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Dienstleistungen

Bescheinigung über Erschließungs- und Abwasserbeiträge

Der Nachweis über geleistete Erschließungs- und Abwasserbeiträge dient als Bestätigung, ob und in welchem Umfang für ein Grundstück bereits Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG BW) entrichtet wurden. Er umfasst insbesondere Angaben zu Erschließungsbeiträgen (§ 20 ff. KAG BW) sowie zu Anschluss- und Abwasserbeiträgen (zum Beispiel Schmutz- und Niederschlagswasser).
Die Bescheinigung ist häufig erforderlich im Rahmen von Grundstücksverkäufen, Finanzierungs- oder Bauvorhaben, um offene Beitragspflichten auszuschließen. Grundlage für die Auskunft sind frühere Beitragsbescheide sowie Aktenvermerke der Kommune.

Zuständige Stelle

Bürgerbüro Bauen Stadt Ludwigsburg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Auskünfte über geleistete Erschließungs- und Abwasserbeiträge erhält jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Ein solches Interesse besteht beispielsweise bei Grundstückseigentümern oder nachgewiesenen Kaufinteressenten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite unter "Erforderliche Unterlagen".

Verfahrensablauf

Die Beantragung erfolgt per E-Mail an buergerbuerobauen@ludwigsburg.de.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Für Grundstückseigentümer/Miteigentümer (im Grundbuch eingetragen):
Kopie Ausweisdokument

Für erbberechtigte Personen:
Kopie Ausweisdokument
Kopie Erbschein oder Testament mit Eröffnungsurkunde

Für bevollmächtigte Personen:
Kopie Ausweisdokument vom Antragssteller
Vollmacht oder Generalvollmacht

Für kaufinteressierte Personen:
Kopie Ausweisdokument von Antragssteller
Vollmacht des aktuellen Eigentümers
Kopie Ausweisdokument Vollmachtgeber ODER Notarvertrag

Für öffentlich bestellte Vermessungsbüros:
Keine erforderlichen Unterlagen

Kosten

30 Euro

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG), Informationsanspruch nach LVwVfG BW

Freigabevermerk

Ludwigsburg

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