Bewohnerparken - Bewohnerparkausweis
Auf Grund der zunehmend schwieriger werdenden Parksituation in bestimmten Gebieten hat die Stadt Ludwigsburg in einigen Straßen das „Bewohnerparken“ vorgesehen, um dabei Anwohner vorrangig zu berücksichtigen.
Die entsprechende Parkberechtigung wird in Form von Bewohnerparkausweisen ausgestellt.
Berechtigung, Parkzonen und Kosten
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Bürgerinnen und Bürger, die in einem Bewohnerparkbereich mit Hauptwohnung gemeldet sind und keinen privaten Stellplatz oder private Garage besitzen, erhalten einen Parkausweis, der zum Parken in der ausgewiesenen Zone berechtigt.
Jede Person erhält nur einen Parkausweis, auf dem bis zu zwei Kennzeichen eingetragen werden können. Ausnahmen, z. B. ständige wechselnde Kennzeichen sind unter Umständen nach Einzelfallprüfung ebenfalls möglich.
Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen erhalten einen Bewohnerparkausweis, wenn ein entsprechender Nachweis über die Mitgliedschaft vorlegt wird.
Motorräder werden beim Parken auf Bewohnerparkplätzen wie Kraftfahrzeuge behandelt, wobei die Befestigung des Ausweises am Fahrzeug durch den Halter sicherzustellen ist.
Wo darf mit dem Bewohnerparkausweis geparkt werden?
Auf dem Bewohnerparkausweis ist die Parkzone eingetragen, in der Sie mit dem Ausweis parken dürfen. Der Bewohnerparkausweis gilt nicht in den ausgewiesenen Kurzzeitparkzonen.
- Bewohnerparkbereiche (1,1 MB)
- Karte Südstadt (862 KB)
- Karte Weststadt (862 KB)
Was kostet der Bewohnerparkausweis?
Die Gebühr beträgt Jahr 30 Euro pro Jahr.
Bei Änderungen, z. B. Kennzeichen- oder Zonenwechsel oder Verlust des Bewohnerparkausweises wird eine Gebühr von 5 Euro berechnet.
Es erfolgt keine Erstattung der Gebühr, falls der Parkausweis nicht mehr benötigt wird (z. B. bei Wegzug in eine andere Stadt oder Wohnbereich ohne Parkzone).
Anschreiben der Stadt und Informations-Flyer
- Anschreiben Südstadt (310 KB)
- Anschreiben Weststadt (315 KB)
- Flyer Südstadt (330 KB)
- Flyer Weststadt (339 KB)
Bewohnerparkausweis beantragen
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Sie können den Bewohnerparkausweis bequem online beantragen, verlängern oder ändern.
Die Bezahlung erfolgt online per Giropay oder Kreditkarte. Nach positiver Prüfung Ihrer Antragsdaten und Erhalt aller gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen wird Ihnen der Bewohnerparkausweis per Post zugesandt.
Benötigte Unterlagen bei Online-Antragstellung (nur bei Erst- und Änderungsanträgen):
Falls das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen.
Persönlich kann ein Bewohnerparkausweis nur nach vorheriger Terminvereinbarung beim Bürgerbüro beantragt werden.
Benötigte Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular: Antrag Bewohnerparkausweis (368 KB)
- Original oder Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Falls das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen
- Formular Nutzungsüberlassung des Fahrzeughalters
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- wenn Sie das Fahrzeug einer Car-Sharing Organisation nutzen: Nachweis über Ihre Mitgliedschaft
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis(kopie) des Vollmachtgebers
Fragen rund um das Bewohnerparken
Ich habe ein Anliegen oder eine Frage zu den neuen Parkzonen ab 01. April 2021. Wohin kann ich mich wenden?
Bei Fragen zu den neuen Bewohnerparkzonen in der Süd- und Weststadt melden Sie sich bitte per E-Mail an parkzonen@ludwigsburg.de oder telefonisch unter 07141 910- 3444 (täglich von 10.00-12.00 Uhr).
Mein Kennzeichen hat sich geändert – was nun?
Ich ziehe von einer Parkzone in eine andere – was nun?
Bei Änderung der Parkzone müssen Sie eine Umschreibung beantragen. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, E-Mail: buergerbuero@ludwigsburg.de
Der alte Parkausweis muss abgegeben werden.
Bekomme ich einen Bewohnerparkausweis für mein Motorrad?
Wo parken meine Besucher?
Welche Möglichkeit besteht für Beschäftigte und Pendler?
Welche Bezahlmöglichkeiten gibt es an den Parkscheinautomaten?
Die Bezahlung an den Parkscheinautomaten in der Süd- und Weststadt ist mit Münzgeld, der Geldkarte, der Kreditkarte, kontaktlos und mit der paybyphone APP über das Handy möglich. Der Automat nimmt max. 36 Münzen an und gibt kein Rückgeld heraus.
Was gilt, wenn ich einen Dienstwagen fahre?
Kann ich für mein Wohnmobil oder meinen Anhänger einen Bewohnerparkausweis beantragen?
Für Wohnmobile kann man einen Bewohnerparkausweis erhalten, wenn sie nicht nur zu Urlaubszwecken genutzt werden, sondern für Fahrten des täglichen Lebens. Für Anhänger gibt es keine Parkberechtigung für den öffentlichen Straßenraum. Ein Anhänger darf ohne Zugfahrzeug maximal zwei Wochen im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden.
Ich wohne in einer Anliegerstraße. Was gilt für mich?
Ich bin Handwerker. Muss ich für die Dauer meines Arbeitseinsatzes in einem bewirtschafteten Gebiet ein Parkticket lösen?
Muss ein Pflegedienst ein Parkticket lösen für den Zeitraum der Pflege?
Caritative und private Pflegedienste sind berechtigt eine Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde unter strassenverkehr@ludwigsburg.de zu beantragen.
Ein Tätigkeitsnachweis sowie der Fahrzeugschein muss eingereicht werden.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 07141 910-2274.
Ausnahmegenehmigung Pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige können eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Voraussetzung ist der Pflegegrad 2 und aufwärts der zu pflegenden Person, ein Nachweis der Pflegestufe muss eingereicht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist bei der Straßenverkehrsbehörde unter strassenverkehr@ludwigsburg.de zu beantragen. Sie wird für 1 Jahr erteilt. Zur Zeit wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 37 Euro erhoben. Sie gilt nur für die Straße in der die zu pflegende Person polizeilich gemeldet ist, für max. 3 Stunden (Parkscheibe auslegen). Die Ausnahmegenehmigung ist übertragbar und gilt für mehrere pflegende Personen - wechselnde Kennzeichen sind möglich.
Elektromobilität
Im Zeitraum bis 31.12.2023, könne die nachfolgenden Fahrzeuge auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum (ausgenommen von den Stadtwerken bewirtschafteten Flächen) kostenlos parken.
- vollelektrische Fahrzeuge (BEV)
- Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV)
- Plug-in-Hybrid Fahrzeuge (PHEV)
Voraussetzung ist eine der folgenden Kennzeichnungsarten:
- Kennzeichen enthält den Kennbuchstaben „E“ im Anschluss an die Erkennungsnummer
- blauen Plakette, gut sichtbar an der Rückseite des Fahrzeugs (wird für ausländische Fahrzeuge durch die Zulassungsbehörden ausgegebenen)
- im Ausland erteilte Kennzeichen und Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge
Grundlage ist das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) und "Gesetz zur Bevorrechtigung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“.
Bewohner mit E-Fahrzeugen der Parkzone 1 (Innenstadt, Bahnhof West) und Parkzone 2 (nördliche und südliche Innenstadt) benötigen einen Bewohnerparkausweis, wenn sie länger als die vorgegebene Höchstparkdauer von 2 Stunden im öffentlichen Straßenraum parken möchten. E-Fahrzeuge, die in der Zone 1und 2 parken, müssen eine Parkscheibe im Auto auslegen, da auch E-Fahrzeuge an die Höchstparkdauer gebunden sind.
Alle anderen Bewohner mit E-Fahrzeugen benötigen keinen Bewohnerparkausweis. Auf Kurzzeitparkplätzen darf grundsätzlich nur für die Dauer der angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden (dies gilt auch für Bewohner mit Bewohnerparkausweisen eine Parkscheibe muss aufgelegt werden). In E-Fahrzeugen muss eine Parkscheibe ausgelegt werden.
Antworten im Video vom Verkehrsexperten
Am 10. Februar 2021 hat Matthias Knobloch, Verkehrsexperte der Stadt Ludwigsburg, auf Instagram in seiner "Mobilitäts-Sprechstunde" viele Fragen zum Bewohnerparken beantwortet - live auf www.instagram.com/ludwigsburg.de Hier finden Sie die Stunde aufgeteilt nach den verschiedenen behandelten Themen. Ist für Sie etwas dabei? Falls tatsächlich nicht: Gerne eine Mail mit Ihrer Frage an parkzonen@ludwigsburg.de schreiben!
Teil 1: Begrüßung
Teil 2: Allgemeine Informationen
Teil 3: Eingereichte Fragen von Bürgerinnen und Bürgern
Zu diesen Themen wurden vor der Sprechstunde Fragen eingereicht - und hier beantwortet: Parkbereiche, Parkgebührenzonen, Parkdruck, Aufteilung Parkzonen, Gebührenhöhe, Besucher, Bezahlen, Handyparken, Elektroauto, Anliegerstraßen, Zweitwohnsitz, Beschäftige & Pendler, Parkverbotszone, Carsharing, Tagestickets, Markierung, Kurzzeitparkplätze, Monatsticket.