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Dienstleistungen

Auskünfte zu Bebauungsplänen

Der Bebauungsplan regelt rechtsverbindlich für die einzelnen Grundstücke, was gebaut werden darf und wie sie genützt werden dürfen. Ein Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht. Telefonisch lässt sich die Bebaubarkeit kaum klären. Eine sichere, präzise Auskunft kann in der Regel nur auf der Grundlage eines Lageplanes neustem Datums eingeholt werden.

Auskünfte zu Planoffenlegungen:
Hat der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, so wird das Planungskonzept, in dem die Grenzen des künftigen Geltungsbereiches eingetragen sind, sowie die Begründung öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird jedermann Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Planungsziele sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Pläne können Sie online auf unserer Website einsehen. Auch haben Sie die Möglichkeit, sich online zu Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplänen zu äußern.

 

Zuständige Stelle

Bürgerbüro Bauen der Stadt Ludwigsburg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Nehmen Sie für detaillierte Auskünfte Kontakt mit dem Bürgerbüro Bauen auf.

Fristen

Äußerungen zu Planverfahren sind nur innerhalb der vorgegebenen Fristen möglich.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Das Online-Angebot ist kostenlos, ebenso die Einsichtnahme vor Ort.

Hinweise

Rechtsverbindliche Auskünfte zu Plänen erhalten Sie beim Bürgerbüro Bauen.

 

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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