Hundesteuer - Befreiung beantragen
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit. In Ludwigsburg sind die Voraussetzungen für eine Befreiung im §7 der Hundesteuersatzung geregelt.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung.
In Ludwigsburg kann beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "Gl", "TBl" oder "H" als Nachweis erforderlich sein. Bitte klären Sie mit dem Team Steuern, welche Nachweise gegebenenfalls erforderlich sind.
Kosten
Keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
- § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigsburg
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg