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Vergnügungssteuer

Änderung bei der Spielgerätesteuer ab Juli 2026
Der Gemeinderat hat die Erhöhung der Vergnügungssteuersätze am 29.04.2026 beschlossen. Ab dem Erhebungszeitraum Juli 2026 beträgt der Steuersatz für Geldspielgeräte 7,5% auf den Spieleinsatz (vorher 5,5%). Der Steuersatz für Unterhaltungsgeräte wie zum Beispiel Tischspielgeräte beträgt ab Juli 25% auf den Spieleinsatz (vorher 20%). Es werden rechtzeitig neue aktualisierte Steuererklärungsformulare an die Aufsteller versendet.

Wir empfehlen die Spielgeräte zeitnah zum Monatswechsel Juni/Juli 2026 auszulesen.

Zuständige Stelle

Stadt Ludwigsburg - Team Kasse und Steuern

Leistungsdetails

Voraussetzungen

In der Vergnügungssteuersatzung Ludwigsburg ist die Erhebung der Vergnügungssteuer als Spielgerätesteuer sowie die Erhebung der Vergnügungssteuer auf Veranstaltungen sexueller Art geregelt.

Verfahrensablauf

Damit ordnungsgemäß besteuert werden kann, muss die Steueranmeldung für die Spielgerätesteuer bis 10 Tage nach dem Erhebungszeitraum (Kalendermonat) abgegeben werden. Zum selben Termin ist auch der Steuerbetrag zur Zahlung fällig.

Für die Vergnügungssteuer auf Veranstaltungen sexueller Art besteht Anzeigepflicht der steuerlichen Tatbestände beim Fachbereich Finanzen, Team Steuern. Einzelheiten zur Steuerpflicht sind in § 2 Abs. 1 Nr. 2.1 – 2.7 der Vergnügungssteuersatzung geregelt. Die Vergnügungssteuer zur Veranstaltung wird in einem Steuerbescheid festgesetzt.

Fristen

Damit ordnungsgemäß besteuert werden kann, muss die Steueranmeldung für die Spielgerätesteuer bis 10 Tage nach dem Erhebungszeitraum (Kalendermonat) abgegeben werden.

Eine Veranstaltung nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Vergnügungssteuersatzung, deren Beginn und das Ende, ist innerhalb einer Woche beim Fachbereich Finanzen, Team Steuern anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Für Ihre Steuererklärung zur Spielgerätesteuer stehen Ihnen zwei Excel-Formulare zur Verfügung. Für größere Aufstellungen mit mehr als 6 Geräten und/oder mehreren Aufstellorte verwenden Sie das Excel-Formular „mehr als 6 Geräte“. Falls Geldspielgeräte in mehr als fünf Aufstellorte in Ludwigsburg aufgestellt werden, wenden Sie sich an den Fachbereich Finanzen. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift nach dem Ausdruck.

Als Neu-Aufsteller in Ludwigsburg wenden Sie sich für nähere Informationen und zur Vergabe eines Buchungszeichens an den Fachbereich Finanzen, Team Steuern über vergnuegungssteuer@ludwigsburg.de, mit Telefax 07141 910-2083 oder telefonisch 07141 910-2424 beziehungsweise 910-2919 oder auf dem Postweg. Die Postanschrift lautet Wilhelmstr. 11, 71638 Ludwigsburg.

Kosten

Sie erhalten einen Steuerbescheid.

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Ludwigsburg.
Neben der Spielgerätesteuer werden auch Veranstaltungen sexueller Art besteuert. Darunter fallen zum Beispiel sexuelle Vergnügungen mit Prostituierten bzw. außerhalb der Prostitution und die Gelegenheit zu solchen Vergnügungen, Gelegenheit zu erotischen
Massagen, Vorführen von Sex- und Pornofilmen sowie Sex- und Erotikmessen.

Bemessungsgrundlage für die Vergnügungssteuer als Spielgerätesteuer ist der Spieleinsatz (Spieleraufwand).

Bei Spielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit ist dies der Einsatz gemäß dem Kontrollmodul im Sinne der §§ 12 und 13 Spielverordnung. Der Einsatz ist auf dem Auslesestreifen unter der Position „Kontrollmodul (SpielV)“ ersichtlich.

Der Steuersatz beträgt ab 01.07.2026 für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit 7,5 Prozent und für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit 25 Prozent der Bemessungsgrundlage.

Zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlage ist der Steuerschuldner verpflichtet, mindestens einmal im Kalendermonat den Spieleinsatz festzustellen. Für den folgenden Erhebungszeitraum ist lückenlos an den Auslesezeitpunkt (Tag und Uhrzeit) des vorangegangenen Erhebungszeitraums anzuschließen. Der Zeitraum zwischen den einzelnen Ablesungen soll einen Monat betragen. Es ist also nicht unbedingt immer am gleichen Kalendertag (z. B. Monatsletzten) abzulesen.

Bei Nichtabgabe oder Unklarheiten in der Steuererklärung ergeht ein Steuerbescheid mit Fälligkeit 10 Tage nach Bekanntgabe.

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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