Stellungnahme der Stadt Ludwigsburg zur Mobilen Jugendarbeit

Beratung des Themas in den Gremien des Gemeinderats im Herbst

In den vergangenen Wochen wurde wiederholt öffentlich diskutiert, inwiefern die Stadt Ludwigsburg für die Sicherstellung und Finanzierung der Mobilen Jugendarbeit verantwortlich ist. Vor diesem Hintergrund möchte die Stadt zu den Erwartungen Stellung beziehen und Orientierung geben.

Zunächst zur Zuständigkeit: Die Verantwortung für Planung, Sicherstellung und Finanzierung der Mobilen Jugendarbeit im Landkreis Ludwigsburg liegt beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das ist nach geltendem Recht das Jugendamt des Landkreises und nicht die Stadt Ludwigsburg.

Geht es jedoch um offene Jugendarbeit im Sozialraum, verfügt die Stadt über fundierte Erfahrungen und Kompetenz, die täglich in die Praxis und die konzeptionelle Entwicklung vor Ort einfließen. Die Stadt bietet den Jugendlichen Jugendcafés und Jugendtreffs als geschützten Raum an. Diese offene Jugendarbeit der Stadt unterscheidet sich von der Mobilen Jugendarbeit des Landkreises. Jene wiederum sucht die Jugendgruppen im öffentlichen Raum auf und begleitet sie in ihren Problemstellungen und Herausforderungen. Dies ist bisher nicht Teil des städtischen Aufgabenprofils und der fachlichen Zuständigkeit.

„Ungeachtet dieser Unterscheidung mit der entsprechenden Zuständigkeit bei Landkreis und Stadt erkennen wir jedoch die Bedeutung eines tragfähigen Angebots mobiler Jugendarbeit als Ergänzung der kommunalen Jugendförderung an“, betont die Erste Bürgermeisterin Renate Schmetz als zuständige Dezernentin. „Wir beabsichtigen, im Herbst in den zuständigen Gremien des Gemeinderats über dieses Thema zu beraten. Dabei werden wir die städtischen Handlungsspielräume ausloten mit dem Ziel, im Rahmen unserer Möglichkeiten partnerschaftlich zu den Angeboten für die Jugend beizutragen, sofern hierfür zusätzliche Mittel im städtischen Haushalt zur Verfügung stehen.“

Die öffentliche Erwartungshaltung an die Stadt Ludwigsburg, die Aufgaben des Landkreises als Träger der Mobilen Jugendarbeit zu übernehmen, ist mit Blick auf die oben dargelegten gesetzlichen Zuständigkeiten nicht gerechtfertigt. Gleichzeitig bleibt die Stadt gesprächs- und kooperationsbereit. Sollte sich der Gemeinderat trotz massiver Haushaltsschwierigkeiten zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung bereit erklären, wird die Stadt mit dem Kreisjugendamt ein Übergangsmanagement planen, so dass möglichst nahtlos den Jugendlichen ein Angebot gemacht werden kann.

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