Neue Regelung für biometrische Passbilder
Für die Erstellung von Passbildern gibt es jetzt neue Bestimmungen, damit Ausweisdokumente wie Personalausweis und Reisepass noch sicherer werden. Was zu beachten ist.

Seit 1. Mai gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Diese dürfen ab sofort nur noch digital erstellt und müssen direkt an die Behörden übermittelt werden. Das digitale Passfoto kann entweder direkt vor Ort in der Behörde gegen eine Gebühr von sechs Euro aufgenommen werden oder in einem Fotostudio, das über einen gesicherten Cloud-Zugang zur Behörde verfügt. Eine Liste bereits angebundener Fotostudios ist im Internet abrufbar: https://alfo-passbild.com.
Aufgrund von Lieferengpässen bei der Bundesdruckerei stehen der Stadt Ludwigsburg die neuen Aufnahmegeräte für die digitalen Passbilder aber momentan noch nicht funktionsbereit zur Verfügung. Sie werden voraussichtlich im Laufe des Monats installiert und getestet. Das Bürgerbüro bittet deshalb darum, Passfotos bei einem Fotostudio aus der oben genannten Liste anfertigen zu lassen. In Ausnahmefällen werden auch noch bis zum 31. Juli Lichtbilder auf Papier akzeptiert.
Diese Änderung erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen. Ziel ist es, die Manipulation von hoheitlichen Dokumenten – insbesondere durch sogenannte Morphing-Techniken – zu verhindern und die Sicherheit der Ausweisdokumente weiter zu erhöhen. Beim Morphing verschmelzen zwei oder mehrere Bilder von Gesichtern miteinander zu einem Bild. Das birgt das Risiko, dass beispielsweise zwei Menschen abwechselnd denselben Reisepass benutzen können. (Karin Brühl)