Grillplätze - Antrag Fahrerlaubnis Waldspielplatz und Hörnle
Das Grillen ist in den öffentlichen Grünanlagen im Stadtgebiet Ludwigsburg nur an extra eingerichteten Grillstellen erlaubt.
Für die Grillplätze "Hörnle" in Neckarweihingen und die Grillstelle am "Waldspielplatz" in Poppenweiler ist eine Fahrerlaubnis erforderlich.
Zuständige Stelle
Bürgerbüro Neckarweihingen für Hörnle beziehungsweise Bürgerbüro Poppenweiler für den Waldspielplatz.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis dient zum Befahren des Feldweges bis zum Spielplatz. Sie kostet 15 Euro pro Fahrzeug und kann beim Bürgerbüro Neckarweihingen beziehungsweise Bürgerbüro Poppenweiler beantragt werden.
Verfahrensablauf
Antrag stellen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Antrag
Kosten
15 Euro
Hinweise
Bitte beachten Sie: Das parken vor Ort ist nicht gestattet, da es keine ausgewiesenen Parkplätze gibt. Das heißt man darf nur ausladen und muss direkt wieder zurück fahren.
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg