Verlassenserlaubnis
Die Verlassenserlaubnis nach § 12 Abs. 5 i. V. m. § 61 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetz betrifft Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung, die einer räumlichen Beschränkung (Residenzpflicht) unterliegen.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie möchten vorübergehend den Ort verlassen für den Sie eine räumliche Beschränkung zum Beispiel aufgrund einer Duldung haben.
Verfahrensablauf
Sie benötigen diese Erlaubnis, wenn sie den ihnen zugewiesenen Aufenthaltsbereich vorübergehend verlassen möchten.
Der Antrag muss bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden und den Grund der Reise enthalten (zum Beispiel Arzttermin, familiäre Gründe oder Behördenangelegenheiten).
Die Erlaubnis wird in der Regel nur bei nachvollziehbarem und wichtigem Anlass erteilt.
Ohne genehmigte Verlassenserlaubnis kann das Verlassen des erlaubten Bereichs eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Fristen
Rechtzeitig
Erforderliche Unterlagen
Antrag mit Nachweisen. Zum Beispiel Nachweis über Arztbesuch oder Arbeitsaufnahme
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Verlassenserlaubnis nach § 12 Abs. 5 i. V. m. § 61 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetz
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg