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Dienstleistungen

Schießstätte - Anzeige der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs

Der Schießsport darf nur auf zugelassenen Schießstätten ausgeübt werden.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Waffenbehörde des Hauptwohnsitzes. Große Kreisstädte haben eigene Waffenbehörden, für kreisangehörige Gemeinden in der Regel das Landratsamt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Der Betrieb muss schriftlich oder elektronisch gemeldet werden.

Verfahrensablauf

Anzeige bei der zuständigen Waffenbehörde.
Die Waffenbehörde bestätigt den Eingang der Anzeige.
Online-Abwicklung möglich, die Unterlagen können digital eingereicht werden.
Persönlicher Kontakt beziehungsweise Rückfragen werden jedoch erforderlich sein.

Fristen

Die Aufnahme beziehungsweise das Ende des Betriebs muss jeweils 14 Tage vorher gemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen

Antrag

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

-

Hinweise

-

Rechtsgrundlage

Waffengesetz, Allgemeine Waffengesetz-Verordnung

Freigabevermerk

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