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Verlassenserlaubnis

Die Verlassenserlaubnis nach § 12 Abs. 5 i. V. m. § 61 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetz betrifft Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung, die einer räumlichen Beschränkung (Residenzpflicht) unterliegen.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie möchten vorübergehend den Ort verlassen für den Sie eine räumliche Beschränkung zum Beispiel aufgrund einer Duldung haben.

Verfahrensablauf

Sie benötigen diese Erlaubnis, wenn sie den ihnen zugewiesenen Aufenthaltsbereich vorübergehend verlassen möchten.

Der Antrag muss bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden und den Grund der Reise enthalten (zum Beispiel Arzttermin, familiäre Gründe oder Behördenangelegenheiten).
Die Erlaubnis wird in der Regel nur bei nachvollziehbarem und wichtigem Anlass erteilt.

Ohne genehmigte Verlassenserlaubnis kann das Verlassen des erlaubten Bereichs eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Fristen

Rechtzeitig

Erforderliche Unterlagen

Antrag mit Nachweisen. Zum Beispiel Nachweis über Arztbesuch oder Arbeitsaufnahme

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Verlassenserlaubnis nach § 12 Abs. 5 i. V. m. § 61 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetz

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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