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Dienstleistungen

Grillplätze - Antrag Fahrerlaubnis Waldspielplatz und Hörnle

Das Grillen ist in den öffentlichen Grünanlagen im Stadtgebiet Ludwigsburg nur an extra eingerichteten Grillstellen erlaubt.

Für die Grillplätze "Hörnle" in Neckarweihingen und die Grillstelle am "Waldspielplatz" in Poppenweiler ist eine Fahrerlaubnis erforderlich.

Zuständige Stelle

Bürgerbüro Neckarweihingen für Hörnle beziehungsweise Bürgerbüro Poppenweiler für den Waldspielplatz.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis dient zum Befahren des Feldweges bis zum Spielplatz. Sie kostet 15 Euro pro Fahrzeug und kann beim Bürgerbüro Neckarweihingen beziehungsweise Bürgerbüro Poppenweiler beantragt werden.

Verfahrensablauf

Antrag stellen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Antrag

Kosten

15 Euro

Hinweise

Bitte beachten Sie: Das parken vor Ort ist nicht gestattet, da es keine ausgewiesenen Parkplätze gibt. Das heißt man darf nur ausladen und muss direkt wieder zurück fahren.

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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