Bescheinigung über Erschließungs- und Abwasserbeiträge
Der Nachweis über geleistete Erschließungs- und Abwasserbeiträge dient als Bestätigung, ob und in welchem Umfang für ein Grundstück bereits Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG BW) entrichtet wurden. Er umfasst insbesondere Angaben zu Erschließungsbeiträgen (§ 20 ff. KAG BW) sowie zu Anschluss- und Abwasserbeiträgen (zum Beispiel Schmutz- und Niederschlagswasser).
Die Bescheinigung ist häufig erforderlich im Rahmen von Grundstücksverkäufen, Finanzierungs- oder Bauvorhaben, um offene Beitragspflichten auszuschließen. Grundlage für die Auskunft sind frühere Beitragsbescheide sowie Aktenvermerke der Kommune.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Auskünfte über geleistete Erschließungs- und Abwasserbeiträge erhält jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Ein solches Interesse besteht beispielsweise bei Grundstückseigentümern oder nachgewiesenen Kaufinteressenten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite unter "Erforderliche Unterlagen".
Verfahrensablauf
Die Beantragung erfolgt per E-Mail an buergerbuerobauen@ludwigsburg.de.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Für Grundstückseigentümer/Miteigentümer (im Grundbuch eingetragen):
Kopie Ausweisdokument
Für erbberechtigte Personen:
Kopie Ausweisdokument
Kopie Erbschein oder Testament mit Eröffnungsurkunde
Für bevollmächtigte Personen:
Kopie Ausweisdokument vom Antragssteller
Vollmacht oder Generalvollmacht
Für kaufinteressierte Personen:
Kopie Ausweisdokument von Antragssteller
Vollmacht des aktuellen Eigentümers
Kopie Ausweisdokument Vollmachtgeber ODER Notarvertrag
Für öffentlich bestellte Vermessungsbüros:
Keine erforderlichen Unterlagen
Kosten
30 Euro
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Kommunalabgabengesetz (KAG), Informationsanspruch nach LVwVfG BW
Freigabevermerk
Ludwigsburg