Änderungen beim KlimaBonus

Wer sein Zuhause energetisch saniert oder Photovoltaik nutzt, erhält seit einigen Jahren einen Zuschuss der Stadtverwaltung. Das Förderprogramm KlimaBonus bleibt weiterhin bestehen, es gibt aber einige Anpassungen.

Drei Menschen schauen sich auf einem Dach eine Photovoltaikanlage an.
Bei der Förderung von Photovoltaikanlagen gibt es Änderungen. (Foto: Stadt Ludwigsburg)

Mit ihrem Förderprogramm KlimaBonus unterstützt die Stadtverwaltung seit dem Jahr 2022 finanziell diejenigen, die beim Wohnen Energie einsparen oder auf erneuerbare Energieversorgung setzen. Die Förderrichtlinien wurden nun angepasst, sie treten am 1. März 2025 in Kraft.

Insgesamt stehen 400.000 Euro pro Jahr an Fördermitteln zur Verfügung – zuletzt waren es 500.000 Euro. Die Reduzierung ist aufgrund der aktuell angespannten Haushaltslage der Stadt nötig. Durch eine Optimierung des Förderprogramms werden aber jetzt solche Maßnahmen stärker gefördert, die für die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen besonders relevant sind. Das ist vor allem die energetische Sanierung, mit der Energie im Wohnbereich eingespart wird.

Vereinfachte Beantragung für Sanierungsmaßnahmen

Die Antragstellung ist nun in diesem Bereich für die Menschen in Ludwigsburg wesentlich leichter. Denn Sanierungsleistungen müssen nicht mehr detailliert aufgeführt werden, sondern werden pauschal bezuschusst. Die energetische Komplettsanierung wird mit 5 Prozent der Kosten gefördert, maximal mit 50.000 Euro. Einzelmaßnahmen wie die Sanierung der Gebäudehülle oder die Heizungsoptimierung werden mit 10 Prozent der Kosten gefördert, maximal mit 20.000 Euro.

Neben der Sanierung ist die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energieträgern besonders wichtig für ein schnelles Senken der Treibhausgas-Emissionen. Deshalb gibt es beim KlimaBonus nach wie vor Fördergelder für den Fernwärmeanschluss. Neu hinzugekommen ist ein Bonus von 500 Euro für Personen, die bereits selbst den KlimaBonus in Anspruch nehmen und Freunde oder Bekannte für einen Fernwärmeanschluss werben.

Wärmepumpen, mit denen in Gebieten ohne Fernwärmeanschluss klimafreundlich geheizt werden kann, werden nach wie vor nicht gefördert. Grund dafür ist, dass die Bundesförderung für Wärmepumpen bereits sehr hoch ist.

Förderung von Photovoltaik-Anlagen angepasst

Auch im Bereich Photovoltaik soll mit der Neuausrichtung des KlimaBonus der Ausbau noch zielgerichteter gefördert werden. Da Photovoltaikanlagen künftig erst ab einer Leistung von 5 Kilowatt-Peak gefördert werden, werden die Eigentümer*innen dazu motiviert, das gesamte Dachflächenpotential auszunutzen und so viel erneuerbaren Strom wie möglich zu erzeugen.

Die Förderung für Balkonkraftwerke wurde von 300 Euro auf maximal 150 Euro reduziert und damit an die stark fallenden Kaufpreise angepasst. Nach wie vor erhalten aber alle Menschen mit Ludwigsburg Card ein Balkonkraftwerk inklusive Lieferung und Montage komplett kostenfrei.

Neu im Förderprogramm ist eine Förderung von 50 Euro für sogenannte Solarpartys. Dabei laden Besitzer*innen von Photovoltaik-Anlagen ihre Nachbarn ein und informieren gemeinsam mit Fachleuten über die Vorteile und Funktionsweisen der Anlagen.

Die neue Förderrichtlinie gilt für alle Anträge, die ab dem 1. März 2025 gestellt werden. Bis zum 28. Februar gilt die bisherige Richtlinie. Wichtig nach wie vor: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Das gilt bei allen Maßnahmen außer bei der Installation eines Steckersolargeräts und dem kompletten Bereich Beratung. Hier kann mit entsprechenden Belegen direkt die Auszahlung beantragt werden.

Alle Informationen stehen auf www.ludwigsburg.de/klimabonus.

(red/Meike Wätjen)

Zum Seitenanfang