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Dienstleistungen

Hundesteuer - Befreiung beantragen

Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin.

 

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit. In Ludwigsburg sind die Voraussetzungen für eine Befreiung im §7 der Hundesteuersatzung geregelt.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich.

 

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung.

In Ludwigsburg kann beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "Gl", "TBl" oder "H" als Nachweis erforderlich sein. Bitte klären Sie mit dem Team Steuern, welche Nachweise gegebenenfalls erforderlich sind.

Kosten

Keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG)

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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