximal zwei Wochen im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden.

Ich wohne in einer Anliegerstraße. Was gilt für mich?

Anliegerstraßen bleiben erhalten. Auch hier benötigen Anwohner zukünftig einen Bewohnerparkausweis. Weitere berechtigte Anlieger, die keinen Bewohnerparkausweis haben (z. B. Besucherinnen und Besucher, Patienten von Arztpraxen, Gäste in Restaurants) lösen ein Ticket am Parkscheinautomaten.

Ich bin Handwerker. Muss ich für die Dauer meines Arbeitseinsatzes in einem bewirtschafteten Gebiet ein Parkticket lösen?

Sie haben die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Diese können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde (E-Mail: strassenverkehr@ludwigsburg.de) beantragen. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 07141 910-2274.

Muss ein Pflegedienst ein Parkticket lösen für den Zeitraum der Pflege?

Caritative und private Pflegedienste sind berechtigt eine Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde unter strassenverkehr@ludwigsburg.de zu beantragen.

Ein Tätigkeitsnachweis sowie der Fahrzeugschein muss eingereicht werden.

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 07141 910-2274.

Ausnahmegenehmigung Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige können eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Voraussetzung ist der Pflegegrad 2 und aufwärts der zu pflegenden Person, ein Nachweis der Pflegestufe muss eingereicht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist bei der Straßenverkehrsbehörde unter strassenverkehr@ludwigsburg.de zu beantragen. Sie wird für 1 Jahr erteilt. Zur Zeit wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 37 Euro erhoben. Sie gilt nur für die Straße in der die zu pflegende Person polizeilich gemeldet ist, für max. 3 Stunden (Parkscheibe auslegen). Die Ausnahmegenehmigung ist übertragbar und gilt für mehrere pflegende Personen - wechselnde Kennzeichen sind möglich.

Elektromobilität

Im Zeitraum bis 31.12.2023, könne die nachfolgenden Fahrzeuge auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum (ausgenommen von den Stadtwerken bewirtschafteten Flächen) kostenlos parken.

  • vollelektrische Fahrzeuge (BEV)
  • Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV)
  • Plug-in-Hybrid Fahrzeuge (PHEV)

Voraussetzung ist eine der folgenden Kennzeichnungsarten:

  • Kennzeichen enthält den Kennbuchstaben „E“ im Anschluss an die Erkennungsnummer
  • blauen Plakette, gut sichtbar an der Rückseite des Fahrzeugs (wird für ausländische Fahrzeuge durch die Zulassungsbehörden ausgegebenen)
  • im Ausland erteilte Kennzeichen und Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge

Grundlage ist das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) und "Gesetz zur Bevorrechtigung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“.

Bewohner mit E-Fahrzeugen der Parkzone 1 (Innenstadt) und Parkzone 2 (nördliche und südliche Innenstadt) benötigen einen Bewohnerparkausweis, wenn sie länger als die vorgegebene Höchstparkdauer von 2 Stunden im öffentlichen Straßenraum parken möchten. E-Fahrzeuge, die in der Zone 1und 2 parken, müssen eine Parkscheibe im Auto auslegen, da auch E-Fahrzeuge an die Höchstparkdauer gebunden sind.

Alle anderen Bewohner mit E-Fahrzeugen benötigen keinen Bewohnerparkausweis. Auf Kurzzeitparkplätzen darf grundsätzlich nur für die Dauer der angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden (dies gilt auch für Bewohner mit Bewohnerparkausweisen eine Parkscheibe muss aufgelegt werden). In E-Fahrzeugen muss eine Parkscheibe ausgelegt werden.

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