Wählbarkeitsbescheinigung für die Wahl zum (Ober-)Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin
Wer sich in Baden-Württemberg um das Amt des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin bewerben möchte, muss seiner Bewerbung gemäß § 10 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) eine sogenannte Wählbarkeitsbescheinigung beifügen.
Diese Bescheinigung bestätigt, dass die formalen Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllt sind. Sie dient der rechtlichen Absicherung des Wahlverfahrens und stellt sicher, dass nur Personen zur Wahl zugelassen werden, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Die Wählbarkeitsbescheinigung kann bei der Gemeinde beantragt werden, in der der Bewerber oder die Bewerberin ihren bzw. seinen Hauptwohnsitz hat.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Keine
Verfahrensablauf
Sie übermitteln uns die erforderlichen Daten (Personen- und Adressdaten, Daten zum Wahltermin- und Ort) für die Ausstellung der Wählbarkeitsbescheinigung. Das Dokument wird Ihnen dann an die Adresse Ihrer (Haupt-)Wohnung zugesendet, alternativ können Sie auch einen Termin für die persönliche Abholung vereinbaren.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
innerhalb von 3 Werktagen
Hinweise
Keine
Vertiefende Informationen
Informationen zu Bürgermeisterwahlen.
Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe g DSGVO in Verbindung mit folgenden je nach Wahlart spezifischen Rechtsgrundlagen:
- 11 Abs. 2 Nr. 1a EuWG
- 32 Abs. 4 Nr. 2 und 2a EuWO
- 34 Abs. 5 Nr. 2
- 39 Abs. 4 Nr. 2 BWO
- 23 Abs. 5 Nr. 2 LWO
- 10 Abs. 4 KomWG
- 14 Abs. 6 KomWO
- 20 Abs. 3 Nr. 2 KomWO
Freigabevermerk
Freigegeben durch die zuständige Stelle