Vermarktung für den Wohnpark Fuchshof schreitet voran
Grundstück für sieben Reihenhäuser im Erbbaurecht ist ausgeschrieben
Der Wohnpark Fuchshof ist das derzeit größte Neubaugebiet in Ludwigsburg. Auf den ehemaligen Gärtnereiflächen im Osten der Stadt sind circa 550 Wohnungen geplant, mit Raum für etwa 1.300 Menschen. Im Baucluster 1, das an die bereits gebaute Fuchshofschule angrenzt, hat die Stadt bereits zwei große Grundstücke an Investoren veräußert: Der Bauträger und Projektentwickler Bonava hat ein rund 6.500 Quadratmeter großes Areal erworben. Ein Konsortium der lokalen Bauträger aus Betz BauPartner, Pflugfelder Immobilien sowie Strenger Bauen und Wohnen kaufte eine circa 9.400 Quadratmeter große Fläche. Nun steigt die Stadt in die Vermarktung eines weiteren Grundstücks im Baucluster 1 ein: Es handelt sich um ein 2.097 Quadratmeter umfassendes Baufeld, auf dem sieben Reihenhäuser entstehen sollen.
Die öffentliche Ausschreibung ist jetzt gestartet, noch bis Ende März 2026 können sich Bauträger/Investoren mit einem architektonischen Konzept dafür bewerben. Im Rahmen eines anonymen Bewerberverfahrens wird schließlich entschieden, wer den Zuschlag erhält. Das besondere an dem Verfahren: In diesem Fall werden die Grundstücke nicht von der Stadt an den Bauträger/Investor verkauft, sondern im Erbbaurecht vergeben. Der Bauträger/Investor erhält die Erbbaurechte entsprechend seiner Bauantragsplanung von der Stadt. Er veräußert diese, zusammen mit dem auf dem Grundstück entstandenen Reihenhaus, an die Endnutzer. Vertragspartner sind dann die Stadt Ludwigsburg sowie die einzelnen Endnutzer.
„Uns ist es im Wohnpark Fuchshof wichtig, auch für Familien ein Angebot für geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zu machen“, erklärt Baubürgermeisterin Andrea Schwarz. „Wir setzen das Erbbaurecht deshalb als Finanzierungsbaustein für die Häuslebauer ein: Sie müssen das Grundstück nicht kaufen und damit auch nicht finanzieren. Der Erbbauzins ist ebenfalls niedriger angesetzt als die derzeitigen Bauzinsen für einen Bankenkredit. Familien mit Kindern oder Haushaltsangehörigen mit einer Schwerbehinderung profitieren zusätzlich noch von einer sozialen Komponente, bei der der Erbbauzins auf bis zu drei Prozent reduziert wird.“
Üblicherweise liegt der städtische Erbbauzins bei Wohnnutzung bei vier Prozent des Grundstückspreises. Für den Wohnpark Fuchshof hat die Stadt dagegen einen Erbbauzins von 3,5 Prozent festgelegt. Sowohl für das erste als auch für das zweite Kind gibt es davon noch einen Abschlag von jeweils 0,25 Prozentpunkten. Für Haushaltsmitglieder mit einer Schwerbehinderung von mindestens 80 Grad werden weitere 0,25 Punkte abgezogen. Maximal kann der Erbbauzins jedoch auf drei Prozent reduziert werden.
Interessierte Bauträger/Investoren finden alle Informationen und Unterlagen auf der städtischen Website unter www.ludwigsburg-wohnen.de in der Rubrik Städtische Wohnbauplätze > Fuchshof.