Nur noch digitale Passbilder in Bürgerbüro und Ausländerbehörde

Seit 1. Mai gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Diese dürfen nur noch digital erstellt werden – entweder bei einem Fotostudio oder einem Drogeriemarkt, das über einen gesicherten Cloud-Zugang zur Behörde verfügt, oder mit einem Aufnahmegerät in der Behörde.
Aufgrund von Lieferengpässen bei der Bundesdruckerei hat die Stadtverwaltung die Aufnahmegeräte erst verspätet bekommen. Nun sind die sogenannten Point-ID-Terminals aber in allen Bürgerbüros – in der Innenstadt, in Poppenweiler und in Neckarweihingen – sowie in der Ausländerbehörde in Betrieb.
Die Point-ID-Terminals erstellen nicht nur Lichtbilder, sie erfassen auch Fingerabdrücke und Unterschrift digital. Die Erstellung des Lichtbilds vor Ort kostet 6 Euro pro Aufnahme. Die Gebühren werden im jeweiligen Antragsverfahren verrechnet.
Die Erfahrungen des Bürgerbüros und der Ausländerbehörde mit den Geräten sind überwiegend positiv: „Die meisten kommen gut mit den selbst zu bedienenden Geräten zurecht“, so Jürgen Schindler, Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste. „Wenn es Probleme gibt, helfen natürlich unsere Mitarbeitenden.“
„Wir haben aber festgestellt, dass die Aufnahme-Terminals bei Kindern unter sechs Jahren an ihre Grenzen kommen“, so Schindler weiter. Bei der Aufnahme am Terminal müsse lange stillgehalten werden. Wenn dies nicht der Fall ist, komme es immer wieder zu Abbrüchen des Vorgangs. Dies führe aufgrund der begrenzten Terminzeit zu Stress bei Eltern und Kindern. „Wir empfehlen deshalb, die Passfotos von kleinen Kindern beim Drogeriemarkt DM oder einem Fotografen, der an das Netzwerk Ringfoto angeschlossen ist, erstellen zu lassen.“ Die Fotos werden dort automatisch in eine Cloud geladen und können per QR-Code beim Termin in der Behörde abgerufen werden. Eine Liste bereits angeschlossener Fotostudios ist im Internet abrufbar: https://alfo-passbild.com.
Hintergrund zur neuen Regelung für biometrische Lichtbilder
Die Änderung für biometrische Lichtbilder ist im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen erfolgt. Ziel ist es, die Manipulation von hoheitlichen Dokumenten – insbesondere durch sogenannte Morphing-Techniken – zu verhindern und die Sicherheit der Ausweisdokumente weiter zu erhöhen. Beim Morphing verschmelzen zwei oder mehrere Bilder von Gesichtern miteinander zu einem Bild. Das birgt das Risiko, dass beispielsweise zwei Menschen abwechselnd denselben Reisepass benutzen können.