Aufenthaltsgestattung
Eine Aufenthaltsgestattung ist ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für Asylsuchende in Deutschland. Sie erlaubt es einer Person, sich während des laufenden Asylverfahrens legal im Land aufzuhalten.
Die Gestattung wird nach der Stellung eines Asylantrags erteilt. Sie ist kein richtiger Aufenthaltstitel, sondern nur eine vorläufige Erlaubnis.
Mit der Gestattung sind bestimmte Rechte und Pflichten verbunden, zum Beispiel Wohnsitzauflagen oder eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Bewegungsfreiheit kann auf einen bestimmten Bezirk begrenzt sein (Residenzpflicht).
Die Gestattung endet, sobald über den Asylantrag entschieden wurde. Bei Anerkennung folgt ein Aufenthaltstitel, bei Ablehnung in der Regel die Ausreisepflicht.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Gestattung wird nach der Stellung eines Asylantrags erteilt.
Verfahrensablauf
Die Gestattung wird nach der Stellung eines Asylantrags erteilt. Sie ist kein richtiger Aufenthaltstitel, sondern nur eine vorläufige Erlaubnis.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Bei Fragen wenden Sie sich an die Ausländerbehörde der Stadt Ludwigsburg.
Kosten
kostenfei
Hinweise
keine
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg