Duldung
Eine Duldung ist die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung einer ausreisepflichtigen Person in Deutschland. Sie bedeutet, dass die Person eigentlich kein Aufenthaltsrecht hat, aber aktuell nicht abgeschoben werden kann. Gründe können z. B. fehlende Reisedokumente, Krankheit oder humanitäre Aspekte sein.
Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern nur eine vorübergehende Bescheinigung. Sie wird meist für einen begrenzten Zeitraum erteilt und muss regelmäßig verlängert werden. Trotz Duldung bleibt die Pflicht zur Ausreise bestehen. Geduldete unterliegen oft Auflagen, etwa Wohnsitzbeschränkungen oder Arbeitsverboten bzw. -einschränkungen.
In bestimmten Fällen kann eine Erwerbstätigkeit erlaubt werden. Es gibt verschiedene Formen der Duldung, zum Beispiel Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung.
Ziel kann es sein, später doch noch ein Aufenthaltsrecht zu ermöglichen oder die Abschiebung vorzubereiten.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Gründe können zum Beispiel fehlende Reisedokumente, Krankheit oder humanitäre Aspekte sein.
Verfahrensablauf
Bei Fragen wenden Sie sich an die Ausländerbehörde der Stadt Ludwigsburg.
Fristen
Regelmäßige Verlängerung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Antrag
Kosten
Gebühr
Hinweise
keine
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg